28.11.2013 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 3 / Tagesordnungspunkt 3

Kristina SchröderCDU/CSU - Finanzierung der Kinderbetreuung

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Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! In wenigen Wochen enden die Fristen zum Abruf der Finanzierungshilfen des Bundes aus dem ersten Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“. Nach wie vor sind nicht alle Mittel abgerufen, und die meisten Länder haben signalisiert, dass sie es nicht schaffen werden, die Mittel bis zum Ende der Fristen komplett abzurufen.

Deshalb beraten wir heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes. Es geht darum, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel aus beiden Investitionsprogrammen länger als bisher vorgesehen für den Bau von Kitas zur Verfügung stehen und die Kommunen dadurch mehr Zeit bekommen, um die vom Bund geförderten Kitas fertigzustellen. Ich bitte Sie um Unterstützung für dieses Anliegen.

(Beifall des Abg. Paul Lehrieder [CDU/CSU])

Sie wissen, dass ich in den letzten Jahren immer wieder zu Konflikten mit den Ländern bereit war, um Druck zu machen, damit wir pünktlich zum 1. August dieses Jahres den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz erfüllen können. Dieser Druck war auch nötig; denn wir alle hatten die Sorge, ob es gelingen wird, den Rechtsanspruch zum 1. August zu erfüllen. In so mancher Rede wie auch in den Medien wurden sogar Katastrophenszenarien über das Scheitern der Erfüllung des Rechtsanspruchs heraufbeschworen.

Aber der Druck hat sich gelohnt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die befürchtete Klagewelle ist ausgeblieben. Eltern, die sich einen Kitaplatz oder einen Platz bei einer Tagesmutter für ihr Kind wünschen, bekommen in aller Regel einen Platz angeboten, auch wenn es nach wie vor Unterschiede von Kommune zu Kommune, manchmal sogar von Stadtteil zu Stadtteil gibt. Nach dem erfolgreichen Inkrafttreten des Rechtsanspruchs sind wir jetzt in der glücklichen Lage, den Ländern hinsichtlich der noch nicht abgerufenen Mittel etwas mehr Spielraum einzuräumen. Das ist im Sinne der Familien, die nicht irgendwo irgendwelche Betreuungsplätze brauchen, sondern gute Betreuungsplätze in ihrer Nähe.

In den letzten Jahren habe ich in Deutschland unzählige Kitas besucht, um mir ein Bild zu machen. Natürlich habe ich mitbekommen, welche Probleme es beim Ausbau gibt. Zum Beispiel hat der Marburger Bürgermeister – er ist übrigens von den Grünen – mir berichtet, dass bei ihnen eine tolle neue Kita gebaut wird, und zwar in moderner Bauweise mit sehr viel Holz, aber dass durch die lang anhaltenden Regenfälle im Sommer die Trocknungszeit außergewöhnlich lange war, viel länger als eingeplant. Natürlich hätte man stur nach Zeitplan weitermachen können, aber dann hätte die Gefahr bestanden, dass man die Kita in zwei Jahren wieder dichtmachen muss, um die Mängel zu beseitigen.

Das ist noch einer der harmloseren Fälle. In anderen Städten hat die Flutkatastrophe dieses Sommers Bauvorhaben um viele Monate zurückgeworfen. Es mussten über Wochen Wasserschäden beseitigt werden, bevor überhaupt weitergebaut werden konnte. Ich finde, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir den Kommunen in dieser Situation helfen und für die Länder die Fristen für die Abrufung der Mittel verlängern.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, der Bund hat die Länder und die Kommunen in den letzten Jahren mit allen verfügbaren Kräften und Mitteln beim Ausbau der Kinderbetreuung unterstützt. Wir geben insgesamt 5,4 Milliarden Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung. Gemeinsam mit der KfW haben wir ein zusätzliches Förderprogramm mit einem Kreditvolumen von 550 Millionen Euro aufgelegt, durch das bis heute 27 000 zusätzliche Kitaplätze entstanden sind. Wo es Ausbauhemmnisse gab, haben wir geholfen, diese zu beseitigen, nämlich mit dem 10-Punkte-Programm, das ich im Mai 2012 vorgelegt habe.

