Astrid GrotelüschenCDU/CSU - ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf der Grundlage des Marshallplans und des damit zusammenhängenden Abkommens zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland wurde Anfang der 50er-Jahre eine Summe von 6 Milliarden D-Mark mit dem sogenannten European Recovery Program, kurz ERP genannt, vertraglich als Sondervermögen bestimmt, das seither vom Bund zum Zwecke der Wirtschaftsförderung verwaltet wird. Damals wurde festgelegt, dass erstens ein Substanzerhaltungsgebot gilt – das heißt, dass letztendlich nur die Erträge verwendet werden dürfen –, und zweitens, dass die Verwendung des Sondervermögens unter parlamentarische Kontrolle zu stellen ist.
Mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2014 diskutieren wir über eine seit sechs Jahrzehnten andauernde Erfolgsgeschichte in Bezug auf die finanzielle Förderung der deutschen Wirtschaftsunternehmen, die die Bundesregierung auch im Jahr 2014 fortführen wird.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute Vormittag haben wir alle die Ausführungen zum Jahreswirtschaftsbericht verfolgt und die wichtigen Eckpunkte erfahren. Mitgenommen haben wir, dass die Ausgangssituation für die deutsche Wirtschaft gut ist. Den Prognosen zufolge dürfen wir in Deutschland mit einem Wachstum von 1,8 Prozent rechnen. Mehr als 42 Millionen Menschen sind erwerbstätig; das sind so viele wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik. Was ganz entscheidend ist: Die Zeichen für 2014 stehen bei den Bürgern und bei der Wirtschaft auf Optimismus und Aufschwung. Die psychologisch so wichtige Botschaft „Uns geht es gut“ ist das Verdienst einer umsichtigen Politik der Kanzlerin und der von uns getroffenen begleitenden Weichenstellungen in den entscheidenden Bereichen Haushaltskonsolidierung, Verzicht auf jegliche Steuererhöhungen, klares Bekenntnis zum Industriestandort Deutschland und letztlich auch Anerkennung der herausragenden Rolle unseres erfolgreichen deutschen Mittelstandes.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf beläuft sich das ERP-Sondervermögen für 2014 – die Staatssekretärin hat es eben auch schon erwähnt – auf ein Volumen von 793,3 Millionen Euro. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zudem ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent dieses festgestellten Betrages aufzunehmen. Somit können insbesondere mittelständische Unternehmen und Angehörige freier Berufe im Rahmen dieser veranschlagten Mittel zinsgünstige Finanzierungen mit einem Volumen von insgesamt rund 6,1 Milliarden Euro abrufen.
Damit wird der Kern dieses Förderprogramms ganz deutlich: Das ERP-Sondervermögen gibt Hilfe zur Selbsthilfe, indem Kapital zu sehr günstigen Bedingungen in Bezug auf Zinssatz und Haftungskriterien zur Verfügung gestellt wird. Dieser Ansatz ist natürlich besonders wichtig, weil er gerade auf die kleinen und mittelständischen Betriebe abzielt, denen es oft an Eigenkapital mangelt oder bei denen es zu Problemen bei der Fremdfinanzierung kommt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Deshalb ist es natürlich auch entscheidend, dass dieses zur Verfügung stehende Kreditvolumen optimal eingesetzt wird, das heißt, wir brauchen eine zielgerichtete Förderung, die gleichzeitig mit einem ganz einfachen Antragsverfahren erreicht werden kann. Daher begrüße ich es ausdrücklich, dass weder für Unternehmen noch für die Verwaltung 2014 neue Informationspflichten eingeführt werden. Zusätzlich – das ergibt sich aus meinem Selbstverständnis heraus – ist es aber natürlich unsere Aufgabe und muss es unsere Zielsetzung sein, nicht nur den Status quo zu halten, sondern in Zukunft auch Hemmnisse und Überregulierungen abzubauen. Insgesamt sollen Unternehmen so in die Lage versetzt werden, notwendige Investitionen zu tätigen; denn Investitionen sind für die Weiterentwicklung der Wirtschaft in unserem Land entscheidend.
