Antje TillmannCDU/CSU - AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Morgen darüber diskutiert, dass es schade ist, dass der Deutsche Bundestag jetzt schon seit mehreren Monaten in keinem geordneten Verfahren berät. Die Debatte zeigt, dass das nicht stimmt. Aber die Debatte zu diesem Gesetzentwurf zeigt auch, dass es auf keinen Fall an der künftigen Koalition liegt, dass in den vier Monaten, in denen keine regelmäßigen Sitzungswochen stattfanden, keine Gesetze verabschiedet wurden. Denn wir hätten im September dieses Jahres sehr wohl das AIFM- Steuer-Anpassungsgesetz verabschiedet. Wir hatten drei Monate Zeit, diesen Gesetzentwurf zu verhandeln. Wir hatten eine erste, zweite und dritte Lesung im Bundestag. Wir hatten im Vermittlungsausschuss darüber beraten. Wir hatten einen Kompromiss, der heute in derselben Form wieder eingebracht wird, übrigens von der rot- grünen Landesregierung unterstützt, Herr Dr. Gambke.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aufgrund der Änderungen! Das muss man erläutern!)
Wir hätten den Bürgerinnen und Bürgern und den Kleinanlegern schon drei Monate früher die Rechtssicherheit geben können, die wir ihnen heute geben wollen. Herr Dr. Gambke, Sie sind der Einzige, den ich heute kritisieren darf. Mit den anderen sind wir ja künftig befreundet.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Diese Verzögerung hätten wir uns ersparen können. Von daher hoffe ich, dass wir jetzt auf dem Weg sind, diesen Gesetzentwurf zu verabschieden. Mein Kollege Binding hat deutlich gesagt: Die Rechtssicherheit hätte eigentlich zum 1. Juli 2013 schon bestehen müssen, Rechtssicherheit nicht in Bezug auf irgendwelche bizarren Finanzinstrumente, sondern für die Kleinanleger, für die Sparer, für diejenigen, die vielleicht ihre Altersvorsorge auch in Fonds investieren und über denen jetzt noch das Damoklesschwert der Besteuerung schwebt. Von daher ist es eilig. Ich glaube, es ist auch an der Zeit, dass wir uns entscheiden. Denn jedes Argument ist ausgetauscht, und wir haben, Gott sei Dank, heute in der Debatte nur die Kollegen, die die intensive Beratung im letzten Bundestag mitgemacht haben.
Dieses Gesetz steht – das ist schon gesagt worden – ganz extrem unter der Überschrift „Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuergestaltungen“. Wir gehen gegen Bond-Stripping vor; diese ganzen Steuergestaltungen haben ja schicke Namen. Wir verhindern, dass mit Invesmentfonds in Anleihen Zinsscheine und Anleihen auseinandergenommen und voneinander getrennt in verschiedenen Geschäftsjahren besteuert werden; denn diese Steuergestaltung führt zu Steuerverlusten. Dieser Umgehung schieben wir einen Riegel vor. Bond-Stripping ist mit dem Inkraftsetzen dieses Gesetzes nicht mehr möglich.
Wir werden auch sicherstellen, dass nur die Werbungskosten abzugsfähig sind, bei denen Erträge in Deutschland versteuert werden. Diejenigen, die hier versteuern, dürfen damit zusammenhängende Aufwendungen natürlich abziehen. Aber wenn die Erträge in Deutschland steuerfrei sind, dürfen auch damit zusammenhängende Aufwendungen künftig nicht mehr die deutsche Steuer mindern.
Das Gleiche machen wir bei der Ausschüttungsreihenfolge. Wir regeln im Gesetz erstmalig die Ausschüttungsreihenfolge, um sicherzustellen, dass Erträge nicht über Jahre durch dauerhafte Thesaurierung der Besteuerung entzogen sind und damit in der Finanzplanung des Finanzministers keine Rolle spielen.
Herr Dr. Gambke, ich weiß nicht, ob dieser Gesetzentwurf von einer Rechtsanwalts- oder Steuerberatungskanzlei erstellt worden ist. Aber ich weiß, dass wir zumindest an zwei Punkten die Änderungsanträge selber formuliert haben:
Die erste Frage lautete, ob wir OGAW genauso behandeln wie alternative Investmentfonds. Da haben wir nämlich noch eine Verschärfung in den Gesetzentwurf hineingebracht. Selbst OGAW müssen sich der Kontrolle unterziehen, ob der zugrundeliegende Zweck tatsächlich förderfähig ist.
