08:20
13.11.2014
Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU)
Mietrecht
Erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Mietpreisbremse – angesichts der Diskussion, die wir darum schon geführt haben, meint man fast, man wäre im Gesetzgebungsverfahren schon weiter fortgeschritten.
Deshalb haben wir ja auch – Sie haben es zu Recht gesagt – im Programm der Union den Menschen eine Mietpreisbremse zugesagt, und zwar genau in der Art und Weise, wie wir das jetzt andenken: regional begrenzt, zeitlich begrenzt, mit der Möglichkeit für die Landesregierung, zu verfügen, dass neue Mietverträge nur noch 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen.
Wir wollen die Mietpreisbremse nur dort, wo sie wirklich gebraucht wird, nämlich dort, wo der Wohnungsmarkt wirklich angespannt ist.
Die nennt der Gesetzentwurf der Bundesregierung völlig zutreffend: Dort, wo überdurchschnittliche Mietsteigerungen, eine überdurchschnittliche Belastung der Haushalte durch Mietkosten zu verzeichnen sind, dort, wo die Bevölkerung stärker wächst als im Durchschnitt, oder dort, wo es besonders wenig Leerstand gibt, da haben wir einen angespannten Wohnungsmarkt und da kann dann die Mietpreisbremse wirken.
Der zweite Punkt, der wichtig ist: Wenn die Mietpreisbremse für fünf Jahre angeordnet wird, dann muss diese Zeit auch genutzt werden.
Gut ist, dass Neubauten von der Mietpreisbremse ausgenommen sind.
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