MiLoG

Mindestlohngesetz
Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt in Deutschland ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer und für freiwillige Praktikanten in Höhe von 12,00 € brutto je Zeitstunde. In der Zeit der Einführung gab es bis Ende 2017 noch Ausnahmen. Der allgemeine Mindestlohn verdrängt nicht Branchenmindestlöhne, soweit sie höher als der allgemeine Mindestlohn sind. Das MiLoG wurde durch Artikel 1 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes vom 11. August 2014 eingeführt.
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labelMiLoG
0Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
abstractNach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt in Deutschland ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer und für freiwillige Praktikanten in Höhe von 12,00 € brutto je Zeitstunde. In der Zeit der Einführung gab es bis Ende 2017 noch Ausnahmen. Der allgemeine Mindestlohn verdrängt nicht Branchenmindestlöhne, soweit sie höher als der allgemeine Mindestlohn sind. Das MiLoG wurde durch Artikel 1 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes vom 11. August 2014 eingeführt.
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