Britta HaßelmannDIE GRÜNEN - Festlegung der Zahl der Vizepräsidenten
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allen Dingen auch liebe neue Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich drei Vorbemerkungen machen. Zum einen gratulieren wir Ihnen, Herr Präsident, ganz herzlich zu Ihrem Ergebnis. Wir freuen uns auf die weitere gemeinsame Arbeit mit Ihnen und möchten das im Namen unserer Fraktion deutlich machen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Wir bedanken uns auch dafür, dass Sie das Thema Minderheitenrechte angesprochen haben. Das ist ein für uns wichtiges Thema. Deshalb meine zweite kurze Vorbemerkung: Lieber Gregor Gysi, mich hat schon erstaunt, dass, wenn wir öffentlich die große Welle machen und auch wichtige Themen ansprechen, wie zum Beispiel das Thema Minderheitenschutz, Sie der Geschäftsordnung heute hier zustimmen. Das irritiert mich doch; denn ich finde, dass es allen Grund gibt, dieser Geschäftsordnung in der jetzigen Situation nicht zuzustimmen, weil wir bislang keine Garantie dafür haben, dass die Punkte, die Sie, Herr Präsident, zu den Minderheitenrechten angesprochen haben, sich in einer künftigen Geschäftsordnung wiederfinden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dritte kurze Vorbemerkung. Lieber Thomas Oppermann, der Schalter ist aber schnell umgelegt, oder?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das hat mich schon irritiert. Ein Grundmandat als praktizierten Minderheitenschutz darzustellen – Mannomann! Zunächst habe ich mir das angehört, was Herr Grosse- Brömer nach dem Motto „Damals, 1994, haben wir den Grünen einmal etwas zugestanden“ gesagt hat.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das war doch nett!)
Ich finde, in der Angelegenheit mit dem Grundmandat als praktiziertem Minderheitenschutz haben Sie sich vergaloppiert.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zuruf des Abg. Ulrich Kelber [SPD])
Nun zur Sache selbst. Die bisherige parlamentarische Praxis entspricht der Tatsache, dass wir einen Präsidenten haben und jede Fraktion je eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter stellt; so war zumindest die Vereinbarung in der letzten Legislaturperiode und vielen weiteren Legislaturperioden. Meine Kollegin Sitte hat darauf rekurriert.
Im neuen Bundestag sind nur vier Fraktionen vertreten, und man kann sich mit einigem Recht fragen, warum das Präsidium zusätzlich zum Präsidenten sechs Vizepräsidentinnen bzw. -präsidenten enthalten soll. Das ist eine ganz legitime Frage, über die wir hätten diskutieren können. Wir haben darüber im Vorfeld aber nicht diskutiert. Wir sind am Montag, nachdem Sie Ihren Sondierungsgipfel hinter sich gebracht hatten, mit dieser Frage konfrontiert worden. Dabei ging es aber nicht um die Arbeitssituation im Parlament oder um die Frage, was wir vielleicht unter dem Aspekt, von Kommissionen oder der Erörterung von bestimmten Fragen, die an Vizepräsidentinnen und -präsidenten zu delegieren sind zu klären ist. Darüber hätte man ja sprechen können, und man hätte zu dem Ergebnis kommen können, es gebe vielleicht eine Rechtfertigung dafür, dass wir das Präsidium um eine Position erweitern. Aber mitnichten! Sie beide haben mich wunderbarerweise am Montagvormittag darüber informiert, dass Sie beide für sich beanspruchen – das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen, die Bildung einer Großen Koalition, vorwegnehmend –, dass die Anzahl der Stellvertreter ausgeweitet wird.
Ich könnte mir sogar noch vorstellen, dass von Ihrer Seite das Argument kommt: Wir sind eine Fraktion, die über 41 Prozent der Sitze im Deutschen Bundestag hat. Es gibt durch die 631 Abgeordneten mehr zu tun, auch für die Vizepräsidentinnen und -präsidenten. – Aber jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, argumentieren Sie nach dem Motto: Wir müssen auf Augenhöhe mit der CDU/CSU sein, und deshalb sorgen wir jetzt für eine Gleichziehung bei der Anzahl der Stellvertreter. Ich bitte Sie! Wir können doch die Frage der Anzahl der Vizepräsidentinnen und -präsidenten nicht danach beantworten, was Sie in Ihren Koalitionsverhandlungen möglicherweise besprechen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Das Signal an die Öffentlichkeit ist eben nicht: Die Erweiterung des Präsidiums rechtfertigt sich aus sachlichen Gründen. Wenn ich ein Argument wie „Augenhöhe mit der CDU/CSU“ lese, denke ich, das ist doch keine sachliche Begründung. Die Ausweitung des Präsidiums ist für die Öffentlichkeit eigentlich nur dahin gehend eine Bestätigung, dass man denkt: Große Koalition bedeutet, das kostet etwas. – Damit werden wir doch in der Öffentlichkeit konfrontiert.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Sie treten heute hier den Beweis dafür an.
Wir lehnen diesen Antrag ab. Selbstverständlich ist das keine Entscheidung gegen die einzelnen Personen, die hier vorgeschlagen werden; um auch das in aller Deutlichkeit zu sagen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/2784219 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 1 |
Tagesordnungspunkt | Festlegung der Zahl der Vizepräsidenten |