Stephan StrackeCDU/CSU - SGB V - Arzneimittel
Guten Abend, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beenden wir insbesondere den Bestandsmarktaufruf bei patentgeschützten Arzneimitteln und stärken die hausarztzentrierte Versorgung.
Dabei setzen wir wesentliche Vereinbarungen um, die wir im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen getroffen haben. Wir reden zu Recht viel über die Koalition, über ihre Funktionsweise und ihre Arbeitsweise. Wenn wir sagen, dass diese Koalition sich zumindest derzeit als Arbeitsverhältnis definiert, dann nutzen wir dieses Arbeitsverhältnis, um die Chancen zu verbessern, dass für die Patientinnen und Patienten sachgerechte und passgenaue Lösungen gefunden werden, damit die Versorgungssituation in Deutschland besser wird. Und genau das tun wir. Den Grundpfeiler dafür bildet der Koalitionsvertrag, den wir stringent umsetzen. Unser Bundesgesundheitsminister, Herr Gröhe, verfügt über große Umsicht und zeigt praxisgerechte Lösungen auf, die in diesem Gesetzentwurf ihren Niederschlag finden. Genau so wollen wir weitermachen. Dafür sage ich Ihnen herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Das Preismonopol im patentgeschützten Arzneimittelmarkt gehört der Vergangenheit an. Der Zusatznutzen von Medikamenten steht im Mittelpunkt und bestimmt den Preis. Die frühe Nutzenbewertung, mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz eingeführt, ist ein wirkungsvolles Instrument, das sich bewährt hat. Patienten wollen, dass Innovationen möglichst schnell auf den Markt kommen. Gleichzeitig wollen Beitragszahler, dass ihre Beiträge für wirkliche Innovationen ausgegeben werden und nicht für bloße Innovationsglobuli, das heißt für diejenigen Innovationen, die tatsächlich halten, was sie versprechen.
Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen müssen einen nachweisbaren Zusatznutzen gegenüber der Vergleichstherapie aufweisen. Daran halten wir fest. Wir sagen auch: Das AMNOG – der Minister hat es deutlich gemacht – ist ein lernendes System. Deshalb werden wir den Bestandsmarktaufruf beenden. Wir beenden ihn, weil der Aufruf mit hohen Risiken und Unsicherheiten verbunden ist. Wir sorgen nun für Planbarkeit und Rechtssicherheit. Dafür gibt es gute Gründe. Die Anhörung hat dies noch einmal deutlich gemacht.
Ein Grund ist die Studienlage. Die einschlägigen Studien sind gerade bei Arzneimitteln, die schon sehr lange auf dem Markt sind, zum Teil sehr alt. Dies führt zu problematischen Bewertungen, gerade auch hinsichtlich der Marktdurchdringung und der Abwägungen in diesem Bereich. Es gibt auch ganz pragmatische Gründe: Wenn der Aufwand sehr hoch ist und das Verfahren mit sehr hohen rechtlichen Risiken behaftet ist, macht es Sinn, den Bestandsmarktaufruf zu beenden. Gleiches gilt für den Wettbewerbsaufruf.
Jetzt können Sie sagen: Das ist uns egal, egal, was Rechtsrisiken angeht, und egal, was den Aufwand betrifft. Hauptsache die Ökonomie stimmt in irgendeiner Weise. – Darauf muss man Ihnen, insbesondere den Kolleginnen und Kollegen von den Linken, sagen: Der Patentschutz für alle infrage kommenden Arzneimittel läuft 2018 aus, sodass wir in dieser Beziehung einen unglaublichen Zeitdruck haben. Die Erwartungen, die gerade hinsichtlich des Einsparpotenzials damit verknüpft sind, können nicht in dem Maße erfüllt werden. Das bezieht sich auch gar nicht auf die Qualität. Denn wir haben natürlich sehr wohl Möglichkeiten, die Qualität weiterhin sicherzustellen, gerade was die Therapiehinweise, die Verordnungsausschlüsse oder die Bildung von Festbetragsgruppen angeht.
Ich möchte noch zu einem weiteren Aspekt ausführen und Stellung nehmen: Das betrifft die Hausarztverträge. Sie stellen ein sinnvolles und effektives Instrument zur Förderung der hausärztlichen Versorgung dar. Wir haben in Deutschland eine qualitativ hochwertige Hausarztmedizin, und es ist unbestritten: Unsere Hausärzte sind das Rückgrat der medizinischen Versorgung. Der niedergelassene Hausarzt gerade im ländlichen Raum ist häufig der einzige wohnortnahe ärztliche Ansprechpartner. Als Generalist übernimmt er oftmals auch eine Lotsenfunktion.
Wir haben uns jetzt darauf verständigt, § 73 b SGB V zu verändern. Damit stärken wir die hausärztliche Versorgung. Wir streichen die Vergütungsbeschränkungen im Hausarztvertrag. Dies hat sich in der Praxis als großes Hemmnis für den Abschluss herausgestellt. Dieses Hemmnis beseitigen wir nun. Wirtschaftlichkeit und Qualität spielen weiterhin eine hervorragende Rolle. Die Vertragspartner sind nun gefordert, entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Vor allem die Refinanzierungsklausel hat sich in der Praxis als ein großes Problem herausgestellt. Jetzt gilt eine Vierjahresregel, in der die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden muss. Dies schafft auch den notwendigen Spielraum. Das ist ein wichtiges Signal für die ökonomische Perspektive angehender Hausärzte und wird die Bereitschaft junger Ärzte, sich der hausärztlichen Tätigkeit zuzuwenden, weiter fördern.
In der Gesamtschau: ein gutes Gesetz. Lasst es uns beschließen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Danke, Herr Kollege. – Das Wort hat Martina Stamm- Fibich für die SPD.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3147266 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 17 |
Tagesordnungspunkt | SGB V - Arzneimittel |