Helmut BrandtCDU/CSU - Aktuelle Stunde
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich als letzten Redner zu Beginn auf zwei Kollegen eingehen, die gesprochen haben.
Herr Bartsch, natürlich haben Sie das gute Recht, hier zu diesem Thema zu reden. Aber Sie sollten sich dann wirklich vorher über das Ergebnis des heutigen Innenausschusses informieren.
(Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Habe ich bei meinen Kollegen gemacht!)
Dann hätten Sie gewusst, dass das mit der Postversendung etwas anders war, als Sie es hier dargestellt haben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Worüber ich mich auch sehr wundere, sind die Ausführungen von Konstantin von Notz. Herr von Notz, Sie als Jurist müssten im Grunde genommen wissen – ohne dass Sie es im Innenausschuss noch hinterfragen müssen –, dass eine Unterrichtungsverpflichtung zwischen dem Bundeskriminalamt und dem Innenministerium besteht.
(Beifall der Abg. Dr. Eva Högl [SPD])
Dass Sie das hinterfragen, kann ich wirklich nicht mehr nachvollziehen.
(Beifall der Abg. Dr. Eva Högl [SPD])
Dass hier dann aber auch noch behauptet wird, das sei heute Morgen nicht hinreichend geklärt worden, macht mich – das muss ich ehrlich sagen – fast sprachlos.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das werden wir sehen!)
Es ist mir wirklich ein Anliegen, hier noch einmal auf Hans-Peter Friedrich zu sprechen zu kommen. Ich finde es schon unanständig, bei jemandem, der Minister gewesen ist, der sich während seiner ganzen Amtszeit gegenüber jedermann immer fair und ordentlich benommen hat und der wegen einer solchen Sache zurücktreten musste, hier und heute sozusagen nachzutreten. Das finde ich wirklich nicht angemessen; im Gegenteil. Ich habe mit vielen anderen gerade Hans-Peter Friedrich immer wieder als einen rechtschaffenen und wirklich sehr guten und sehr gewissenhaften Minister erlebt. Ich möchte mich für seine Tätigkeit in der Vergangenheit an dieser Stelle einmal ganz herzlich bedanken.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Neben dem Rücktritt, neben dieser politischen Dimension, derentwegen wir heute diese Debatte führen – das ist eben schon angesprochen worden, auch von Herrn Tempel; ich will darauf zum Schluss noch einmal zurückkommen –, gibt es natürlich die Frage: Hat sich der Minister seinerzeit in irgendeiner Form strafbar gemacht? Es gibt ja immerhin die Meldung, dass das von der Staatsanwaltschaft überprüft wird. Hans-Peter Uhl hat die Vorschrift bereits zitiert. Ich möchte das noch einmal etwas genauer beleuchten, weil auch hier immer wieder der Eindruck erweckt wird – das höre ich ja auch bei den Zwischenrufen –, als sei ganz klar, dass das, was Hans-Peter Friedrich in dieser konkreten Situation getan hat, etwas Rechtswidriges gewesen ist. Ich bin der festen Überzeugung, dass das nicht der Fall ist, und zwar aus zwei Gründen.
Den Hintergrund brauche ich nicht noch einmal darzustellen. Dass in der konkreten Situation zumindest die Möglichkeit bestand, dass der inzwischen ausgeschiedene Kollege Edathy in ein Regierungsamt kommt, weiß jeder; das wusste natürlich auch der Minister. Dass er in dieser Situation Schaden von uns allen abwenden wollte, dass er verhindern wollte, dass dies passiert, war die Motivation.
Aber die Fragen sind: Erstens. War er dazu befugt? Zweitens. Standen dieser vertraulichen Weiterleitung an Herrn Gabriel öffentliche Interessen entgegen? Waren solche gefährdet? Da muss man bei sachlicher und nüchterner Überlegung Folgendes sehen: Wir haben heute Morgen im Ausschuss von Herrn Staatssekretär Fritsche gehört, dass Hans-Peter Friedrich dem Herrn Gabriel diese Information vertraulich und in der notwendigen Kürze – sie lag ihm auch nur so vor – zur Kenntnis gebracht hat. Einmal könnte man sagen, dass er als Minister durchaus dazu befugt war; da teile ich die Meinung von Hans-Peter Uhl. Damit hat er auch nichts getan, was wichtige öffentliche Interessen gefährdet hätte, sondern im Gegenteil: Was er in der konkreten Situation empfunden hat, war, dass wichtige öffentliche Interessen gerade dafür sprachen, so zu handeln, wie er gehandelt hat. Deshalb ist nach meiner Auffassung das, was er getan hat, weder strafrechtlich noch moralisch, noch politisch in irgendeiner Form in Zweifel zu ziehen.
(Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Wieso ist er denn dann zurückgetreten, wenn er es richtig gemacht hat? – Zuruf des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
– Er ist zurückgetreten, Herr Kollege Beck, weil er aufgrund der öffentlichen Handhabung dieses Themas in eine Situation geraten ist, in der man als verantwortungsvoller Politiker überlegen muss: Kann ich in dieser Situation, bei dieser öffentlichen Darstellung das Amt noch weiter ausfüllen? – Er hat im Morgenmagazin selbst sehr deutlich gemacht, dass er nicht mehr das Gefühl hatte, dass das geht.
(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht doch hier nicht nach Gefühl!)
Man ist – das muss ich ganz ehrlich sagen – verantwortungsbewusst, wenn man daraus die entsprechenden Konsequenzen zieht.
Wir haben gleich nach dieser Aktuellen Stunde die Fortsetzung der Innenausschusssitzung. Die eben Angesprochenen, aber auch Herr Gabriel und Herr Steinmeier werden dem Innenausschuss heute Rede und Antwort stehen. Wir sind natürlich gespannt – nachdem wir heute Morgen schon einiges erfahren konnten –, wie diese Sache sich aufklärt. Dann kann letztlich auch, denke ich, die Arbeit in diesem Hause, in der Großen Koalition und mit allen erfolgreich fortgesetzt werden.
Besten Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
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Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 16 |
Tagesordnungspunkt | Aktuelle Stunde |