Vorschläge

Personen


05:38
21.04.2023
Anna Kassautzki (SPD)

Bericht Datenschutz und Informationsfreiheit 2022
Es gibt Menschen, für die der Datenschutz etwas Ärgerliches ist, etwas, was nervt und Sachen erschwert. Deswegen stelle ich mal die polemische Frage vorweg: Was hat der Datenschutz jemals für uns getan? Was macht der Datenschutz eigentlich? Der Datenschutz befasst sich mit sogenannten personenbezogenen Daten, und zwar nur mit diesen. Der Datenschutz sorgt aber auch dafür, dass genau diese Daten besonders gut geschützt sein müssen, wenn sie denn erfasst sind. Was hat der Datenschutz also für uns getan? Jetzt haben wir geklärt, was der Datenschutz eigentlich macht. Man hat keine Lust, sich einem Problem zu widmen, und schiebt den Datenschutz vor. Hier ist nicht der Datenschutz das Problem, sondern die Tatsache, dass man ihn als Ausrede benutzt. Auch hier ist nicht der Datenschutz das Problem, sondern das mangelnde Verständnis; aber es gibt einen Lösungskorridor. Auch hier ist nicht der Datenschutz das Problem, sondern die Grundkonzeption; aber auch das ist lösbar. Dieses Prinzip bedeutet, dass Datenschutz und Sicherheit von Anfang an in Produkten, Dienstleistungen und Systemen berücksichtigt werden. Das heißt schlichtweg, dass die Standardeinstellungen von Systemen, Anwendungen oder Dienstleistungen den Datenschutz der Benutzer/-innen gewährleisten. Wir als Politiker/-innen sind gut beraten, uns die Einschätzungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu aktuellen Gesetzesvorhaben zu Herzen zu nehmen und ihn und seine Behörde von Anfang an in unsere Planung miteinzubeziehen, nicht erst dann, wenn die Architektur schon steht.
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05:51
24.06.2022
Anna Kassautzki (SPD)

Kinderschutz vor Datenschutz
Kinderschutz vor Datenschutz – Mit der Speicherung von IP‑Adressen sexuellen Kindesmissbrauch wirksam bekämpfen“ – was für ein Titel! Hier werden hohe Güter gegeneinander ausgespielt, und das mit dem klaren Ziel – anders kann ich es mir nicht erklären –, Akteurinnen und Akteure zu diskreditieren, die sich für Datenschutz einsetzen. Sie versuchen, unter dem Vorwand Kinderschutz den Datenschutz auszuhöhlen. Die Union sagt: Kinderschutz vor Datenschutz. – Ich sage: Datenschutz ist Kinderschutz. Kindern im Rahmen der Medienkompetenz beizubringen, sparsam mit ihren Daten umzugehen, sich nicht identifizierbar zu machen und sich somit vor potenziellen Täter/-innen zu schützen, das ist gelebter Datenschutz, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich zitiere an dieser Stelle den Bundesdatenschutzbeauftragten, Professor Ulrich Kelber, aus dem Herbst 2021, der auch sagte: Datenschutz ist kein Täterschutz. Datenschutz ist Freiheitsschutz. Und überhaupt: Was ist denn Datenschutz? Datenschutz ist integraler Bestandteil des Schutzes von Menschen, der Schutz unserer Kommunikation, unserer Privatsphäre und unseres Persönlichkeitsrechts. Sexuellen Missbrauch von Kindern im Netz und die Darstellung davon bekämpfen wir nicht dadurch, dass wir mehr anlasslose Überwachung forcieren oder den Datenschutz aushebeln. Der Titel des Antrags der CDU/CSU-Fraktion lautet „Kinderschutz vor Datenschutz – Mit der Speicherung von IP‑Adressen sexuellen Kindesmissbrauch wirksam bekämpfen“. Das ist aus meiner Perspektive doppelt blanker Hohn: Erstens ist Datenschutz Kinderschutz – er ist Menschenschutz –, und zweitens wird sexueller Missbrauch von Kindern nur wirksam bekämpft durch sinnvolle Präventionsmaßnahmen, durch Medienerziehung, durch Sensibilisierung und durch Opferschutz.
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06:03
21.04.2023
Carmen Wegge (SPD)

