Vorschläge

Personen


07:28
28.01.2016
Martin Rosemann (SPD)

Erziehungsleistung von Adoptiveltern in der Rente
Wer seitdem in Rente gegangen ist und Kinder erzogen hat, dem wird auch die Erziehungsleistung, die er oder sie erbracht hat, zugerechnet. Wir haben aber noch etwas anderes geschafft: Im Unterschied zu allen anderen Verbesserungen im Rentenrecht profitieren von dieser Neuregelung, von dieser Mütterrente, auch Frauen und Männer, die vor Inkrafttreten des Gesetzes schon in Rente waren. Mütter bzw. Väter, die bereits in Rente waren, bekamen pauschal einen Entgeltpunkt für das zweite Jahr der Kindererziehungszeit zugewiesen. Anders, meine Damen und Herren, war es schlicht nicht möglich, dies für die Frauen und Männer, die bereits in Rente waren, zu organisieren. Um es noch einmal zu sagen: Die einzige Alternative wäre es also gewesen, die Leute, die zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung bereits in Rente waren, von der Verbesserung auszunehmen. Durch die Mütterrente ist der durchschnittliche Zahlbetrag der Rente für Frauen heute um 10 Prozent höher, für Frauen mit Kindern sogar um 12 Prozent. Natürlich ist aber auch klar, dass die Anerkennung der Erziehungsleistung in der Rente nie wirklich der Lebensleistung gerecht wird, die man erbringt, wenn man Kinder erzieht. Deshalb gibt es übrigens im Rentenrecht weitere Elemente der Anerkennung von Erziehungsleistungen: vor 1992 die Aufwertung von geringen Rentenanwartschaften im Rahmen der Rente nach Mindesteinkommen, ab 1992 die Höherwertung niedriger Entgeltpunkte bzw. eine Gutschrift von zusätzlichen Entgeltpunkten im Rahmen der Kinderberücksichtigungszeiten. Bei der Rente für besonders langjährig Versicherte werden bis zu zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet, damit man diese erreicht. Meine Damen und Herren, klar muss aber auch sein: Allein mit der Rente kann eine adäquate Anerkennung der Erziehungsleistung letztlich nicht erreicht werden.
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05:16
05.03.2015
Markus Kurth (DIE GRÜNEN)

Rentenrechtliche Anrechnung von Mutterschutzzeiten
Meine Damen und Herren, gleichwohl gibt diese Debatte noch einmal die Gelegenheit, grundsätzlich auf zwei oder drei Dinge bezüglich der sogenannten Rente mit 63 – oder besser: abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren – einzugehen. Tatsache ist doch – niemand will denen, die 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, dies streitig machen –, dass das an den großen Herausforderungen, vor denen die gesetzliche Rente steht, vorbeigeht und nicht diejenigen trifft, die es wirklich brauchen. All diese zahlen aber die Rente mit 63 mit, und zwar gleich mehrmals. Während die einen nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen können, obwohl sie vielleicht noch arbeiten könnten, werden voll erwerbsgeminderte Personen mit Abschlägen bestraft, obwohl sie aus gesundheitlichen Gründen den Zeitpunkt ihres Renteneintritts gar nicht frei wählen können – und dies, obwohl einige von ihnen vielleicht noch ganz gerne weitergearbeitet hätten. Auf all diese Ungerechtigkeiten gibt die Rente mit 63 keine Antworten. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ist auch mit erheblichen geschlechterpolitischen Effekten verbunden. Man sieht das jetzt in meiner Nachbarstadt Bochum: Diejenigen Opelaner, die nach der Werksschließung arbeitslos werden, zwei Jahre arbeitslos sind und dann möglicherweise die Voraussetzungen erfüllen könnten, wenn die Arbeitslosigkeit am Ende des Erwerbslebens anerkannt würde, werden die abschlagsfreie Rente nicht bekommen. Er wird die Voraussetzungen für die Rente nach 45 Jahren Erwerbstätigkeit erfüllen.
8
05:45
14.05.2020
Norbert Kleinwächter (AfD)

