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05.06.2025
Julia Klöckner
Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
Deshalb haben wir keine Zeit verloren und legen als Erstes diesen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse vor.
Ich möchte mich ganz herzlich bei den Regierungsfraktionen bedanken, dass das so schnell gegangen ist und dass wir heute hier über die Mietpreisbremse diskutieren können.
Die geltende Mietpreisbremse läuft Ende des Jahres aus.
Was kann die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, also überall dort, wo es zu wenige Mietwohnungen gibt und deshalb Mieten teuer sind.
Es gibt keinen Zweifel mehr daran: Die Mietpreisbremse hilft, dass die Mieten langsamer ansteigen.
Seit zehn Jahren gibt es die Mietpreisbremse.
Und unser Vorschlag heute also ist es, die Mietpreisbremse zum Ende des Jahres um vier Jahre zu verlängern.
Hier schützt die Mietpreisbremse die Mieterinnen und Mieter.
Mit der Mietpreisbremse sorgen wir dafür, dass junge Familien, Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner eine bezahlbare Wohnung finden.
Mieterinnen und Mieter brauchen Schutz vor ungebremstem Mietanstieg, und genau den bekommen sie mit der Mietpreisbremse.
Ganz klar ist dabei: Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist der Auftakt.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Beatrix von Storch [AfD]: Durch die Mietpreisbremse? Gute Idee!)
Ich freue mich sehr, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, dass wir jetzt gemeinsam die Mietpreisbremse und später weitere mietrechtliche Vorschriften konstruktiv beraten werden.
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