Bericht Datenschutz und Informationsfreiheit 2022
Datenschutz ist kein verzichtbarer Schnickschnack, sondern essenzielles Grundrecht. Datenschutz ist auch nichts, was etwas verhindert, sondern ein wichtiges Instrument, um Rechte zu schützen. Umso wichtiger ist es, dass wir den Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Professor Ulrich Kelber, heute diskutieren. Von dieser Stelle schöne Grüße nach Venedig, wo er den deutschen Datenschutz vertritt! Wie immer ist der Bericht ein ganz schönes Pflichtenheft für uns als Gesetzgeber, das aufzeigt, was im Bereich Datenschutz noch nicht rundläuft, ein Pflichtenheft, das wir abarbeiten sollten; denn Datenschutz schafft Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in digitale Anwendungen. Die Datenschutzkonferenz hat im vergangenen Jahr unter dem Vorsitz des Bundesbeauftragten für den Datenschutz schwerpunktmäßig eine Entschließung zum Beschäftigtendatenschutz verabschiedet. Aber wir müssen auch sagen können: Datenschutz endet nicht am Werkstor. Deshalb: Vielen Dank, lieber Uli, für deine Arbeit und dein stetiges Mahnen und Kämpfen für den Datenschutz auch in diesem Bereich. Natürlich möchte ich beim Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auch etwas über Informationsfreiheit sagen; denn wir werden auch ihre Stellung durch ein neues Gesetz stärken. Und vielleicht heißt Professor Ulrich Kelber dann ja bald „Bundesbeauftragter für den Datenschutz und Transparenz“.
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05:41
21.04.2023
Katrin Göring-Eckardt

Bericht Datenschutz und Informationsfreiheit 2022
Wann immer es heißt, irgendetwas Sinnvolles gehe nicht wegen Datenschutz, liegt es nicht am Datenschutz – das ist Kelber’s Law, also Kelbers Gesetz; so hatte der Netzaktivist „padeluun“ diese Weisheit benannt, Herr Kelber. Ein von vornherein mitgedachter und bestenfalls schon in der Technik verarbeiteter Datenschutz by Design ist die Grundlage für eine gelungene Digitalisierung. Daher möchte ich Ihnen, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, und Ihrem gesamten Haus für Ihren unermüdlichen Einsatz zum Schutz unserer Grundrechte sehr herzlich danken. Dass wir heute im Plenum zum allerersten Mal überhaupt über einen Tätigkeitsbericht sprechen, zeigt die gewachsene Anerkennung, die wir als Parlament dem Thema „Datenschutz und Informationsfreiheit“ zuschreiben. Der Tätigkeitsbericht verdeutlicht, dass Datenschutz nicht nur etwas Technisches ist, sondern Menschen schützt: sei es im Gesundheitsbereich, wenn es um die Krankheitsgeschichte geht, bei Smartphones und Smarthomes, wenn es um unsere Lebensgewohnheiten geht, und natürlich auch bei der Nutzung sozialer Medien. Bei Digitalisierung und Gesundheit herrscht ganz oft das Narrativ, dass Datenschutz wichtige Forschung blockieren würde. Manche raunen sogar: Datenschutz kostet Menschenleben. – Viel eher ist das Gegenteil der Fall: Datenschutz ist Menschenschutz. Datenschutz ist also kein notwendiges Übel, sondern die Voraussetzung für eine menschenzentrierte wissenschaftliche Forschung. Forschung und Datenschutz sind also im Kern gleich: Beiden ist es wichtig, das Wohl der Menschen in den Mittelpunkt zu stellen.
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05:55
06.05.2021
Achim Kessler (DIE LINKE)

Digitale Modernisierung von Versorgung und Pflege
Die Linke fordert die Bundesregierung dazu auf, ein Höchstmaß an Datensicherheit und Datenschutz zu garantieren. Deshalb ist es auch ein Schritt in die richtige Richtung, dass Sie mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz endlich Expertinnen und Experten in die Prüfung von digitalen Gesundheitsanwendungen einbeziehen. Der hat im Hinblick auf die von Ihnen gerade angesprochene Thematik „Datennutzung und Datenschutz“ ja ein sehr gutes Gutachten letztens auf den Markt gebracht – in Anführungsstrichen. Der Datenschutz muss im Sinne eines umfassenden Patientenschutzes neu gedacht werden. Datenschutz muss vor allem die sichere Nutzung von Gesundheitsdaten für bessere Versorgung und Forschung ermöglichen, damit dem einzelnen Patienten und der einzelnen Patientin zielgenauer geholfen werden kann. wo wir doch gemeinsam im Rahmen der Beratung zum DVPMG nicht nur das Thema behandelt haben, wie wir Datenschutz und Datensicherheit besser sicherstellen können, sondern auch, wie wir in dem ganzen Kontext die Patientinnen und Patienten mit einer besseren Nutzung ihrer Daten, wenn sie informiert eingewilligt haben, unterstützen können. Im Übrigen empfehle ich Ihnen sehr die Lektüre der Ausarbeitung des Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung, den Sie ja gerade auch zitiert haben, der nämlich genau das, was ich gesagt habe, also den mangelnden Datenschutz Ihrer Gesetzgebung, kritisiert hat und der sich bitter beklagt hat, dass er nicht beteiligt worden ist.
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