Armutsbekämpfung bei Rentnern
Selbstverständlich sind gerade im Corona-Lockdown die Sorgen, die die Menschen um das Heute haben, präsenter als die Sorgen um die Rente. der kann durchaus die Rente als Blaupause verwenden; denn Deutschland wird in 25 Jahren im Vergleich zu heute ungefähr so aussehen wie die Rente heute im Vergleich zu 1995, nämlich ziemlich düster. Die Rente heute ist nichts anderes als das Resultat aus 16 Jahren Kohl, 7 Jahren Schröder und 14 Jahren Merkel. Das ist mehr als ein Vierteljahrhundert Fehlsteuerung von CDU/CSU und SPD – ich nenne es beim Namen –, wo die Rente immer wieder zum Wahlkampfgeschenk gemacht worden ist, wo die Rentenkassen immer wieder geplündert worden sind, wo versicherungsfremde Leistungen eingeführt worden sind, wo die Schere zwischen Pensionen und Renten immer weiter aufging – ein riesiges Gerechtigkeitsproblem –, wo Sie in der Lohnpolitik versagt haben und wo Sie vor allem im zentralsten Grundpfeiler unseres Rentenversicherungssystems versagt haben, nämlich in der Kinder- und Familienpolitik. Dazu fehlt auch das Geld, und dann fehlt am Ende auch die Rente. Und das spüren die Rentner schon heute am immer weiter steigenden Renteneintrittsalter – immer länger malochen für immer weniger Rente –, an den sinkenden Lohnersatzquoten, die mittlerweile lächerlich sind, an Rentenauszahlungen von im Schnitt 905 Euro im Monat; davon kann keiner in Würde leben. Das sind fast 700 000 Menschen, die gearbeitet haben und deren Rente nicht mal reicht für das Existenzminimum, nicht einmal für das Nötigste, die nach einem Leben voller Arbeit aufs Amt gehen müssen. Wenn im Moment die Rente zu niedrig ist, dann kann Grundsicherung im Alter beantragt werden, um damit aufzustocken. Das bedeutet: Wer in Grundsicherung kommt, obwohl er eigentlich Rente hat, der erhält eben seine Grundsicherung, und von jeden 100 Euro Rente, die er hat, darf er mindestens 15 Euro behalten.
9
07:04
01.06.2017
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)

Rentenniveau
Jeder dieser elf Bausteine dient den zwei Zielen unserer Rentenpolitik: Erstens soll die gesetzliche Rente wieder den einmal erreichten Lebensstandard angemessen sichern, und zweitens soll niemand im Alter in Armut leben müssen. Dann erhielte eine Kölner Erzieherin mit einem Bruttogehalt von circa 3 100 Euro nach 45 Jahren Arbeit 130 Euro mehr Rente – netto! Sie ist der richtige Weg, damit wieder gilt: Die Rente muss zum Leben reichen. Wir wollen Zeiten niedriger Löhne und der Erwerbslosigkeit deutlich besser in der Rente anerkennen, wir wollen die sogenannte Mütterrente erhöhen, und wir wollen bei Erwerbsminderungsrenten die Abschläge abschaffen und die Rente verbessern, und zwar nicht, wie Sie es wollen, erst 2025, sondern schon heute. Wir wollen die Rente erst ab 67 abschaffen und die Ostrenten deutlich schneller und vollständig steuerfinanziert an das Westniveau angleichen. Wenn das alles nicht reicht, um Menschen eine existenzsichernde Rente im Alter zu sichern, dann, und nur dann, sollen über 65‑Jährige einen Zuschlag auf ihre Alterseinkommen erhalten, der ihnen nicht nur das Überleben, sondern ein würdevolles Leben ohne Altersarmut ermöglicht. Damit niemand im Alter von weniger als 1 050 Euro netto leben muss, wollen wir eine von der Rentenversicherung auszuzahlende einkommens- und vermögensgeprüfte solidarische Mindestrente einführen, die als Zuschlag gezahlt wird, zum Beispiel auf eine kleine Rente. (Beifall bei der LINKEN – Albert Stegemann [CDU/CSU]: Dann wären wir bei über 60 Milliarden Euro! – Manfred Grund [CDU/CSU]: Das ist eine kleine Rente wie in der DDR!) Wer also wegen Krankheit, Leiharbeit, eines viel zu niedrigen gesetzlichen Mindestlohns oder wegen Teilzeitarbeit und Kindererziehung beispielsweise nur eine Rente von 800 Euro erhielte, bekäme von der Rentenversicherung einen steuerfinanzierten Zuschlag von 250 Euro. Dazu muss sich allerdings etwas ändern: Wenn das Rentenniveau wieder bei 53 Prozent und der gesetzliche Mindestlohn bei armutsfesten 12 Euro läge, wenn Frauen jederzeit von Teilzeit in Vollzeit zurückkehren dürften und für Geringverdienende die Rente nach Mindestentgeltpunkten gälte, es keine Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten gäbe und manches mehr, dann prophezeie ich Ihnen, dass die Zuschläge der solidarischen Mindestrente mit einem einstelligen Milliardenbetrag zu finanzieren wären.
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07:34
03.04.2014
Stephan Stracke (CDU/CSU)

Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung
Die Rente ist ein Spiegel der gesamten Lebensleistung. Diejenigen, die hart gearbeitet haben, verdienen eine anständige Rente. Das galt und gilt auch für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren. Deswegen sagen wir: Die abschlagsfreie Rente mit 65 ist richtig. Wir haben im Rahmen des Koalitionsvertrages vereinbart, dass wir diese Rente übergangsweise zwei Jahre vorziehen, auf 63. Dies bauen wir wieder schrittweise bis zum Jahre 2028 auf. Es kann doch nicht sein, dass beispielsweise ein Handwerker, der sehr viel arbeitet und 18 Jahre in die Pflichtversicherung gezahlt hat und sich dann entscheidet, bis zur Rente freiwillig Beiträge zu zahlen, schlechter gestellt wird als derjenige, dem Arbeitslosenzeiten gutgeschrieben werden. Für uns ist ganz klar: Der Weg der Rente mit 67 ist der richtige Weg. Daran halten wir auch fest; denn die Rente mit 67 ist das schlichte Ergebnis praktischer Vernunft. An dem eingeschlagenen Weg „Rente mit 67“ halten wir fest; hierfür braucht es allerdings auch soziale Flankierung. Die Rente ist keine Sozialleistung. Aber gleichermaßen muss die solidarische gesetzliche Rente Lebensleistung anerkennen. Deswegen wollen wir die Mütterrente und auch die sogenannte Rente mit 63 Jahren. Von der Anerkennung der Lebensleistung hängt meines Erachtens das Vertrauen in das System der gesetzlichen Rente ganz maßgeblich ab. Vertrauen ist bei unseren sozialen Sicherungssystemen, gerade auch bei der Rente, besonders wichtig. Wir bauen Gerechtigkeitslücken konsequent ab und sorgen damit wieder für mehr Vertrauen in die gesetzliche Rente.
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08:03
10.03.2017
Michael Meister

Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
Wir wissen, dass wir eine gesetzliche Rente haben. Deshalb ist es richtig, dass wir die gesetzliche Rente im Umlageverfahren durch eine betriebliche und private Altersvorsorge im Kapitaldeckungsverfahren flankieren. Schauen wir uns einmal Folgendes an: 40 Prozent der Beschäftigten, die heute ein Einkommen unter 1 500 Euro im Monat haben, haben weder eine Betriebs- noch Riester-Rente. Angesichts dessen müssen wir uns doch Gedanken machen, wie wir diese Zielgruppe, also Menschen mit geringem Einkommen, in Zukunft erreichen können, um ihr die Chance zu geben, neben der gesetzlichen Rente privat oder betrieblich Altersvorsorge zu betreiben. Stichwort „kleine Unternehmen“: Lediglich 30 Prozent der Belegschaft in Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern haben eine Anwartschaft im Bereich der betrieblichen Rente. Ich will dazusagen: Dieses Angebot ist additiv zu all den Möglichkeiten, die man bei der Altersvorsorge im steuerlichen Bereich und durch Riester-Rente hat. Wenn es nun heißt, dass am Anfang eine Rente zugesagt wird, ist damit nicht gemeint, dass wir eine konkrete Rente zusagen, wenn die Beitragsleistung beginnt. Nein, erst wenn die Rentenphase beginnt, wird eine Rente zugesagt. Letzte Bemerkung: Wir haben auch die Riester-Rente angefasst. Ich will hier ausdrücklich sagen: Ich halte die Riester-Rente für etwas Positives, weil sie, wenn man den staatlichen Anteil einbezieht, eine sehr ertragsstarke Lösung ist. Deshalb sollten wir die Riester-Rente nicht schlechtreden. Ich glaube, wir sollten darüber diskutieren, ob wir die Riester-Rente nicht weiter stärken können, anstatt sie in der öffentlichen Debatte schlechtzumachen; denn unser Ziel muss sein, mehr Menschen zur freiwilligen Vorsorge zu bewegen, aber nicht, sie von der freiwilligen Vorsorge abzuhalten.
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10:27
01.12.2016
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)

Rentenniveau
Meine Damen und Herren, 1957 hat Konrad Adenauer unser heutiges System der gesetzlichen Rente eingeführt. Im Jahr 2000 bekamen langjährig Versicherte, also Menschen, die immerhin 35 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hatten, wenn sie in die Rente gingen, noch 1 021 Euro auf ihr Konto überwiesen. Wenn Sie sämtliche Preissteigerungen einrechnen, stellen Sie fest, eine solche Rente hätte im Jahr 2015 eigentlich 1 340 Euro betragen müssen. Das Rentenniveau ist aber die wichtigste Stellschraube für die Menschen, die bereits heute in Rente sind, und für diejenigen, die künftig in Rente gehen werden. Er forderte höhere Altersbezüge für alle und die Rückabwicklung der Riester-Rente. Bei der Reform müsse der gesetzliche Anteil an der Rente im Zentrum der Überlegungen stehen. Er sagte wörtlich: „Die Riester-Rente ist gescheitert.“ Das Niveau der gesetzlichen Rente darf nicht weiter sinken, sondern muss auf dem jetzigen Niveau stabilisiert werden. Ja, ich weiß: Bei der EM-Rente hat es Verbesserungen bei der Zurechnungszeit gegeben. Jemand, der 1990, beim Fall der Mauer, in Rente ging, muss jetzt 100 Jahre alt werden, um noch „gleiche Rente für gleiche Lebensleistung“ zu erleben. Frau Nahles, ich sage: Im Interesse der vielen Millionen Menschen, die bereits heute Rente beziehen oder einmal eine beziehen wollen, hätte ich Ihnen hier einen Erfolg gegönnt. Im Jahr 2000 musste man 24 Jahre arbeiten, um bei einem Rentenniveau von 53 Prozent eine Rente in Höhe der Sozialhilfe bzw. der Grundsicherung im Alter zu bekommen. Die Rente muss höher sein als die Grundsicherung, sonst verliert das System seine Legitimation. Man kann eine gute Rente finanzieren.
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06:54
28.05.2020
Peter Weiß (CDU/CSU)