Es war ja keine Selbstverständlichkeit, dass der Rechtsanspruch, so wie er 2007 konzipiert wurde, am Ende auch funktionieren würde. Da gab es manches nachzuarbeiten, zum Beispiel beim Controlling, zum Beispiel beim Nachweis, dass die Länder auch wirklich eigene Gelder in die Hand genommen haben. Auch die Verpflichtung der Länder, regelmäßig und zeitnah über die Zahl der neugeschaffenen Plätze Bericht zu erstatten, war 2007 nicht vorgesehen. Da mussten wir nacharbeiten.

Wir haben die Länder über Jahre mit so viel Geld und Aufwand unterstützt wegen der hohen Bedeutung eines guten Kinderbetreuungsangebots: für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für die Zukunftsperspektiven von Kindern gerade aus bildungsfernen Familien und für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Genau aus diesen Gründen werden wir jetzt die Kommunen bei ihren Umsetzungsproblemen nicht im Stich lassen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Aber auch Bund und Länder dürfen sich nicht auf dem bisher Erreichten ausruhen. Ja, es ist unser großer gemeinsamer Erfolg, dass die Zahl der Kitaplätze für unter Dreijährige auf 800 000 gestiegen ist. Ja, es ist unser gemeinsamer Erfolg, dass es einen Rechtsanspruch gibt, auf den Eltern seit dem 1. August zählen können. Das alles ist ein großer Erfolg für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und für berufliche Chancen von Eltern, insbesondere von Frauen.

Bei allen Anstrengungen für den Kitaausbau dürfen wir unseren wichtigsten Maßstab aber nicht aus den Augen verlieren: das Wohlergehen der Kinder. Für das Wohlergehen der Kinder, die in Kitas betreut werden, zählt nur eines, nämlich die Qualität. Dafür braucht es Geld. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen bei der Verbesserung der Qualität mit rund 3 Milliarden Euro. Ab 2015 werden es jährlich 845 Millionen Euro sein.

Außerdem braucht es gut qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher, die dafür auch angemessen bezahlt werden. Natürlich hat der Bund da immer leicht reden; denn das ist Aufgabe der Kommunen. Wir können aber mit gutem Beispiel vorangehen, beispielsweise mit unseren Bundesprogrammen. Bei der „Offensive Frühe Chancen“ bezahlen wir die Fachkräfte deutlich besser, um zu zeigen, welchen Wert diese Arbeit hat und welche angemessene Bezahlung sie verdient.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nicht zuletzt braucht es in ganz Deutschland gleichwertige Qualitätsstandards. Mit dem Rechtsgutachten, das ich in diesem Zusammenhang auf den Weg gebracht habe, haben wir bereits in diese Richtung vorgearbeitet. In jedem Fall wird die Frage der Qualität der Kinderbetreuung in den nächsten Jahren im Mittelpunkt stehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, wird nicht mehr in meiner Verantwortung liegen. Diese Rede heute ist voraussichtlich meine letzte Rede als Bundesfamilienministerin im Deutschen Bundestag. Rückblickend kann ich sagen: Die vielleicht größte Herausforderung dieses Amtes bestand darin, sicherzustellen, dass Familienpolitik keine abgeleitete Arbeitsmarktpolitik ist, sondern dass es darauf ankommt, Familienpolitik an den Bedürfnissen und Wünschen von Familien und nicht an den Erfordernissen des Arbeitsmarktes zu orientieren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dabei wünsche ich meiner Nachfolgerin oder meinem Nachfolger eine glückliche Hand.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich möchte Ihnen das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Friedensmission im Südsudan mitteilen: abgegebene Stimmen 603. Mit Ja haben gestimmt 541, mit Nein haben gestimmt 60. Zwei Kolleginnen oder Kollegen haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der Antrag angenommen, und damit hat der Bundestag seine Zustimmung zur Fortsetzung dieser Mission erteilt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich erteile das Wort nun der Kollegin Diana Golze für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/2903519
Wahlperiode 18
Sitzung 3
Tagesordnungspunkt Finanzierung der Kinderbetreuung
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