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13.11.2014
Sylvia Jörrißen (CDU/CSU)
Mietrecht
In einem Punkt sind wir uns hier, denke ich, alle einig: Die Mietpreisbremse lindert nur die Symptome.
Gleichzeitig ist es wichtig, dass dort, wo die Mietpreisbremse gelten soll, die Länder und Kommunen verpflichtet werden, einen Maßnahmenkatalog aufzustellen, wie dem Wohnungsengpass begegnet werden soll.
Durch eine steuerliche Förderung in Form einer Sonderabschreibung ausschließlich im Geltungsbereich der Mietpreisbremse könnte Wohnungsneubau gezielt dort, wo er benötigt wird, gefördert werden.
Mit der Mietpreisbremse greifen wir massiv in das marktwirtschaftliche Prinzip und in die Eigentumsrechte ein.
Die Entscheidung, wo die Mietpreisbremse gelten soll, überlassen wir den Ländern, weil diese näher an den Märkten dran sind.
Um hier ein Stück weit mehr Rechtssicherheit zu schaffen, sollten wir das Bestehen der Mietpreisbremse an einen qualifizierten Mietspiegel knüpfen.
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