Bei der zweiten Frage ging es um die Möglichkeit, in erneuerbare Energien zu investieren; das dürfte ja eigentlich Ihre Zustimmung finden. Diese Möglichkeit haben wir in dem Gesetzentwurf zusätzlich geschaffen. Wir haben die Einschränkung selbst formuliert, dass die neue Investment-KG ausschließlich auf Pensionsvermögen anwendbar ist. Der ursprüngliche Gesetzentwurf war weitgehender. Da wir in den Beratungen die Möglichkeit erkannt haben, dass damit Steuergestaltungen vorgenommen werden, haben wir sie durch einen eigenen Änderungsantrag eingeschränkt.
Herr Pitterle, Sie haben gesagt, Sie möchten nicht, dass Pensionsvermögen zentralisiert in einzelne Anlageformen fließt. Aber das ist ja gar nicht das Problem. Es ist nicht das Problem, welche Investitionen man mit diesen Anlagen tätigt, sondern wo sie verwaltet werden. Sie alle tun, was die Risiken betrifft, so, als würden Pension- Asset-Fonds in der Welt nicht existieren. Doch, sie existieren schon jetzt. Sie existieren heute an der deutschen Steuer vorbei. Sie existieren heute an der deutschen Aufsicht vorbei.
(Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: So ist es! Genau!)
Sie existieren als deutsches Altersvermögen, das ich sehr viel lieber unter deutscher Kontrolle und in deutscher Verwaltung hätte als in irgendeinem Schattenstaat, den wir überhaupt nicht kontrollieren können.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Aus meiner Sicht ist genau das Gegenteil richtig: Wir haben mehr Kontrolle über die Altersvermögen der Angestellten und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmen, indem wir es hier unter Aufsicht stellen.
Wir haben ja schon im ersten Durchgang verabredet, dieses Modell selbstverständlich im Auge zu behalten. Jede größere Steuerrechtsänderung müssen wir nach einiger Zeit überprüfen. Wir müssen prüfen, ob die Folgen, die wir erwartet haben, auch eingetreten sind oder ob andere, schädliche Folgen eingetreten sind. Deshalb werden wir dieses Gesetz natürlich im Auge behalten und überprüfen.
Wir haben die Möglichkeit des transparenten Informationsaustausches geschaffen. Das Wort „FATCA“ ist schon gefallen, der Begriff „Goldfinger“ schon erklärt worden. Frau Arndt-Brauer hat auch die Pensionsverpflichtungen angesprochen.
Wir haben uns im Rahmen der Beratungen dieses Gesetzentwurfes auch mit zwei fachfremden Themen befasst, die heute noch nicht angesprochen worden sind. In der letzten Legislaturperiode haben wir in zwei Schritten den Grundfreibetrag angehoben. Wir haben die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland um 2 Milliarden Euro entlastet, indem wir den Grundfreibetrag an die Inflation angepasst haben. Wir wollten keine Steuern einnehmen, die nur durch eine verringerte Kaufkraft entstanden wären. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir bei den Unterhaltsfreibeträgen nach § 33 des Einkommensteuergesetzes in gleicher Höhe auch diejenigen begünstigen, die andere Angehörige oder nahestehende Personen unterhalten. Das heißt, wir haben nicht nur diejenigen, die selber Steuern zahlen, entlastet, sondern wir entlasten auch diejenigen, die Hilfe leisten. Wir stärken damit Familien, den familiären Verbund und die Solidarität in den Familien.
Zu einem letzten Punkt, der ein bisschen klein daherkommt. Wir haben für Brandunterstützungsvereine Sicherheit geschaffen. In ganz vielen – über 100 – Vereinen haben sich Firmen zu Brandunterstützungsvereinen zusammengetan, um sich gegen die Gefahr von Bränden abzusichern. Bei diesen Vereinen gab es hinsichtlich der Versteuerung große Unsicherheit. Auch für diese Vereine haben wir über einen Freibetrag Rechtssicherheit geschaffen, wir erkennen das Engagement zugunsten der Sicherheit von Betrieb und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steuerlich an. Auch das ist ein Riesenvorteil dieses Gesetzes, auch darauf warten Vereine und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Deshalb ist es gut und richtig, wenn wir dieses Gesetz heute verabschieden.
Ich bin mir ziemlich sicher: Auch wenn wir das Gesetz in dieser Fassung noch vier Wochen weiter diskutieren würden, würde Herr Dr. Gambke trotzdem nicht zustimmen. Also spricht nichts dagegen, es heute zu verabschieden. Wir schaffen damit Rechtssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger.
Danke.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Source | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
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Electoral Period | 18 |
Session | 3 |
Agenda Item | AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz |