Halina WawzyniakDIE LINKE - Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! In den heute vorliegenden Anträgen geht es um Karenzzeiten für ausscheidende Regierungsmitglieder. Wir sprechen nicht über ausscheidende Abgeordnete. Das kommt in der Debatte manchmal durcheinander.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Karenzzeit meint, dass zwischen dem Ausscheiden eines Regierungsmitglieds und dem Wechsel in ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen eine gewisse Zeit liegen soll. Das heißt, es soll nicht in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang gewechselt werden.
Dass das Problem existiert, hat die Koalition erkannt. Sie hat es im Koalitionsvertrag erwähnt – ich zitiere –:
Herzlichen Glückwunsch, dieses Problem haben Sie schon einmal erkannt. Sie müssen es jetzt noch lösen.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Das Problem sind Interessenkonflikte. Das Problem ist der Verdacht, dass Amtsträger Insiderwissen aus der Regierungstätigkeit nachträglich für sich selbst und natürlich auch für das privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen nutzen. Ein unmittelbarer Wechsel nach dem Ausscheiden aus dem Regierungsamt bedeutet immer auch, dass Zweifel entstehen, ob das Amt vorher frei von wirtschaftlichen Interessen ausgeübt worden ist, und solche Zweifel schaden der Demokratie.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wenn das Vertrauen in die Unabhängigkeit politischer Entscheidungsprozesse sinkt, dann haben wir alle ein Problem. Deshalb bedarf es einer gesetzlichen Regelung einer Karenzzeit; denn nur diese ist verbindlich.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ein Wechsel in ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen unmittelbar nach dem Ausscheiden aus dem Amt weckt immer Misstrauen, Misstrauen – ich wiederhole mich, aber das ist der Kern der Debatte –, dass vorherige Entscheidungen im Amt allein oder vorwiegend im Hinblick auf die eigene Zukunft oder den zukünftigen Arbeitgeber getroffen wurden. Deshalb hilft nichts anderes als eine gesetzliche Karenzzeitregelung.
Um es einmal klar und deutlich zu sagen: Wenn ein Minister vor seinem Amtsantritt beispielsweise Lokführer bei der Deutschen Bahn gewesen wäre und nach seinem Amt in seinen Job als Lokführer zurückkehren würde, würden die Bahnen vermutlich nicht pünktlicher ankommen, aber jegliche Affäre wäre beendet.
(Beifall bei der LINKEN)
Das war aber wohl nicht gemeint, als Innenminister Schily – ich muss kurz abweichen – und die Deutsche Bahn AG Anfang der 2000er-Jahre das Personalaustauschprogramm Seitenwechsel auf den Weg gebracht haben, welches uns sogenannte Leihbeamte bescherte. Nach einem Bericht an den Haushaltsausschuss vom 30. September 2013 befinden sich noch immer 39 Leihbeamte in Ministerien. Beenden Sie von der Großen Koalition einfach diesen Zustand!
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Die Große Koalition will jetzt also eine Regelung schaffen. Presseberichten zufolge – das ist hier schon erwähnt worden – soll das im Rahmen eines Kabinettsbeschlusses geschehen. Ich finde, jetzt fehlt nur noch eines: Sie müssten sagen: Niemand hat die Absicht, unmittelbar nach dem Ausscheiden aus dem Amt in ein privatwirtschaftliches Unternehmen zu wechseln. Darauf gebe ich Ihnen mein Ehrenwort. Ich wiederhole: mein Ehrenwort!
(Beifall bei der LINKEN)
Sie streiten sich jetzt noch – das geht aus der medialen Berichterstattung hervor – über die Karenzzeit, während der ein Wechsel nicht stattfinden soll. Man hört einmal von sechs Monaten und einmal von achtzehn Monaten. Der Kompromiss könnten zwölf Monate sein. Ich frage mich, wie Sie das machen wollen. Wollen Sie würfeln? Wollen Sie Lose ziehen? Wollen Sie Flaschen drehen?
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Flaschen drehen“! Sehr gut!)
All diese Zahlen sind doch willkürlich gewählt und kein objektiver Maßstab. Für eine gesetzliche Regelung zu Karenzzeiten ist aber ein objektiver Maßstab notwendig.
Eine Karenzzeit stellt im Übrigen immer eine Einschränkung der Berufsfreiheit dar. Diese Einschränkung muss mit dem berechtigten Interesse, die Verquickung von Wirtschaft und Politik auszuschließen und die Mitnahme von Insiderwissen zu unterbinden, in Einklang gebracht werden.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Dieses berechtigte Interesse rechtfertigt die Einschränkung der Berufsfreiheit. Das macht die Einschränkung der Berufsfreiheit angemessen und erforderlich.
Angemessen, erforderlich und vor allem aber verhältnismäßig ist aus der Sicht meiner Fraktion eine Karenzzeit, die sich an der Dauer des Regierungsamtes, dem sich daraus ergebenden zeitlichen Anspruch auf Übergangsgeld und der Ressortzuständigkeit orientiert. Wir lösen das Problem konsequent und juristisch sauber.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir werben für unseren Vorschlag einer Karenzzeitregelung für ausscheidende Regierungsmitglieder, weil wir finden, dass dieser Vorschlag angemessen, erforderlich und verhältnismäßig ist. Das sind drei Dinge auf einmal, und das gibt es nicht immer.
(Beifall bei der LINKEN)
Vielen Dank, Kollegin Wawzyniak. – Als Nächsten rufe ich Mahmut Özdemir für die SPD auf.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3046824 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 8 |
Tagesordnungspunkt | Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder |