Hermann GröheCDU/CSU - SGB V - Arzneimittel
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wer krank ist, hat Anspruch auf bestmögliche Versorgung und damit auch auf die besten Medikamente. Im Krankheitsfall gilt nicht der Geldbeutel, sondern das Solidarprinzip unseres Gesundheitswesens. Diese Grundidee, die sich seit Jahrzehnten bewährt hat, funktioniert deshalb so gut, weil wir in der Politik stets aufs Neue die Rahmenbedingungen überprüft haben mit dem Ziel, sie unter Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten jeweils neuen Herausforderungen anzupassen.
Das gilt gerade auch für die Arzneimittelversorgung. Wir alle wollen im Krankheitsfall die besten Medikamente. Eine patientenorientierte Arzneimittelversorgung, die auf Qualität, auf Innovation, auf Bezahlbarkeit und auf Zuverlässigkeit setzt, wird deshalb wie in den vergangenen Jahren auch in dieser Legislaturperiode unser Ziel sein.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Mit dem 14. SGB-V-Änderungsgesetz, das wir heute abschließend beraten, knüpfen wir dabei an die Arzneimittelpolitik der letzten Jahre an. Uns geht es in diesem Gesetz um eine nachhaltige, finanzierbare Arzneimittelversorgung für Deutschland als wichtigen Bestandteil unserer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung, eine Arzneimittelversorgung, die die Menschen im Krankheitsfall mit der besten und wirksamsten Arznei versorgt, die Preise und Verordnungen wirtschaftlich und kosteneffizient gestaltet und die schließlich auch verlässliche Rahmenbedingungen für Innovation schafft.
In der letzten Legislaturperiode haben wir mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz bereits eine gute Grundlage dafür geschaffen, diese Zielsetzungen zu erreichen. Wir haben dabei stets betont, dass das AMNOG ein lernendes System ist und wir Erfahrungen sammeln müssen und sie einfließen lassen müssen in die Weiterentwicklung stabiler Rahmenbedingungen der Arzneimittelversorgung.
Mit dem vorliegenden Gesetz lösen wir diese Ankündigungen ein; denn es hat sich inzwischen gezeigt, dass wir für die Bereiche Bestandsmarktbewertung, Preismoratorium, Herstellerrabatte und Erstattungsbetrag angepasste Lösungen finden müssen, um Rechtssicherheit zu schaffen und der Versorgungswirklichkeit unseres Arzneimittelmarktes gerecht zu werden. Wir legen im Rahmen des Gesetzes solide Lösungen für diese Bereiche vor.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Beispiel Bestandsmarktbewertung. Im Gegensatz zu der inzwischen bewährten frühen Nutzenbewertung für neue Arzneimittel, die seit 2011 auf den Markt gekommen sind, mussten wir erkennen, dass die Bestandsmarktbewertung für patentgeschützte Arzneimittel, die vor 2011 ihre Marktzulassung erhalten haben, eine Reihe von Problemen hervorruft. Dabei handelt es sich um Probleme, die sowohl rechtlicher als auch praktischer Natur sind und die die Frage aufwerfen, ob der Aufwand im richtigen Verhältnis zu den Entlastungen steht, die wir uns für die gesetzlichen Krankenkassen oder die privaten Krankenversicherer versprechen. Wir haben deshalb beschlossen, die Bewertung des Bestandsmarktes zu beenden. Bereits gefasste Beschlüsse in diesem Zusammenhang behalten ihre Gültigkeit.
Unsere Entscheidung, das Preismoratorium zu verlängern, sollte eine breite Unterstützung finden. Nicht nur, dass wir hier mit dem Votum der Patientenverbände, des GKV-Spitzenverbandes und des Gemeinsamen Bundesausschusses übereinstimmen, auch der Bundesrat hat im Dezember kurzfristig – dafür waren wir sehr dankbar – in einem ersten Schritt der Verlängerung des Preismoratoriums bis zum 31. März 2014 zugestimmt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Am Preismoratorium halten wir nun bis 2017 fest. Das bedeutet: Für Medikamente, die bislang unter die Bestandsbewertung fallen würden, gilt wie für alle anderen Arzneimittel der Preis vom 1. August 2009 bis zum Jahr 2017 fort. Ausgenommen sind die Arzneimittel, für die ein Festbetrag gilt.
Zugleich werden wir den Herstellerrabatt von 6 auf 7 Prozent erhöhen. Auch von dieser Regelung sind Arzneimittel ausgenommen, die patentfrei und wirkstoffgleich sind, da in diesem Bereich ein guter Wettbewerb für eine entsprechende Preisregulierung sorgt. Damit greifen wir ein Ergebnis der Anhörung ausdrücklich auf.
(Maria Michalk [CDU/CSU]: So ist es!)
Mit diesen Regelungen sparen wir bei der gesetzlichen Krankenversicherung rund 650 Millionen Euro im Jahr und stellen eine bezahlbare Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau sicher.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
In diesem Sinne wollen wir weiterarbeiten. Ich werde deshalb mit der Pharmaindustrie in einen Dialog eintreten; denn bei aller Kostendiskussion, die notwendig ist, wollen wir uns immer wieder vor Augen führen: Ohne die Innovationsfähigkeit unserer forschenden Arzneimittelhersteller müssten die Menschen auf viele Verbesserungen im Arzneimittelbereich verzichten, auf Innovationen, auf die wir zukünftig gerade im Hinblick auf Mehrfacherkrankungen im Zuge der demografischen Entwicklung dringend angewiesen sein werden. Nur gemeinsam mit der forschenden Arzneimittelindustrie können wir eine moderne Arzneimittelversorgung für die Menschen in unserem Land sicherstellen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Meine Damen, meine Herren, neben guten Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Arzneimittelversorgung setzen wir mit dem vorliegenden Gesetz noch ein weiteres Zeichen für eine gute Patientenversorgung; denn wer krank ist, braucht seine Hausärztin oder seinen Hausarzt.
(Stephan Stracke [CDU/CSU]: Sehr richtig!)
Dieser Wunsch kann aber nur erfüllt werden, wenn eine ausreichende Anzahl an Hausärzten vorhanden ist. Mit dem vorliegenden Gesetz treffen wir deshalb weitere Entscheidungen, um die hausärztliche Versorgung in unserem Land für die Zukunft zu sichern. Mit den Neuregelungen in § 73 b SGB V erweitern wir die Gestaltungsspielräume der Vertragspartner. Wir machen damit den Weg frei für verbesserte Versorgungs- und Vergütungsstrukturen im Bereich der hausarztzentrierten Versorgung. Hiermit schaffen wir Rahmenbedingungen und Perspektiven gerade für den hausärztlichen Nachwuchs, auf den wir dringend, nicht zuletzt für die Hausarztversorgung auf dem Land, angewiesen sind.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Wir bringen also heute ein für die Arzneimittelversorgung wichtiges Gesetz zum Abschluss und stärken zugleich die Hausarztversorgung in unserem Land. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Vielen Dank, Minister Hermann Gröhe. – Das Wort hat Kathrin Vogler für die Linken.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3147257 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 17 |
Tagesordnungspunkt | SGB V - Arzneimittel |