12.02.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 13 / Zusatzpunkt 1

Thomas GambkeDIE GRÜNEN - Aktuelle Stunde zur Steuerhinterziehung

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über das Thema „strafbefreiende Selbstanzeige“ ist in der Republik, in Talkshows und Presseklubs intensiv diskutiert worden. Ich will das wiederholen, was ich in den letzten drei Jahren bei drei Gelegenheiten zum Steuerabkommen mit der Schweiz sagen durfte. Herr Schäuble, ich kann Ihnen nicht ersparen, Ihnen zu sagen, dass ich ein bisschen enttäuscht darüber bin, dass der automatische Informationsaustausch im Steuerabkommen explizit ausgeschlossen wurde, um so zu versuchen, dieses Abkommen – Sie haben darauf hingewiesen, wie wichtig es sei, weil sonst Verjährungsfristen eintreten würden und so dem Staat Geld entgehe – zu retten. Wenn dieses Steuerabkommen verabschiedet worden wäre, dann hätte es keinen Fall Hoeneß und keinen Fall Schwarzer gegeben, und dann würden wir über den Umgang mit der strafbefreienden Selbstanzeige überhaupt nicht diskutieren. Ich finde, da wäre ein bisschen mehr Ehrlichkeit angebracht gewesen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will die Debatte etwas erweitern. Wir tun so, als ob es ausschließlich um die strafbefreiende Selbstanzeige ginge. Wir sollten auch einmal vor der eigenen Tür kehren. In der EU-Zinsrichtlinie und ihrer Erweiterung wird gefordert, Informationen über Steuerpflichtige weiterzugeben. Was machen wir in Deutschland? In Deutschland machen wir das nicht. Eine Möglichkeit, das zu beheben – wir Grüne fordern das –, wäre, die Abgeltungsteuer wieder abzuschaffen, sodass sich jeder erklären muss. Zumindest muss aber den Banken – das haben wir schon vor drei Jahren gefordert – die Pflicht auferlegt werden, eine Kontrollmitteilung über Kapitaleinkünfte an die Finanzämter zu geben. Machen Sie das, damit wir uns auch in Deutschland endlich ehrlich machen und hier Transparenz schaffen! Das ist Voraussetzung für Steuerehrlichkeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Ich denke, dass das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige, dessen Schwierigkeiten der Herr Bundesminister dargelegt hat, nach wie vor seine Berechtigung hat; ich möchte das gar nicht wiederholen. Aber wir müssen genauer hinschauen; denn die Tatsache, dass die strafbefreiende Selbstanzeige dazu führen kann, dass sich derjenige, der sie nutzt, besserstellt als der ehrliche Steuerzahler, existiert nicht erst seit heute, Frau Tillmann. Wenn Sie unseren Antrag vor drei Jahren tatsächlich gelesen

(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Wir haben alles gelesen!)

und nicht nur gegen ihn gestimmt hätten, dann hätten Sie mitbekommen, dass wir eine Erhöhung des Strafzuschlags gefordert haben. Die Bund-Länder-Kommission fordert das nun. Wir müssen aber auch über die Fristigkeit, mit der sie fällig wird, reden. Das alles steht darin. Ich vertraue sehr auf die Kollegen der SPD, die hoffentlich unvoreingenommener an das Thema herangehen und sich endlich damit beschäftigen, die strafbefreiende Selbstanzeige auch in Deutschland zu einem Instrument zu machen, das fair und richtig ist und nicht den belohnt, der die Steuern nicht zahlt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das ist doch Unsinn!)

– Das ist kein Unsinn, sondern genau das, was wir machen müssen und was ich im Übrigen Gott sei Dank auch höre.

Dazu gehört aber auch, dass wir den Abstand zu dem, der straffällig wird, weil er sich nicht erklärt, im Auge behalten. Auch daran muss man denken. Es macht keinen Sinn, bei strafbefreienden Selbstanzeigen Fristen, den Strafzuschlag oder andere Details zu korrigieren, aber denjenigen, der eine strafbefreiende Selbstanzeige einreicht, schlechter zu stellen als den, der erwischt wird. Ich bitte Sie, doch sehr darauf zu achten, ein vernünftiges Instrument vorzulegen, und nichts zu unternehmen, was nur der momentanen Debatte geschuldet ist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich komme auf das Thema Transparenz zurück, weil das der kritische Punkt ist. Das betrifft die CD-Ankäufe und den automatischen Informationsaustausch. Ich bitte, noch einmal darüber nachzudenken, ob wir nicht mit mehr Nachdruck in die Doppelbesteuerungsabkommen und in die Steuerinformationsaustauschabkommen entsprechende Regelungen aufnehmen sollten. Da vermisse ich – Sie kennen meine Nachfragen im Finanzausschuss – ein wirkliches Bekenntnis dazu, kein einziges Doppelbesteuerungsabkommen abzuschließen, wenn nicht ein automatischer Informationsaustausch vereinbart ist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein letztes Wort dazu: Dazu gehört auch, dass wir uns endlich damit befassen, dass es nicht nur steuerpflichtige Personen gibt, sondern auch steuerpflichtige Trusts und Stiftungen. Wir müssen im Auge behalten, dass es einige gibt, die sich verstecken. Wir haben das lange gehabt. Ich will jetzt nichts zitieren, weil das in die Vergangenheit reicht. Wir müssen endlich Transparenz bei Stiftungen und Trusts herstellen. Das sollten Sie mit betrachten, wenn Sie Änderungen vornehmen. Wir sollten darauf achten, dass auch die unpersönlichen Organisationen transparent werden.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein kleiner Hinweis an die Kolleginnen und Kollegen, die wie Sie zu den Erfahrenen gehören: Die Ankündigung des letzten Wortes ersetzt nicht das Ende der Rede, möglichst dann auch in der angegebenen Redezeit.

Das Wort hat der Kollege Bernhard Daldrup für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3123228
Wahlperiode 18
Sitzung 13
Tagesordnungspunkt Aktuelle Stunde zur Steuerhinterziehung
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