Hilde MattheisSPD - SGB V - Arzneimittel
Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Vogler, ich bin für meine große Toleranz bekannt, was die Linke anbelangt; aber nicht immer ist eine starke Behauptung besser als ein Beweis. Ich erkläre Ihnen gerne noch einmal, was wir jetzt hier machen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Stephan Stracke [CDU/CSU]: Gut! – Weiterer Zuruf von der SPD)
– Ja, das ist meine pädagogische Langmut.
Wir haben uns im Koalitionsvertrag wirklich eine Menge vorgenommen.
(Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Nicht alles ist gut, was Sie sich vorgenommen haben!)
Wir wollen uns da an drei Zielen messen lassen: Erstens wollen wir die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten verbessern. Zweitens wollen wir die Situation der Beschäftigten im Gesundheitswesen stärken. Drittens wollen wir sicherstellen, dass unser System bezahlbar bleibt. Mit diesem 14. SGB-V-Änderungsgesetz stellen wir die Weichen in diese Richtung. – Das AMNOG ist ein lernendes System; da gebe ich Ihnen gerne recht.
Mit dem vorliegenden Gesetz wollen wir dafür sorgen, dass eine hohe Qualität in der Arzneimittelversorgung gewährleistet bleibt. Auf der anderen Seite wollen wir die rapiden Kostensteigerungen bei Arzneimitteln einschränken und dafür sorgen – das sage ich als SPD- Politikerin auch sehr gerne –, dass Arbeitsplätze in mittelständischen Unternehmen, zum Beispiel bei Generikaherstellern, nicht gefährdet werden.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Wir wollen die Herstellerabschläge auf die Abgabepreise pharmazeutischer Unternehmen sowie das Preismoratorium erhalten. Diese beiden Instrumente haben sich bei der Dämpfung der steigenden Ausgaben bei Arzneimitteln wirklich bewährt. Deshalb wollen wir das Preismoratorium bis zum 31. Dezember 2017 verlängern und den allgemeinen Herstellerrabatt – auch wenn es Sie nicht freut – von 6 auf 7 Prozent erhöhen. Sie wissen doch: Der Rabatt von 16 Prozent auf patentgeschützte Arzneimittel wäre jetzt sowieso ausgelaufen.
(Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Aber man hätte ja verlängern können!)
Ohne die Neuregelung, die wir im Gesetz vornehmen, würden die Ausgaben für Arzneimittel im Jahr 2014 um 2 Milliarden Euro steigen. Mit unseren Maßnahmen verhindern wir also einen überproportionalen Anstieg der Ausgaben und leisten einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Ferner haben wir mit dem Gesetz eine rechtliche Klarstellung vorgenommen. Denn durch die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung stellen wir sicher, dass der vereinbarte Erstattungsbetrag die Berechnungsgrundlage für die Handelszuschläge des Großhandels und der Apotheken ist. Damit schließen wir eine gesetzliche Lücke und stellen sicher, dass für die Zuzahlungen der Patientinnen und Patienten in der Apotheke der niedrige Rabattpreis maßgeblich ist und nicht der höhere Listenpreis. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Was die Nutzenbewertung anbelangt, sind wir alle uns vielleicht darüber einig, dass wir mehr darüber wissen müssen, welchen Nutzen ein Arzneimittel tatsächlich für Patientinnen und Patienten hat. Darauf komme ich gerne später noch einmal zu sprechen.
Was uns auch sehr wichtig ist, ist der Änderungsantrag zur Stärkung der hausarztzentrierten Versorgung, den wir in den Ausschuss eingebracht haben; das ist einer der wesentlichen Punkte.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Wir sind es den Patientinnen und Patienten schuldig, dass wir unmissverständlich – auch über die Fraktionsgrenzen hinweg – die Versorgungssicherheit im Blick haben.
Deshalb ist dieser Antrag einer der wesentlichen Bestandteile unseres Vorhabens. Durch ihn bestätigen wir, dass wir den hausärztlichen Nachwuchs fördern wollen. Das ist ein wichtiges Signal an die Hausärztinnen und Hausärzte: Wir wollen die jungen Ärzte ermutigen, sich als Hausärzte niederzulassen. Das ist ein ganz zentraler Punkt. Sie, Frau Vogler, und auch andere hier wissen doch: Wenn man mit den Bürgern über Gesundheitsvorsorge spricht, dann stellt man fest, dass die Versorgungsstruktur ein wichtiges Thema ist.
Lassen Sie mich auf den Bereich Generika zu sprechen kommen. Nach der Anhörung im Ausschuss war uns klar: Wir müssen das, was wir in erster Lesung vorgelegt haben, nachbessern.
(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Allerdings!)
Ein wichtiger Punkt ist: Wir dürfen nicht die Rabatte auf 17 Prozent erhöhen. Wir müssen deutlich machen: Der Generikamarkt leistet zur Wirtschaftlichkeit unseres Gesundheitssystems einen wichtigen Beitrag. Dass die beiden Änderungsanträge für eine Stärkung sorgen, ist unstrittig. Das kam nicht nur in der Anhörung zum Ausdruck. Auch die beiden Oppositionsparteien haben – ich meine, zu Recht – immer deutlich gemacht: Ja, das brauchen wir.
Zur Nutzenbewertung. Ich gebe gerne zu: Wir haben erkannt, dass die Nutzenbewertung einen hohen verwaltungstechnischen Aufwand bedeutet. Deshalb sind wir bereit, uns in einem der nächsten Gesetzgebungsverfahren mit diesem Thema noch einmal auseinanderzusetzen. Es geht in diesem Zusammenhang nämlich auch um Qualität und Sicherheit. Wenn wir uns über dieses Ziel einig sind, wäre es doch schön, all die wichtigen Änderungen in Bezug auf die Finanzierbarkeit unseres Gesundheitssystems heute gemeinsam auf den Weg zu bringen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Danke, Frau Kollegin. – Das Wort hat Kordula Schulz-Asche für Bündnis 90/Die Grünen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3147262 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 17 |
Tagesordnungspunkt | SGB V - Arzneimittel |