In diesem Zusammenhang haben wir heute Morgen auch über die Notwendigkeit der Erhöhung unserer Investitionsquote diskutiert, die bisher bei 17 Prozent liegt; denn die Investitionstätigkeit ist nicht nur die Schlüsselgröße für die aktuelle Entwicklung in unserer deutschen Volkswirtschaft. Wir alle wissen, dass Investitionen langfristig auch entscheidend für den Wohlstand in unserem Land sind. Deshalb ist auch die Förderung von Unternehmen in den ERP-Schwerpunktbereichen Gründungs- und Innovationsfinanzierung, Regionalförderung und Exportfinanzierung ein unverzichtbares Instrument, das maßgeblich zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Produktivitätssteigerung und zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit beiträgt.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Meine Damen und Herren, um die gerade genannten Ziele zu erreichen, muss die ERP-Wirtschaftsförderung stetig evaluiert und fortentwickelt werden. So wurde das Programm letztmalig im Jahr 2012 verändert. Kern der Neuordnung war auch die Konzentration auf eine verbesserte Gründungsförderung, auf die ich auch ganz kurz eingehen möchte.
Das Wirtschaftsministerium hat sein Förderinstrumentarium in dieser Zeit beständig ausgebaut, um insbesondere Unternehmen in der frühen Unternehmensphase den Zugang zu Kapital zu erleichtern. Hier sind insbesondere das ERP-Innovationsprogramm mit zinsgünstigen Darlehen und auch die neuen Maßnahmen zugunsten der Finanzierung von innovativen Start-ups zu nennen. Gerade diese Finanzierung von marktnaher Forschung sowie von Produktions- und Verfahrensinnovationen stellt besonders mittelständische Unternehmen und auch Unternehmensgründer wegen der Schwierigkeit der Besicherung und der kurzfristig nicht immer gegebenen Rentabilität, die man dann darstellen muss, vor besondere Herausforderungen.
Insgesamt muss es unser Anspruch sein, das Ohr immer an unseren Unternehmen zu haben und damit das Instrumentarium der Förderung auf die Zukunft gerichtet auszugestalten. Deshalb freue ich mich sehr, dass zum Thema ERP-Förderung in dieser Legislaturperiode wiederum ein Unterausschuss gebildet wird, dessen Mitglied ich sein werde und in dem wir gemeinsam – hier können sicherlich auch die Anregungen des Kollegen Lutze, die er gerade in seiner Rede ausgeführt hat, mit aufgegriffen werden – über Effektivität, Transparenz und natürlich inhaltliche Schwerpunkte diskutieren werden. Hoffentlich gelingt es uns dort auch, gute Weichenstellungen im Sinne der Unternehmen zu erreichen, die anschließend von einer passgenaueren Förderung hoffentlich profitieren können.
Die Ressorts haben dem Gesetzentwurf zugestimmt. Einwände des Bundesrates, der schon im Herbst 2013, wie ich lesen konnte, dem Ganzen zugestimmt hat, gab es nicht, sodass ich für die CDU/CSU-Fraktion zusammenfassend feststellen kann: Wir sind uns einig, dass wir mit der ERP-Förderung ein wichtiges Instrument zur Wirtschaftsförderung in unseren Händen halten. Dabei gilt natürlich nach wie vor der Grundsatz: Wir können als Politik nur Anreize setzen und für passende Rahmenbedingungen sorgen; denn die Kreativität und auch die Initiative zur Umsetzung müssen von einzelnen Menschen, von den Unternehmen kommen.
Aber gerade weil es in diesem Punkt um eine Motivation, um eine Anerkennung geht, müssen wir als Politikerinnen und Politiker dem Mittelstand immer wieder unsere Wertschätzung signalisieren, so wie wir es zum Beispiel im Koalitionsvertrag sehr passend, wie ich finde, formuliert haben. Hier wird der Mittelstand als „innovationsstarker Beschäftigungsmotor“, der „regionale Verbundenheit mit Internationalisierung“ verbindet, beschrieben.
Ich denke, wir brauchen in dieser Legislaturperiode eine Politik, die dem Rückgrat unserer Wirtschaft, dem Mittelstand, den Rücken stärkt. Ich bin mir sicher, dass wir mit der ERP-Förderung ein Stück weit dazu beitragen können.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Herzlichen Dank, Frau Kollegin. – Der nächste Redner in der Debatte ist Dr. Thomas Gambke für Bündnis 90/Die Grünen.
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ihre erste Rede!)
– Pardon. Entschuldigen Sie, das ist mir entgangen. Wir gratulieren Ihnen, Frau Grotelüschen, von Herzen zu Ihrer ersten Rede im Bundestag.
(Beifall)
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit als Parlamentarierin hier im Bundestag.
Nach dieser Gratulation fangen wir noch einmal an. Herr Gambke, Sie haben für Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3126363 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 14 |
Tagesordnungspunkt | ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014 |