Mindestrente
Die umlagefinanzierte, beitragsfinanzierte gesetzliche Rente Und gerade in Krisenzeiten wie diesen zeigt sich: Die gesetzliche Rente ist krisenfest, und das ist eine gute Nachricht. Die strengen sich an, um den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien zu sichern, aber auch dafür, dass sie eines Tages eine anständige Rente erhalten. Auf der anderen Seite ist auch richtig, dass es viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt, die in einer Situation sind, in der sie sich mit ihrem Gehalt und aufgrund ihrer Lebensbiografie leider keine ausreichende Rente für das Alter erarbeiten können. (Amira Mohamed Ali [DIE LINKE]: Die haben sich nicht genug angestrengt, richtig? – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Was ist denn bei Ihnen eine ausreichende Rente?) Deswegen sollen die Vorschläge, die mit dem Grundrentengesetz jetzt vorliegen – orientiert an dem individuellen Rentenanspruch, den man sich erworben hat –, einen Freibetrag in der Grundsicherung ermöglichen bzw. ermöglichen, dass diese zu niedrigen Rentenansprüche eine Aufwertung erfahren, und zwar immer eine individuelle Aufwertung – also keine einheitliche Aufwertung für alle – von Rentenansprüchen, damit man von dieser Rente auch leben kann. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sagt: Die beitragsfinanzierte Rente ist eigentumsgeschützt. Es darf nicht sein, dass eines Tages der Finanzminister und nicht mehr der Arbeits- und Sozialminister für die Rente zuständig ist. Nun haben ja viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Recht etwas gemacht, das auch wichtig ist, nämlich sich einen zusätzlichen Anspruch auf Rente erworben. Ja, wir wollen auch Geringverdienern ermöglichen, dass sie eine Zusatzrente haben, damit sie am Lebensabend bei der Rente auf zwei Säulen bauen können: auf die gesetzliche Rente als wichtigste Säule, aber auch auf eine Zusatzrente in Form der Betriebsrente, die ihnen das ermöglicht, was sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wünschen, nämlich ein auskömmliches Einkommen im Alter.
10
07:30
15.05.2020
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)

Grundrentengesetz
Ihre sogenannte Grundrente ist eine reformierte und verkomplizierte „Rente nach Mindestentgeltpunkten“. Die Rente nach Mindestentgeltpunkten ist eine wirksame und gute Rentenart für Menschen mit niedrigen Renten. Es sind übrigens zu 83 Prozent Frauen, die noch heute von der Rente nach Mindestentgeltpunkten mit durchschnittlich knapp 80 Euro profitieren, und das, liebe CDU-Kollegen Pfeiffer, Linnemann, Willsch oder von Stetten, völlig ohne jegliche Einkommens- oder Bedürftigkeitsprüfung. Wer viel verdient, erhält im Alter eine hohe Rente; wer zu niedrigen Löhnen arbeiten musste, erhält nur eine sehr kleine Rente. Nur wer 45 Jahre lang ein durchschnittliches oder ein sehr gutes Einkommen erzielt hat, kann in Deutschland eine armutsfeste oder eine gute Rente erwarten. Die Gewerkschaften und die Sozialverbände begrüßen darum einhellig, dass jetzt eine Nachfolgeregelung für die Rente nach Mindestentgeltpunkten auf dem Tisch liegt. Die neuen Freibeträge beim Wohngeld und für die gesetzliche Rente bei der Grundsicherung, dem Rentner-Hartz IV, werden viele Betroffene im Geldbeutel spüren. Die Freibeträge für die Betriebsrente und für die Riester-Rente gibt es ja schließlich auch ohne Einschränkung. Ich sage: Die gesetzliche Rente muss hier gleichberechtigt werden. Meine Damen und Herren, in der vorliegenden Fassung wird das eigentliche Ziel der sogenannten Grundrente, nach einem langen Erwerbsleben eine Rente zu erhalten, die über dem Sozialhilfeniveau liegt, für sehr viele Betroffene nicht mehr erreicht werden.
10
07:21
28.05.2020
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)

