Guten Morgen, sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Wawzyniak, ich nehme Ihr Lob sehr gerne an. Das gilt natürlich auch für die gesamte SPD-Fraktion und für alle Kolleginnen und Kollegen, die sich dafür einsetzen, dass wir endlich einen Straftatbestand Abgeordnetenbestechung bekommen. Ich habe Ihre Rede so verstanden, dass Sie sich mit uns freuen, dass wir kurz davor sind, endlich einen Straftatbestand Abgeordnetenbestechung einzuführen. Herzlichen Dank für diese Übereinstimmung!
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)
Wir haben jetzt mehr als zehn Jahre lang diskutiert. Am 9. Dezember 2003 hat Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Wir nicht! Die Regierung!)
Natürlich sind die rechtlichen Detailfragen kompliziert. Aber wir haben jetzt zehn Jahre lang intensiv diskutiert. Wir hatten Anhörungen. Wir haben verschiedene Gesetzentwürfe diskutiert. Wir haben alles ausführlich miteinander besprochen. Deswegen ist es sehr richtig, dass wir am Anfang dieser Legislaturperiode endlich diesen Straftatbestand einführen. Die SPD-Fraktion hat sich lange dafür eingesetzt. Ich bin sehr froh, dass die Große Koalition das im Koalitionsvertrag vereinbart hat.
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Da sehen Sie mal, was alles möglich ist!)
Ganz am Anfang dieser Legislaturperiode ist diese Vereinbarung ein Bestandteil dieses Gesamtpaketes. Sie gehört nämlich in dieses Paket, weil sie unsere Rechtsstellung als Abgeordnete betrifft. Dies ist ein guter Tag, und es ist eine gute Nachricht, dass wir als Große Koalition jetzt endlich handeln.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Worum geht es? Korruption ist ein ernstes Problem. Sie führt zu wirtschaftlichem, politischem und gesellschaftlichem Schaden, und sie führt – das betrifft uns alle hier im Deutschen Bundestag – zu einem Verlust des Vertrauens in staatliche Organe und zu einem Verlust des Vertrauens in das gesamte politische System. Es muss uns Abgeordnete alle miteinander sehr besorgen, wenn die Bürgerinnen und Bürger uns nicht mehr vertrauen und unseren demokratischen Institutionen mit diesem Misstrauen begegnen und damit letztlich unserer Demokratie schaden.
Insofern ist es so wichtig, die Bestechung von Abgeordneten endlich unter Strafe zu stellen; wir haben uns lange dafür eingesetzt. Als SPD-Fraktion haben wir auch weiter gehende Vorschläge gemacht, von denen ich hoffe, dass sie hier irgendwann weiterverfolgt werden. Ich denke zum Beispiel an die Einführung eines Lobbyregisters und die sogenannte legislative Fußspur.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE])
Wir haben heute Morgen hier darüber diskutiert, dass wir finanziell unabhängige Abgeordnete benötigen. Dazu ist einiges gesagt worden. Wir haben auch darüber gesprochen – das ist wichtig in diesem Zusammenhang –, dass wir mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit Lobbyistinnen und Lobbyisten selbstverständlich im Austausch sind, dass wir auf Informationen und diesen Meinungsaustausch angewiesen sind. Aber wir dürfen uns niemals von einzelnen Positionen abhängig machen, und wir dürfen uns niemals – deswegen haben wir das aufgegriffen, Frau Wawzyniak – an Aufträge und Weisungen gebunden fühlen. Das besagt Art. 38 unseres Grundgesetzes. Genau so haben wir es in unseren Gesetzentwurf geschrieben: dass wir uns an Aufträge und Weisungen nicht gebunden fühlen und dass wir daran nicht gebunden sein dürfen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Unser Gesetzentwurf setzt eine ganz konkrete Unrechtsvereinbarung voraus: Der Vorteil muss für eine Gegenleistung gewährt werden. – Bestraft wird nur, wenn es eine konkrete Gegenleistung gibt und wenn sich daraus ein ungerechtfertigter Vorteil ableitet. Wir definieren diesen ungerechtfertigten Vorteil; ich habe das diesbezügliche Lob selbstverständlich schon entgegengenommen. Wir schaffen mit diesem Gesetzentwurf eine klare Regelung, nämlich dass der Vorteil dann nicht ungerechtfertigt ist, wenn er im Einklang mit den Regelungen steht, die für Abgeordnete gelten. Für uns sind das selbstverständlich die Verhaltensregeln hier im Deutschen Bundestag. Das gilt aber in gleicher Weise auch für die Kolleginnen und Kollegen in den Landtagen und in den kommunalen Gebietskörperschaften.
Deswegen darf ich hier alle dazu auffordern: Lassen Sie uns gemeinsam – gemeinsam! – diesen Gesetzentwurf auf den Weg bringen! Ich darf das so sagen: Wir haben als Große Koalition jetzt einen exzellenten Gesetzentwurf vorgelegt. Wir haben alle rechtlichen Unklarheiten, so denke ich jedenfalls, beseitigt. Wir haben einen praktikablen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir können das Unbehagen natürlich nicht gänzlich ausräumen, aber es gibt selbstverständlich auch engagierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die ganz genau hinschauen werden.
Die Regelungen, die wir jetzt schaffen werden – ich hoffe, dass sie so in Kraft treten –, sind auf jeden Fall klar. Es sind klare Handlungsanweisungen. Wir haben einen praktikablen Gesetzentwurf vorgelegt; daran müssen wir als Abgeordnete ein Interesse haben. Deswegen spreche ich ganz gezielt noch einmal die Kolleginnen und Kollegen von der Opposition an: Lassen Sie es uns doch schaffen, dass wir gemeinsam als Deutscher Bundestag ein Signal senden, die Bestechlichkeit und die Bestechung von Abgeordneten unter Strafe stellen und der Korruption damit eine deutliche Absage erteilen! Es wäre ein wirklich gutes Signal zu Beginn dieser Legislaturperiode, wenn uns das gelänge. Wir haben mit dem Gesetzentwurf einen guten Vorschlag gemacht.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Nun erhält Katja Keul das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3127147 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 15 |
Tagesordnungspunkt | Abgeordnetengesetz |