AFBG

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützt mit finanziellen Mitteln die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften und soll Existenzgründungen erleichtern. Die Förderung ist ein Äquivalent zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und wird deshalb schlagwortartig auch Meister-BAföG oder Aufstiegs-BAföG genannt. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz wurde zum 1. Januar 1996 eingeführt. Zum 1. Januar 2002, 1. Juli 2009 und 1. August 2016 traten jeweils Reformen des AFBG in Kraft. Zum 1. August 2020 trat das 4. AFBG Änderungsgesetz mit dem Ziel der Erweiterung des Förderkreises und einer deutlichen Verbesserung des Förderumfanges in Kraft. Anders als im BAföG existiert im AFBG keine maximale Altersgrenze.
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Wert
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labelAFBG
0Meister-BAföG
1Meister-BaFöG
2Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung
3Meister-Bafög
abstractDas Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützt mit finanziellen Mitteln die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften und soll Existenzgründungen erleichtern. Die Förderung ist ein Äquivalent zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und wird deshalb schlagwortartig auch Meister-BAföG oder Aufstiegs-BAföG genannt. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz wurde zum 1. Januar 1996 eingeführt. Zum 1. Januar 2002, 1. Juli 2009 und 1. August 2016 traten jeweils Reformen des AFBG in Kraft. Zum 1. August 2020 trat das 4. AFBG Änderungsgesetz mit dem Ziel der Erweiterung des Förderkreises und einer deutlichen Verbesserung des Förderumfanges in Kraft. Anders als im BAföG existiert im AFBG keine maximale Altersgrenze.
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