22.10.2013 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 1 / Tagesordnungspunkt 5

Thomas OppermannSPD - Festlegung der Zahl der Vizepräsidenten

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich kann man darüber diskutieren, ob ein Präsidium zu groß oder zu klein ist; aber ich finde, dass ein Präsidium, das aus dem Präsidenten und den Stellvertretern besteht, also in diesem Fall aus sieben Personen bestehen soll, dass also ein siebenköpfiges Präsidium nicht unangemessen groß ist für ein Parlament aus 631 Abgeordneten.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Bei der Bildung eines Präsidiums gibt es eigentlich drei Regeln, zwei ungeschriebene und eine, die in unserer Geschäftsordnung steht. In der Geschäftsordnung steht die Grundmandatsklausel. Die erste ungeschriebene Regel ist: Die stärkste Fraktion soll den Präsidenten stellen. Das ist eine Übung im Deutschen Bundestag, der wir immer gefolgt sind. Auch heute haben wir das gemacht.

Die geschriebene Regel in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, die wir inzwischen angenommen haben, besagt: Jede Fraktion soll unabhängig von ihrer Größe einen Platz im Präsidium bekommen, also ein Grundmandat. Dieses Grundmandat schützt die kleinen Fraktionen. Es ist, wenn man so will, praktizierter Minderheitenschutz. Würde es diese Grundmandatsklausel übrigens nicht geben, wäre auch bei nur fünf Stellvertretern die Verteilung: CDU/CSU zwei, SPD zwei, Linke einer und Grüne null. Mit anderen Worten: Mit der Grundmandatsklausel sichern wir erst einmal die Beteiligung aller Fraktionen im Präsidium.

(Widerspruch bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Ja! So ist es!)

Die dritte Regel ist, dass natürlich das Präsidium auch die Mehrheitsverhältnisse im Parlament abbilden muss. Deshalb werden manchmal ein, manchmal zwei Vizepräsidenten hinzugenommen, um diese Mehrheit darzustellen. Genau das ist hier der Fall: drei für die Union, zwei für die SPD und je einer für die Grünen und für die Linke. Wenn jetzt die geschätzten Kollegen und Kolleginnen von den Grünen sagen, dass im Verhältnis zu ihnen der SPD kein zweiter Vizepräsident zukommen solle, dann kann ich nur sagen: Wir haben beide wirklich nicht gut abgeschnitten bei der Bundestagswahl, aber 25,7 Prozent sind immer noch erkennbar mehr als 8,4 Prozent. Das muss ich den Grünen schon einmal sagen.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Ungleiches gleich zu behandeln, ist kein Minderheitenschutz. Aber ich bin schon der Meinung – ich kann das hier für die SPD-Bundestagsfraktion erklären –: Wir sind ohne Einschränkungen gesprächsbereit, wenn es darum geht, die Rechte von Minderheiten im Deutschen Bundestag sicherzustellen, auch wenn wir im Falle der Bildung einer Großen Koalition nur zwei kleine Oppositionsfraktionen haben sollten. Eine parlamentarische Demokratie, die funktioniert, braucht nicht nur eine handlungsfähige Regierung, sondern auch eine effektive Opposition. Für mich ist völlig undenkbar, dass die Opposition nicht in der Lage sein sollte, Anhörungen zu beantragen, Untersuchungsausschüsse auf den Weg zu bringen oder ausreichend Redezeit zu bekommen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir werden darüber reden, und wir werden einen Konsens bekommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Nun erhält noch die Kollegin Britta Haßelmann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/2784206
Wahlperiode 18
Sitzung 1
Tagesordnungspunkt Festlegung der Zahl der Vizepräsidenten
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