20.02.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 17 / Tagesordnungspunkt 9

Lothar BindingSPD - Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Ich will nur eine ganz kurze Erwiderung geben. – Vergleichbarkeit wäre erst dann hergestellt, wenn man in den von Ihnen genannten Fällen eine automatische Strafzahlung vorsehen würde. Das ist aber nicht so. Jemand kommt vor den Richter, und dann wird sein Fall verhandelt. Aber bei der Steuerhinterziehung ist es anders. Hier zeigt sich jemand selbst an. Er muss Mitwirkungspflichten erfüllen – eine ganz harte Strafe; das ist doch klar. Aber viel schlimmer ist, dass er eine Strafzahlung leisten muss, und zwar automatisch. Diese wollen wir erhöhen oder auch staffeln, damit jemand, der wenig Steuern hinterzieht, eine geringere Strafe zu zahlen hat als jemand, der viel Steuern hinterzieht. Deshalb können wir uns auch vorstellen, dass jemand, der sehr viel Steuern hinterzieht, auch sehr hohe Strafzahlungen leisten muss, und zwar automatisch. Durch die Selbstanzeige verpflichtet er sich dazu. Das macht für mich den großen Unterschied zu den von Ihnen vorgetragenen Fällen aus, die damit nicht vergleichbar sind.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Binding. – Als letztem Redner in dieser Debatte gebe ich das Wort Uwe Feiler für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3147229
Wahlperiode 18
Sitzung 17
Tagesordnungspunkt Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine