Maria FlachsbarthCDU/CSU - Aktuelle Stunde zur Zulassung von Genmais
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf der Tagung des Rates für Allgemeine Angelegenheiten am 11. Februar, also in der letzten Woche, wurde der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Anbauzulassung für die gentechnisch veränderte Maislinie 1507 erörtert. Da der Ministerrat am 11. Februar mangels formaler Abstimmung keine Stellungnahme abgegeben hat, liegt die endgültige Entscheidung über die Anbauzulassung nun in den Händen der Europäischen Kommission. Deutschland hat sich im Rat für Allgemeine Angelegenheiten aufgrund unterschiedlicher Auffassungen innerhalb der Bundesregierung der Stimme enthalten.
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Landwirte in unserem Land verbinden mit einem Anbau der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 wesentlich mehr Sorgen als die Hoffnung auf einen möglichen Nutzen. Diese Sorgen nimmt die Bundesregierung sehr ernst.
(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh! – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist schön! Aber es gibt ja noch nichts!)
Auf der anderen Seite, liebe Kollegen von den Grünen, ist zu berücksichtigen, dass sich die EU-Kommission bei ihrem Vorschlag auf insgesamt sechs Stellungnahmen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, also der EFSA, stützen kann, wonach im Ergebnis der Anbau der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 keine höheren Risiken für die Umwelt zur Folge hat als der Anbau von herkömmlichem Mais.
(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also verteidigen Sie das jetzt! Halten Sie den jetzt für harmlos?)
Außerdem wurde in den Beratungen darauf hingewiesen, dass es in der EU bereits rund 30 gentechnisch veränderte Maislinien gibt, die eine Zulassung als Lebens- und Futtermittel haben, darunter eben auch diese Maislinie 1507, die 2005 als Futtermittel und 2006 als Lebensmittel zugelassen worden ist.
(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Das macht es aber nicht besser!)
Eine erforderliche Mehrheit gegen die Anbauzulassung der Maislinie 1507 ist dann im Rahmen des im Rat für Allgemeine Angelegenheiten unter den Mitgliedstaaten eingeholten Meinungsbildes nicht zustande gekommen. Sie wäre übrigens auch nicht zustande gekommen, lieber Herr Kollege Ebner, wenn Deutschland gegen die Zulassung votiert hätte.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was haben Sie denn dafür getan? – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich sage nur: CO 2 -Grenzwerte!)
Es ist nun vielmehr davon auszugehen, dass die Kommission den Vorschlag zur Zulassung des Anbaus dieser Maislinie veröffentlicht. Dabei bleibt abzuwarten, wann das definitiv passieren wird.
(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nach der Europawahl!)
Unser Haus, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, geht davon aus, dass aufgrund der zeitlichen Verläufe der Mais in dieser Legislaturperiode ganz sicher nicht mehr angebaut werden wird.
(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig! Sie warten erst noch die Wahl ab!)
Ein möglicher Anbau würde dann 2015 – das wissen Sie – auf sehr restriktive Haftungsregeln des Gentechnikgesetzes in Deutschland treffen, die wir hier aus gutem Grund miteinander verabschiedet haben.
(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: MON 810 wurde auch angebaut!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bundesregierung tritt für eine EU-Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren ein, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert werden. Das haben die Regierungsparteien, also die Unionsparteien und die SPD, im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart. Darüber hinaus hat die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass an der Nulltoleranz gegenüber nichtzugelassenen gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebensmitteln und an der Saatgutreinheit selbstverständlich festgehalten wird.
(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: An der Nulltoleranz? Das wäre schön!)
Die derzeit geltenden gemeinschaftsrechtlichen Kennzeichnungsregelungen gehen nach der Auffassung der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen aber nicht weit genug. Denn danach erfolgt der Schutz der Rechte der Verbraucher durch die nach EU-Recht geltende Zulassungspflicht sowie durch die daneben bestehende Kennzeichnungspflicht von Futter- und Lebensmitteln, die aus gentechnisch veränderten Organismen entweder direkt hergestellt werden, diese enthalten oder aus diesen bestehen.
Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind Futter- und Lebensmittel – das ist wahrscheinlich bekannt –, deren gentechnisch veränderter Anteil zufällig oder aber technisch unvermeidbar und nicht höher als 0,9 Prozent ist. Diese Ausnahmen gelten selbstverständlich nur für solche gentechnisch veränderten Organismen, die auf europäischer Ebene zugelassen sind und somit kein Sicherheitsrisiko darstellen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Milch- und Fleischprodukte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, ebenfalls gekennzeichnet werden müssen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir warten auf Sie!)
Eine solche umfassende Positivkennzeichnung würde eine vollständige Verbrauchertransparenz im Hinblick auf die Verwendung von Gentechnik in der Lebensmittelproduktion bewirken.
Um bereits vor der Einführung einer solchen umfassenden Kennzeichnung auf europäischer Ebene – Sie wissen, wie lange das dauern kann – mehr Klarheit über die Verwendung von Gentechnik in der Lebensmittelproduktion zu schaffen, ist in Deutschland schon am 1. Mai 2008, also nunmehr vor sechs Jahren, die nationale Regelung mit der freiwilligen „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung in Kraft getreten. Diese Kennzeichnung ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich durch ihre Kaufentscheidung für Produkte mit dem „Ohne Gentechnik“-Siegel gezielt gegen den Anbau und gegen die Verwendung gentechnisch veränderter Nutzpflanzen als Lebensmittel oder Futtermittel aussprechen zu können.
(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber Sie haben das nicht finanziell unterstützt! Das ist armselig!)
Zur Erhöhung von Transparenz und Information und zur Stärkung der Wahlfreiheit unterstützen die Bundesregierung und insbesondere mein Haus, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, deshalb die breitere Anwendung der „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Für die Fraktion Die Linke hat nun die Kollegin Dr. Kirsten Tackmann das Wort.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3146923 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 17 |
Tagesordnungspunkt | Aktuelle Stunde zur Zulassung von Genmais |