19.12.2013 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 6 / Tagesordnungspunkt 14

Thomas SilberhornCDU/CSU - Eheschließung gleichgeschlechtlicher Personen

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, unterliegt nicht dem Urheberrecht der Linken. Meine Damen und Herren von der Linken, Sie haben in dritter Auflage einen Entwurf eingebracht, den wir schon in der letzten Legislaturperiode diskutiert und mit großer Mehrheit abgelehnt haben. Es ist also schon alles gesagt, aber eben noch nicht von der Linken. Ich will Ihnen gerne noch einmal vortragen, weshalb Ihr Gesetzentwurf aus unserer Sicht in die falsche Richtung geht und nicht auf unsere Zustimmung stößt.

(Zuruf des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE])

Ich will vorausschicken, dass es nicht um die Frage des Respekts vor unterschiedlichen Lebensentwürfen geht. Wir achten alle Lebensentwürfe, bei denen es um ein respektvolles Miteinander geht. CDU und CSU erkennen an, wenn Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften füreinander einstehen und Verantwortung füreinander tragen.

(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es wäre ja auch noch schöner, wenn nicht!)

Gegenstand dieser Debatte ist etwas ganz anderes, nämlich ein Gesetzentwurf, der Ehe gleichstellen will

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man sieht am Rededuktus, dass die Differenzierung keinen Sinn mehr macht! – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gleichstellen, was sowieso schon gleich ist!)

– Entschuldigung, umgekehrt –, der darauf abzielt, das Institut der Ehe zu öffnen und Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichzustellen. Das wollen wir nicht. Es gibt eine weitgehende Gleichbehandlung von Lebenspartnern und Eheleuten. Ausgangspunkt war das Lebenspartnerschaftsgesetz aus dem Jahre 2001. Aber selbst mit diesem Gesetz haben Sie damals unter Rot-Grün im Kern den kategorialen Unterschied zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft anerkannt. Möglicherweise ging es damals darum, zu vermeiden, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz vom Bundesverfassungsgericht ausgehebelt wird. Deswegen hat man den Begriff der Ehe ganz bewusst nicht umdefiniert, sondern den Begriff der Lebenspartnerschaft eingeführt. Insofern ist Lebenspartnerschaft keine Ehe mit falschem Etikett, sondern etwas anderes.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wollen wir ändern! – Gegenruf des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU]: Viel Spaß dabei!)

Das wurde im Übrigen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in einer kontinuierlichen Linie bestätigt.

Herr Kollege Silberhorn, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Liebich?

Ich würde gerne noch erläutern, wie das Bundesverfassungsgericht die im Lebenspartnerschaftsgesetz enthaltenen kategorialen Unterschiede zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft bestätigt hat.

(Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Das wissen wir aber alles! – Zuruf des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das Bundesverfassungsgericht hat die Qualifizierung der Ehe als Verbindung von Mann und Frau in allen Entscheidungen, die seither ergangen sind, immer wieder bestätigt. Es gibt in der Sache eine weitestgehende Gleichbehandlung, bis hin zur Sukzessivadoption.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 27 Gesetze müssen Sie noch ändern!)

Wir als CDU/CSU verstehen uns als Verfassungsparteien und werden deshalb umsetzen, was uns das Bundesverfassungsgericht aufgetragen hat. Auch unser Koalitionsvertrag sieht die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption vor.

(Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Art. 1 des Grundgesetzes gilt für alle!)

Allerdings ist auch klar, Herr Kollege, dass bei der Sukzessivadoption ein Sonderfall vorliegt. Hier lebt das Kind bereits mit beiden Lebenspartnern zusammen. Deswegen steht es – ähnlich wie bei der Stiefkindadoption – in einem Verwandtschaftsverhältnis zu einem der beiden Lebenspartner. Das wird nun durch die Sukzessivadoption zusätzlich rechtlich abgesichert. Bei der gemeinschaftlichen Adoption liegt der Sachverhalt anders. Deswegen macht es einen Unterschied, ob ein Kind in eine Ehe von Mann und Frau oder zu zwei gleichgeschlechtlichen Partnern kommt.

Nach Ihrer Vorstellung soll die Ehe als eine Verbindung von Mann und Frau aufgehoben werden. Zur Begründung führen Sie nicht mehr an, als dass es einen grundlegenden Wandel des traditionellen Eheverständnisses in unserer Gesellschaft gebe. Ich kann das nirgendwo erkennen, erst recht nicht mit Blick auf andere Länder, die Sie anführen. Ich teile Ihre Vorstellungen nicht.

(Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Sie sollten einmal mit Ihrem Kollegen Luczak reden oder mit Herrn Spahn! Die können Ihnen das erklären!)

Sie wollen im Ergebnis eine Verfassungsänderung auf kaltem Wege erreichen. Das wird aber nicht funktionieren. Das können Sie mit einem einfachen Gesetz nicht tun. Dann müssen Sie schon eine Verfassungsänderung vorschlagen und eine entsprechende Mehrheit erzielen.

(Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Das ist Unsinn! Das können Sie in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts nachlesen!)

Die Ehe gehört schließlich zum Kernbereich der Verfassung. Deswegen kann man das nicht mithilfe eines einfachen Gesetzes uminterpretieren.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2008 zum Transsexuellengesetz entschieden, dass zum Gehalt der Ehe gehört, „dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist“. Das ist der Ausgangspunkt. Damit ist Ihr Gesetzentwurf nicht vereinbar. Von Verfassungs wegen ist die Ehe der Beziehung von Mann und Frau vorbehalten.

Es gibt nun eine weitestgehende Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft; das ist Realität. Aber eine Gleichstellung in der Form, wie sie nun vorgeschlagen wird, können wir nicht mitmachen. Wir können Gleichbehandlung nicht um den Preis gewähren, dass man das Verfassungsinstitut der Ehe aushöhlt.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wird nicht ausgehöhlt, indem mehr Leute heiraten können!)

Die Ehe bleibt die Verbindung von Mann und Frau, weil die Ehe etwas anderes als Lebenspartnerschaft ist. Das bedeutet nicht, dass wir andere Formen des menschlichen Zusammenlebens geringschätzen würden,

(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gönnerhaft!)

aber es ist etwas Unterschiedliches. Wir lehnen die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften deshalb ab.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben auch die steuerliche Gleichstellung abgelehnt, die Adoption abgelehnt! – Gegenruf des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU]: Wird alles gemacht!)

Daher lautet unsere Weihnachtsbotschaft für Eheleute und Familien: Sie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und der CDU/CSU.

(Beifall bei der CDU/CSU – Beifall des Abg. Jörn Wunderlich [DIE LINKE])

Zu einer Kurzintervention erteile ich jetzt dem Kollegen Stefan Liebich das Wort.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/2964837
Wahlperiode 18
Sitzung 6
Tagesordnungspunkt Eheschließung gleichgeschlechtlicher Personen
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