Martina Stamm-FibichSPD - SGB V - Arzneimittel
Verehrte Frau Präsidentin! Verehrter Herr Bundesgesundheitsminister Gröhe! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich inhaltlich nur meiner Fraktionskollegin Hilde Mattheis anschließen. Als neu in den Bundestag gewählte Abgeordnete freut es mich ganz besonders, dass ich einen Aspekt hervorheben kann. Zusätzlich zum Gesundheitsausschuss bin ich auch Mitglied im Petitionsausschuss. Petitionen sind auf Bundesebene ein hervorragendes Instrument der Demokratie. Umso mehr möchte ich auf den Änderungsantrag zu § 129 SGB V verweisen, der die Ersetzung eines Arzneimittels durch ein wirkstoffgleiches neu regelt. Ein Ursprung dieser Neuregelung ist eine Petition der 17. Wahlperiode. Im Jahr 2010 lieferte die Deutsche Schmerzliga e. V., vertreten durch Dr. Marianne Koch, den Anstoß. Die Petition fand mit 72 000 Unterzeichnern eine breite Unterstützung und wurde demzufolge auch öffentlich in diesem Haus beraten.
Hauptanliegen der Petentin war, Betäubungsmittel aus der automatischen Austauschpflicht herauszunehmen. Begründet wurde diese Forderung damit, dass die Umstellung von einem Präparat auf ein anderes nicht nur in Einzelfällen, sondern bei der Mehrzahl der Patienten zu erheblichen Problemen führe. Die Umstellung sei daher kein sinnvoller, dafür aber ein sehr teurer Prozess, da auch die entstehenden Folgekosten nicht außer Acht gelassen werden dürften.
Dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband wurde die Möglichkeit gegeben, sich über eine sachgerechte Lösung zu verständigen. Letztendlich verliefen die Verhandlungen der beiden Akteure aber nicht zufriedenstellend. Die Kolleginnen und Kollegen der 17. Wahlperiode mussten die Akteure wiederholt zum Handeln auffordern.
Um wieder mehr Bewegung in die stockenden Verhandlungen zu bringen, verabschiedeten die Gesundheitspolitiker aller Fraktionen im Juni im Gesundheitsausschuss eine Entschließung, die eine Frist zur Einigung bis 1. August 2013 vorsah. Bis dahin sollten die Rahmenvertragspartner, GKV-Spitzenverband und DAV, übereinkommen. Auf nur zwei Wirkstoffe konnte man sich letztlich einigen. Vor diesem Hintergrund wird das Problem jetzt mit diesem Änderungsantrag von uns auf eine andere institutionelle Entscheidungsebene gehoben.
Die Änderung sieht konkret Folgendes vor: Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt erstmals bis 30. September 2014 die Arzneimittel, bei denen die Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen ist. Dabei sollen insbesondere Arzneimittel mit geringer therapeutischer Breite berücksichtigt werden. Falls bis 30. September keine Liste vorliegt, besteht die Möglichkeit einer Ersatzvornahme durch das Bundesministerium für Gesundheit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ziel ist es, den Therapieerfolg und die Sicherheit der Patienten nicht durch den unnötigen und ausschließlich ökonomisch begründeten Austausch von Medikamenten zu gefährden.
Die Koalition handelt an dieser Stelle und erteilt einen klaren Auftrag. Es freut mich außerordentlich, dass der Änderungsantrag eine breite Mehrheit im Ausschuss gefunden hat. Ich möchte mich für die Unterstützung ausdrücklich bedanken.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für mich steht fest: An erster Stelle steht das Wohl des Patienten. Mit diesem Änderungsantrag gehen wir in die richtige Richtung.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Das ganze Haus gratuliert Ihnen zu Ihrer ersten Rede.
(Beifall)
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Arbeit im Petitionsausschuss und im Gesundheitsausschuss. Nächstes Mal dürfen Sie Ihre Redezeit mit großer Lust ausfüllen. Alles Gute!
Die Debatte wird mit Michael Hennrich für die CDU/ CSU-Fraktion abgeschlossen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3147289 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 17 |
Tagesordnungspunkt | SGB V - Arzneimittel |