16.01.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 8 / Tagesordnungspunkt 12

Uli GrötschSPD - Staatsangehörigkeitsrecht

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die SPD ist klar: Zuwanderung ist eine Bereicherung für Deutschland, und zwar in Bezug auf ausnahmslos alle Mitgliedstaaten und Bevölkerungsgruppen der Europäischen Union ebenso wie der Nationen außerhalb der europäischen Staatengemeinschaft.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)

Herr Kollege Beck, damit Willkommenskultur nicht nur eine Worthülse ist, bedarf es einer ständigen Weiterentwicklung, eines ständigen gesellschaftlichen Diskurses und auch der politischen Diskussion darüber. Um dieses gesellschaftliche Klima in Deutschland zu fördern, brauchen wir ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht. Das ist in diesem Haus, so denke ich, weitestgehend unstrittig.

Wir haben gesagt – das ist richtig –, wir unterschreiben keinen Koalitionsvertrag ohne die doppelte Staatsbürgerschaft. Aus diesem Grund war es meiner Fraktion und der SPD in ihrer Gesamtheit ein elementares Anliegen, im Koalitionsvertrag festzuschreiben, dass für in Deutschland geborene Menschen der Optionszwang abgeschafft und Mehrstaatigkeit damit akzeptiert wird. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung hin zu einem modernen Staatsangehörigkeitsrecht getan.

(Beifall bei der SPD)

Natürlich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, liebe Kollegin Pau, wissen wir, dass das allein nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Selbstverständlich sind auch wir der Meinung, dass eine Neuregelung des Staatsangehörigkeitsgesetzes so gestaltet sein muss, dass möglichst viele Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben, die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben können.

Mehrere Punkte in Ihrem Gesetzentwurf bzw. den vorliegenden Anträgen sind unterstützenswert, etwa die vereinfachte Erteilung von Beibehaltungsgenehmigungen, damit die ausländische Staatsbürgerschaft im Optionsverfahren nicht gewissermaßen automatisch verloren geht.

(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann stimmen Sie doch zu!)

– Ich komme noch darauf, Herr Kollege. – Der Umgang damit liegt aber in der Kompetenz der Länder. Deren Prüfungen bezüglich Erleichterungen sollte der Bundestag nicht vorgreifen; ich weiß zumindest von SPD-regierten Ländern, dass daran bereits intensiv gearbeitet wird.

Bis zur Neufassung des § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes sind die zuständigen Landesbehörden aufgefordert, auf die bis dahin von der Optionspflicht betroffenen jungen Menschen dahin gehend hinzuwirken, dass diese rechtzeitig einen Antrag auf eine Beibehaltungsgenehmigung stellen.

Kritisch sehe ich die Forderungen der Fraktion Die Linke in ihrem Antrag hinsichtlich der Freiwilligkeit von Sprachkursen oder der Gebührenfreiheit von Einbürgerungen. Ich meine, dass es angesichts finanziell oftmals schwacher öffentlicher Haushalte nicht vertretbar ist, auf die entstehenden Gebühren gänzlich zu verzichten, zumal es bereits jetzt gesetzliche Möglichkeiten der Gebührenbefreiung bzw. Gebührenermäßigung gibt. Im Übrigen sollte auch künftig die Lebensunterhaltssicherung ein zu berücksichtigender Aspekt bei der Einbürgerung sein.

Weiterhin gleicht die in Ihrem Antrag geforderte Einbürgerung bereits nach fünf Jahren dem Voraufenthalt für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Der Sinn dieses Vorgehens erschließt sich uns nicht und auch nicht, in welchem Verhältnis Niederlassungserlaubnis und das Recht auf Einbürgerung dahin gehend künftig stehen sollen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Weiterentwicklung des Staatsangehörigkeitsrechts ist bei der SPD auch in Zukunft in besten Händen; dessen können Sie sich alle sicher sein.

(Beifall bei der SPD – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darauf werden wir Sie prüfen!)

– Tun Sie das!

(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich erinnere mich an die Wahlslogans!)

– Das war bei uns schon in guten Händen, als es einige Parteien in diesem Hause noch nicht in dieser Form gab.

(Beifall bei der SPD)

Die SPD wird weiter die Triebfeder sein, wenn es darum geht, mit der Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts Deutschland als ein modernes und weltoffenes Land zu präsentieren.

Jeder hier im Saal weiß, dass wir von der SPD nicht neu in diesem Thema sind. Wir sind bereits seit 1998 ständig bestrebt, möglichst vielen Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben, die Möglichkeit zu geben, im Rahmen einer doppelten Staatsangehörigkeit endgültig alle Rechte und Pflichten wahrzunehmen,

(Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Lies doch mal deine eigenen Gesetze!)

und das steht ihnen meiner Meinung nach auch zu.

Auch die Vertreter der türkischen Gemeinden wissen, dass wir bei unserem Koalitionspartner im Wort stehen. Aber wir werden unsere Kraft im Deutschen Bundestag gemeinsam dafür einsetzen – auch ich werde dies tun –, dass wir diejenigen gewissermaßen nachholen, die aufgrund bisheriger Regelungen ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit abgeben mussten. Das verstehe ich unter einer Willkommenskultur.

Auch wenn es übereinstimmende Positionen gibt, werden wir den heute zur Abstimmung stehenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schade, schade! – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was für eine Überraschung!)

Wir werden mit unserem Koalitionspartner auf Grundlage des Koalitionsvertrages das geltende Recht weiterentwickeln und modernisieren.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist gut so! – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann sind Sie ja gleich bei der Union!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir würden uns über eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Opposition bei dieser gesamtgesellschaftlich so wichtigen Aufgabe selbstverständlich sehr freuen.

(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist unser Beitrag! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deshalb haben wir Ihnen schon etwas mitgegeben!)

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Lieber Herr Kollege Grötsch, das war Ihre erste Rede hier im Deutschen Bundestag. Ich gratuliere Ihnen dazu und wünsche Ihnen, dass Sie möglichst oft hier im Hohen Hause sprechen können.

(Beifall)

Nächster Redner ist der Kollege Özcan Mutlu, Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3047254
Wahlperiode 18
Sitzung 8
Tagesordnungspunkt Staatsangehörigkeitsrecht
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