Stephan StrackeCDU/CSU - Erwerbsminderungsschutz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir lehnen den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke mit dem Vorschlag der Abschaffung der Rentenabschläge ab. Die Rentenabschläge – ich glaube, das kann man in dieser Diskussion durchaus einmal erwähnen – wurden seinerzeit eingeführt, um Ausweichreaktionen von älteren Menschen zu vermeiden. Das war die Realität der 90er-Jahre. Diese Gründe tragen bis in die Gegenwart hinein.
Dabei gilt es auch zu berücksichtigen, dass gerade jüngere erwerbsgeminderte Versicherte durch die Abschlagswirkungen nicht über Gebühr belastet werden dürfen. Deswegen haben wir die Zurechnungszeiten verlängert.
Unter dem Strich führen beide Änderungen zusammen zu einer Verminderung der Rentenhöhe um durchschnittlich 3,3 Prozent im Vergleich zum früheren Recht. Das ist der Hinweis: Es sind 3,3 Prozent und nicht, wie es im Gesetzentwurf der Linken etwas einseitig formuliert ist, 10,8 Prozent, was die Wirkung des Rentenabschlags betrifft. Ich glaube, beides zusammengenommen rückt das Bild entsprechend zurecht.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Richtig ist allerdings, dass die durchschnittlichen Zahlbeträge der Erwerbsminderungsrenten seit Jahren sinken. Heute erhält ein erwerbsgeminderter Versicherter im Vergleich zu vor zehn Jahren im Bundesdurchschnitt rund 70 Euro weniger. Deswegen müssen wir aufpassen, gerade was das Risiko der Altersarmut angeht. Deswegen werden wir auch einen genauen Blick darauf haben. Wenn Grundgesicherte einen Aufwuchs von 12 Prozent haben, dann müssen wir uns das genau anschauen. Die Quote ist damit über viermal so hoch wie bei Altersrentnern ab 65 Jahren. Das macht den unmittelbaren Handlungsbedarf bei den Erwerbsminderungsrenten insgesamt deutlich.
Für uns ist klar: Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbstätig sein kann, ist auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen. Für uns gilt: Wer krank ist, nicht mehr arbeiten kann und vorzeitig in Erwerbsminderungsrente gehen muss, muss im Alter ausreichend abgesichert sein.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Was haben wir im Einzelnen vor? Heute erhalten die Betroffenen eine Erwerbsminderungsrente, als hätten sie bis zum vollendeten 60. Lebensjahr weitergearbeitet. Wir wollen diesen Schutz verbessern. Erwerbsgeminderte Menschen sollen künftig so gestellt werden, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger, also bis zum 62. Lebensjahr, weitergearbeitet hätten.
Im Klartext: Wir wollen die Zurechnungszeit um zwei Jahre verlängern, und zwar entgegen den anfänglichen Überlegungen in einem Schritt. Das kommt den Betroffenen zugute. Das ist der Weg, den wir hier weiter beschreiten wollen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Zudem stellen wir sicher, dass die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht zählen, wenn sie die Bewertung der Zurechnungszeit verringern. Hintergrund ist, dass die Rentenanwartschaften in den letzten Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung typischerweise deutlich zurückgehen. Häufig ist dies durch unfreiwillig unstetige Arbeitsverhältnisse begründet. Denken Sie beispielsweise an Erkrankungen vor dem Bezug der Erwerbsminderungsrente. Um hier einen Ausgleich zu schaffen, wollen wir eine Günstigerprüfung bei der Rentenberechnung einführen.
Beide Instrumente, Günstigerprüfung und die Verlängerung der Zurechnungszeit, kommen den Erwerbsgeminderten deutlich entgegen und verbessern ihre Situation. Darauf wollen wir aufsetzen. Wir wollen durch entsprechende Veränderungen erreichen, dass Prävention einen höheren Stellenwert in dieser Gesellschaft erlangt, gerade wenn es um die betriebliche Gesundheitsförderung geht. Wir haben in der letzten Legislaturperiode einen guten Gesetzentwurf vorgelegt. Es gilt, in dieser Legislaturperiode darauf aufzusetzen, und zwar unter dem spezifischen Blickwinkel der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Schließlich wollen wir präventiv über eine Modifizierung des Rehabudgets die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Menschen auch im Alter die Belastungen im Arbeitsleben körperlich und psychisch meistern können, also erst gar keine Erwerbsminderungsrente brauchen.
Für all diese Vorschläge gibt es große Unterstützung vonseiten der Experten. Das zeigt: Wir sind beim Thema Verbesserung der rentenrechtlichen Situation erwerbsgeminderter Personen bestens aufgestellt. All diese Vorschläge werden Bestandteil des Rentenpakets werden, das die Bundesregierung demnächst vorlegen wird. Ich sehe dem Gesetzgebungsverfahren und insbesondere den entsprechenden Anhörungen zuversichtlich entgegen und freue mich auf die Beratungen im Deutschen Bundestag.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Letzte Rednerin in der Debatte ist die Kollegin Waltraud Wolff, SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3047214 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 8 |
Tagesordnungspunkt | Erwerbsminderungsschutz |