19.12.2013 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 6 / Tagesordnungspunkt 7

Manfred GrundCDU/CSU - Einsetzung von Ausschüssen

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor drei Monaten, am 22. September, wurde in Deutschland ein neuer Bundestag, der 18. Bundestag, gewählt. Es war die Entscheidung der Wähler, dass CDU/CSU 41,5 Prozent Stimmenanteil erhielten, SPD 25,7 Prozent, die Linke 8,6 Prozent und Bündnis 90/Die Grünen 8,4 Prozent. Es war auch die Entscheidung der Wähler, dass die FDP mit 4,8 Prozent nicht mehr im Bundestag vertreten ist. Der 18. Deutsche Bundestag hat 631 Abgeordnete, 10 Abgeordnete mehr als der 17. Deutsche Bundestag.

Wahlergebnis, Sondierungsgespräche, Koalitionsverhandlungen und die Mitgliederbefragung bei der SPD führten dazu, dass wir heute zur Einsetzung der ständigen Bundestagsausschüsse, der Bundestagsfachausschüsse, kommen können. Dass dies drei Monate nach der Bundestagswahl geschieht, heißt aber nicht, dass das Parlament nicht arbeitsfähig ist und nicht gearbeitet hat. Mit der Einsetzung eines Hauptausschusses am 28. November war die Arbeitsfähigkeit hergestellt. Mit dem heutigen Einsetzungsbeschluss für 22 ständige Ausschüsse und deren Arbeitsaufnahme Mitte Januar wird der Hauptausschuss seine Tätigkeit wieder einstellen können.

Die ständigen Ausschüsse werden in jeder Wahlperiode neu besetzt. Dabei kann die Anzahl der Ausschüsse durchaus variieren. So hatte der erste Bundestag 1949 insgesamt 40, der sechste Bundestag hingegen nur 17 ständige Ausschüsse.

Bei der Bildung der Ausschüsse hat der Bundestag nicht völlig freie Hand. Einige Ausschüsse schreibt das Grundgesetz vor, andere ergeben sich zwangsläufig aus bestimmten gesetzlichen Formulierungen. Zu diesen Ausschüssen gehören zum Beispiel der Petitionsausschuss oder auch der Verteidigungsausschuss.

In der Geschäftsordnung des Bundestages werden die ständigen Ausschüsse als „vorbereitende Beschlußorgane des Bundestages“ bezeichnet. In diesen ständigen Ausschüssen bzw. Fachausschüssen wird ein Großteil der parlamentarischen Arbeit zu leisten sein. Jeder Abgeordnete wird mindestens eine ordentliche Mitgliedschaft erhalten.

Für die Kontrollfunktion des Parlamentes ist es wichtig, dass sich die Ausschüsse spiegelbildlich zu den Ministerien abbilden. In der Regel steht also jedem Bundesministerium ein ständiger Ausschuss gegenüber, und es macht auch Sinn, jeden Ausschuss einem Ministerium zuzuordnen.

Die Größen der einzelnen Bundestagsfraktionen finden ihre Entsprechung in den noch zu konkretisierenden Ausschussvorsitzen. So entfallen auf die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen je zwei Ausschussvorsitze, auf die SPD sieben und auf CDU/CSU elf.

Anhand des heute zu debattierenden Antrages zur Einsetzung der Ausschüsse muss und kann noch etwas zum Thema Minderheitenrechte gesagt werden:

Die Größe der Ausschüsse bzw. deren Zahl von Sitzen wird zu Beginn jeder Legislaturperiode durch die Fraktionen neu festgelegt – so auch diesmal. Dabei differiert die Zahl der Mitglieder zwischen 14 im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung und 46 im Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

Nach dem Berechnungsverfahren zur Stellenverteilung nach Sainte-Laguë/Schepers haben die Oppositionsfraktionen, also Bündnis 90/Die Grünen und Linke, in Ausschüssen oder anderen Gremien mit 8 oder 16 Sitzen automatisch 25 Prozent der Sitze und damit alle Minderheitenrechte. Eine solche Gremiengröße hätte sich somit für alle Ausschüsse angeboten, in denen 16 eine angemessene Größe hätte sein können, also auch für den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Leider ist davon nur einmal Gebrauch gemacht worden, nämlich beim Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe.

Es ist das gute Recht der Opposition, im Rahmen der interfraktionellen Abstimmung über die Ausschüsse andere Präferenzen geltend zu machen, doch wenn man die gegebenen Möglichkeiten zur Durchsetzung der Minderheitenrechte nicht nutzt, dann sollte man öffentlich nicht gar so laut über fehlende Minderheitenrechte oder gar Diskriminierung klagen.

Zurück zum vorliegenden Antrag: Man kann über einzelne Ausschusszuschnitte und -größen streiten, sicher ist, dass wir in und mit diesen Ausschüssen ab jetzt arbeiten können. Der Einsetzungsbeschluss ist Beleg für die Funktionsfähigkeit, aber auch für die Konsensfähigkeit unseres Parlamentes.

Dank gilt denen, die den Einsetzungsantrag ausgehandelt haben. Er hat eine breite und auch eine fraktionsübergreifende Zustimmung verdient.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort hat jetzt der Kollege Roland Claus, Fraktion die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/2963423
Wahlperiode 18
Sitzung 6
Tagesordnungspunkt Einsetzung von Ausschüssen
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