Mindestrente
Riester-Rente, Rürup-Rente, Sockelrente, Zuschussrente, solidarische Lebensleistungsrente, Solidarrente, Nahles-Rente, Flexirente, Plus-Rente, Respektrente, Basisrente, Garantierente und aktuell die sogenannte Grundrente – Chaos pur. Wir fordern für Menschen ab 65 Jahren, deren Alterseinkommen aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Vorsorge unter 1 050 Euro liegt, einen Zuschlag, der die Einkommenslücke bis dahin füllt. Alleinstehende Rentnerinnen und Rentner ab 15 Beitragsjahren erhalten dort die Ausgleichszulage, bis sie monatlich auf eine Rente von 917,35 Euro kommen. Das heißt, in Österreich hat man also monatlich mindestens eine Rente von 1 070,24 Euro, und das ist gut so. Darum sollte – drittens – die Rente nach Mindestentgeltpunkten, Herr Weiß, für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen reformiert fortgeführt werden. Damit wir unverschuldete Lücken im Lebenslauf wenigstens bei der Rente schließen, müssen endlich wieder Rentenversicherungsbeiträge für Arbeitslose und Erwerbslose in Hartz IV gezahlt werden, und zwar auf Basis des halben Durchschnittsverdienstes. Und wenn all diese und viele andere Maßnahmen nicht für eine Rente oberhalb der Armutsgrenze genügen sollten, dann wollen wir – sechstens – mit der einkommens- und vermögensgeprüften solidarischen Mindestrente armen Seniorinnen und Senioren einen Zuschlag aus Steuermitteln zahlen, damit niemand im Alter von weniger als 1 050 Euro und gegebenenfalls Wohngeld leben muss. Und unser Ziel ist, dass der Zuschlag so gering wie möglich ausfallen möge, weil die gesetzliche Rente deutlich über 1050 Euro liegt.
8
04:52
03.04.2014
Katja Mast (SPD)

Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung
7
07:46
14.06.2018
Ralf Kapschack (SPD)

Renten von Vertriebenen und Spät-/Aussiedlern
Über die Rente haben sich damals wahrscheinlich die wenigsten Gedanken gemacht. Sicher gibt es eine Reihe von ihnen, die jetzt eine geringe Rente bekommen; das ist keine Frage. Als einziger Gruppe wird Vertriebenen und Aussiedlern eine gesetzliche Rente ermöglicht, obwohl dieser Rente keine eigenen Beiträge gegenüberstehen. Seit 1959 erhalten Vertriebene und Spätaussiedler über das Fremdrentengesetz eine gesetzliche Rente. Da ist in den vergangenen Jahren ja auch schon einiges umgesetzt worden: Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, die bessere Anerkennung von Erziehungszeiten in der Mütterrente. Das löst nicht alle Probleme – stimmt –, aber die Stabilisierung des Rentenniveaus ist wichtig, um Renten und Löhne nicht weiter auseinanderdriften zu lassen, und das ist ein wichtiger Schritt – das kann man nicht oft genug sagen, finde ich –, um die Legitimation der gesetzlichen Rente und des Sozialstaats insgesamt zu erhalten. Sie schreiben, die jungen Aussiedler seien erwerbstätig und würden die Rente für ihre Eltern erwirtschaften. Deshalb stehe den Spätaussiedlern auch die volle Rente zu, nicht nur ein Teil davon. Nach dieser Logik müsste ja die Rente der Eltern jeweils nach der Erwerbstätigkeit ihrer Kinder erhöht oder auch gekürzt werden. Sie haben die Idee der umlagefinanzierten Rente nicht verstanden, oder Sie wollen sie bewusst missverstehen. Deshalb sind wir dafür, die gesetzliche Rente insgesamt zu stärken.
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09:09
23.05.2014
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)

Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung
Millionen Mütter, die ihre Kinder vor 1992 bekommen haben, werden sich am 1. Juli freuen, dass die Erziehung ihrer Kinder in der Rente besser anerkannt wird, Der im Juli 1951 geborene Industriemechaniker und die im Dezember 1952 geborene Verkäuferin, die beide 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben, werden sich freuen, in diesem bzw. im kommenden Jahr an ihrem 63. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen zu können. Sie halten am Zwang zur privaten Altersvorsorge fest, und Sie halten an der unsäglichen Rente erst ab 67 fest. Meine Damen und Herren, der 28-jährige Programmierer Jens Patzke aus Köln sagt zu diesen Sündenfällen, also der Rentenkürzung und der Rente erst ab 67, klipp und klar: Ich würde gerne zwei, drei Prozent mehr Rentenbeitrag zahlen, damit wir alle mehr Rente bekommen und früher in Rente gehen können. Jens Patzke sagt zur Rente ab 63 bzw. 65: Es wäre gerechter, wenn die Rente ab 63 für alle gelten würde. – Er erkennt in dem Interview auch die Lebensleistung seiner älteren Kolleginnen und Kollegen neidlos an, im Gegensatz zu den vielen Gegnern der Rente ab 63 in der CDU/CSU und auch im Gegensatz zu vielen Grünen. Sie rechnen Hartz-IV-Zeiten nicht auf die 45 Beitragsjahre für die Rente ab 63 an. Die eine bekommt die Rente ab 63 bzw. 65, der andere nicht. Zwei Jahre vor der Rente ab 63 darf man in Ihrer Welt nicht mehr arbeitslos werden; denn diese werden dann nicht mehr auf die 45 Jahre Wartezeit angerechnet. Dank der Zeit in der Beschäftigungsgesellschaft und anschließend zwei Jahren Arbeitslosigkeit konnte er sich auf die Rente ab 63 ohne Abschläge freuen – bis vergangenen Montag.
10
05:24
11.12.2019
Peter Weiß (CDU/CSU)

Aktuelle Stunde zur Bekämpfung von Altersarmut
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von denjenigen, die bei uns in Deutschland eine gesetzliche Rente beziehen, sind nach wie vor knapp 3 Prozent auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Das zeigt, dass die gesetzliche Rente in Deutschland nach wie vor leistungsfähig ist. Das viel größere Problem bilden diejenigen, die gar keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, weil sie nie eingezahlt haben oder nur über ein paar wenige Jahre in die Rente eingezahlt haben und ansonsten nicht mehr. Deswegen ist die entscheidende Frage nicht, welche Veränderungen ich bei der gesetzlichen Rente vornehme, sondern, wie ich die Löcher stopfe, die dadurch entstehen, dass jemand gar keinen Anspruch gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Wenn man sich fragt: „Was sind das für Mitbürgerinnen und Mitbürger, die trotz gesetzlicher Rente im Alter nicht genug zum Leben haben?“, dann stellt man fest, dass das vor allen Dingen Rentnerinnen und Rentner sind, die neben der gesetzlichen Rente kein zusätzliches Alterseinkommen haben, sprich: keine Zusatzrente. Deswegen ist das Entscheidende zur Vorsorge gegen Altersarmut, dass wir dafür sorgen, dass künftig möglichst alle Mitbürgerinnen und Mitbürger neben der gesetzlichen Rente auch eine Zusatzrente in Form der Betriebsrente oder privaten Altersvorsorge beziehen können. Deswegen ist es folgerichtig, und darin sind wir uns einig – in der Ausgestaltung sind vielleicht viele Fragen noch strittig –: Wir wollen, dass derjenige, der 35 Jahre in das System der gesetzlichen Rente eingezahlt hat, besser dasteht als derjenige, der nie eingezahlt hat, und damit die Chance hat, deutlich über das Grundsicherungsniveau zu kommen.
8
10:36
27.04.2017
Peter Weiß (CDU/CSU)

Rentenpolitik
Diese Legislaturperiode seit 2013 ist die erste seit 25 Jahren, in der in der Rente einmal zusätzliche Leistungen beschlossen worden sind – und kein Minus. Das Bemerkenswerteste ist erstens die Mütterrente: 10 Millionen Rentnerinnen in Deutschland haben dank der Mütterrente, die wir beschlossen haben, mehr Rente als zuvor. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es möglich gemacht, dass derjenige, der mit 63 oder 64 Jahren vorzeitig mit Abschlägen in Rente gehen will, nicht bestraft wird, wenn er dann noch irgendeine Arbeit ausüben oder einen Job annehmen will, und mehr behalten kann als in der Vergangenheit. Das attraktive Angebot an alle Rentnerinnen und Rentner, Rentenbezug und Hinzuverdienst durch Arbeit miteinander zu verbinden, halte ich für eine Lösung, die zukunftsgerichtet ist; denn so gleitet man langsam aus dem Erwerbsleben heraus und bezieht schon einmal einen Teil Rente, arbeitet aber auch noch einen Teil. Damit haben wir endlich eine Sache umgesetzt, die vernünftig ist und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Wahlmöglichkeiten bei der Rente schenkt. Weil in der Debatte das Thema Steuermittel angesprochen worden ist: Wir geben in diesem Jahr, im Jahr 2017, so viele Steuermittel in die Rente wie noch nie, nämlich 91 Milliarden Euro. Angesichts der umfänglichen Aufgaben, die der Staat zu erfüllen hat, sind 27,6 Prozent allein für die Rente eine großartige Leistung, die der Staat für die Sicherung unseres Rentensystems erbringt – und das bei dem seit 20 Jahren niedrigsten Beitragssatz zur Rentenversicherung. Jeder weiß, dass die gesetzliche Rente umlagefinanziert ist. Das, was die Jungen heute einzahlen, erhalten morgen die Alten als Rente ausgezahlt. Die gesetzliche Rente ist die wichtigste und verlässlichste Säule in der Altersversorgung. – Das wird die Bereitschaft vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger stärken, zusätzlich etwas für die Rente zu tun; denn sie wissen: Wer zusätzlich für das Alter vorsorgt, steht am Schluss besser da als derjenige, der nichts getan hat. Die Grundherausforderung, die unsere Gesellschaft gemeinsam stemmen muss, ist folgende: Wir wissen, dass in den kommenden Jahren und Jahrzehnten geburtenstarke Jahrgänge in Rente gehen. Diese Jungrentnerinnen und Jungrentner werden länger leben und länger Rente beziehen als die heutigen Rentnerinnen und Rentner.
13
09:17
03.04.2014
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)

Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung
10
07:25
24.09.2015
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)

Erziehungsleistungen und Mutterschutz in der Rente
Chronisch Kranke, die eine Erwerbsminderungsrente beantragen müssen, und Beschäftigte, die 45 Jahre lang geschuftet haben und dieses Jahr ab 63 Jahren in Rente gehen können, profitieren ebenfalls vom Rentenpaket. Nein, viele Mütter müssen einen Monat länger arbeiten als alle anderen, damit sie die Rente ab 63 bzw. 65 ohne Abschläge bekommen. Ein Monat Mutterschutz vor der Geburt wird den Müttern nicht auf die 45 Jahre – oder die 540 Monate – Wartezeit angerechnet, die sie brauchen, um ab 63 bzw. künftig ab 65 abschlagsfrei in Rente gehen zu dürfen. Denn bei keiner Mutter, deren Kind im ersten Drittel eines Monats geboren wurde und die nicht bereits zehn Jahre zuvor schon ein Kind geboren hatte, zählt der Mutterschutzmonat vor der Geburt zur Wartezeit der Rente ab 63. Bei keiner einzigen! Herr Kollege Dr. Zimmer, wenn es die Rente ab 63 schon früher gegeben hätte, wäre auch bei Ihrer Mutter der Mutterschutzmonat nicht für die Rente angerechnet worden. Darum zählt der komplette Monat April dazwischen nicht als Wartezeit für die Rente für besonders langjährige Versicherte. Ihnen geht es nur darum, dass sie nicht durch den Umstand, dass sie Kinder geboren haben, benachteiligt werden und dass sie nicht einen Monat länger auf die Rente ab 63 warten müssen als Männer. Frau Kollegin Schmidt, vielleicht werden Sie als Sozialdemokratin gleich Ihr Argument wiederholen, dass Frauen noch ganz andere Probleme bei der Rente hätten. Dann gäbe es eine Gerechtigkeitslücke weniger in der Rente.
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06:24
28.04.2016
Jana Schimke (CDU/CSU)

Aktuelle Stunde zu Rentenniveau und Altersarmut
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06:19
28.04.2016
Peter Weiß (CDU/CSU)

Aktuelle Stunde zu Rentenniveau und Altersarmut
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