Michael HennrichCDU/CSU - SGB V - Arzneimittel
Frau Präsidentin! Herr Minister Gröhe, es freut mich, dass Ihr Haus nahezu in Bestbesetzung angetreten ist. Auch die beiden Staatssekretärinnen darf ich ganz herzlich begrüßen. Das dokumentiert, wie wichtig und ernst Sie diese Debatte nehmen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Frau Vogler, als ich Ihren Redebeitrag gehört habe, ist mir das Bild von der Kuh in Erinnerung gekommen, die im Himmel gefüttert und auf Erden gemolken wird. Das Motto lautet: Die Pharmaindustrie hat’s ja; da können wir es locker mitnehmen. – Es gibt da aber eine gewisse Widersprüchlichkeit: Sie sagen selber, dass im Bereich der Generika Preismoratorium und erhöhter Herstellerabschlag gravierende Folgen für die Industrie haben könnten.
(Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich gesagt!)
Preismoratorium und erhöhter Herstellerabschlag können für die forschende Arzneimittelindustrie aber genauso gravierende Folgen haben. Deswegen war es richtig, dass wir den erhöhten Herstellerabschlag von 16 Prozent auf 6 Prozent gesenkt haben.
(Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Aber die billigen Generika werden mit 16 Prozent belastet, die teuren Medikamente mit 7 Prozent!)
– Das gehört dazu. Frau Vogler, Sie müssen eines bedenken: Als wir den erhöhten Herstellerabschlag im Jahr 2009 beschlossen haben, mussten wir davon ausgehen, dass wir im Gesundheitssystem im Jahr 2013 ein Defizit von rund 15 Milliarden Euro haben. Heute haben wir einen Überschuss von 30 Milliarden Euro.
(Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Ach ja, die Kassen haben es ja! Das weckt natürlich Begehrlichkeiten!)
Schauen Sie einmal in die europäische Transparenzrichtlinie, wie da die Regelungen sind! Ihre Kollegin Frau Bunge, die ich sehr geschätzt habe, hätte das sicherlich etwas präziser und besser dargestellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, über die Beendigung des Bestandsmarktaufrufes kann man diskutieren. Ich gebe ganz offen zu, dass mich die Äußerungen von Professor Ludwig von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft schon nachdenklich gestimmt haben. Er hat gefragt: Macht das Sinn? Wir müssen den Nutzen bewerten, auch von den Produkten, die im Bestand sind.
Die Beendigung des Bestandsmarktaufrufes war aber eine Abwägungssache. Wir haben auf der einen Seite in der Tat das Problem, dass wir auch für den Bestandsmarkt eine Bewertung wollen. Aber es war kein originärer Wunsch der Politik, den Bestandsmarktaufruf zu beenden. Dieser Wunsch wurde zum einen vom Gemeinsamen Bundesausschuss an uns herangetragen, zum anderen auch von den Kassen. Mich hat schon erstaunt, dass der GKV-Spitzenverband das Einsparvolumen durch den Bestandsmarktaufruf auf maximal 230 Millionen Euro geschätzt hat.
(Zuruf der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])
Das war für mich ein Signal, dass auch die Krankenkassen gesagt haben: Für den großen Aufwand, den wir da treiben, haben wir zu wenig Erfolg.
Man muss auch sehen, mit welchen Problemen wir tatsächlich zu kämpfen gehabt hätten. Da gibt es rechtliche Probleme: Wie bekommt man den Bestandsmarktaufruf diskriminierungsfrei hin? Was hat es für Folgen für den Wettbewerb, wenn einzelne Produkte aufgerufen werden, die Unternehmen dafür Dossiers erstellen müssen, diese Produkte einen schlechten Preis bekommen, andere Produkte aber nicht? Das kann man nicht einfach so regeln, wie das hier einige formuliert haben, sondern das ist eine komplizierte Materie. Ferner stellen sich methodische Probleme: Wie sollen denn die passenden Vergleichsstudien aussehen? Bei der Bestandsmarktbewertung handelt es sich in der Regel um Produkte, die heute den Therapiestandard darstellen. Wenn ein solches Produkt bewertet werden soll, stellt sich die Frage: Soll dieses Produkt mit sich selbst verglichen werden? Auch darauf gibt es keine vernünftige Antwort.
Ein letzter Aspekt ist, was der Bestandsmarktaufruf für den Gemeinsamen Bundesausschuss und das IQWiG an Arbeitsbelastung bedeutet hätte.
Von daher glaube ich, es war richtig, dass wir uns dazu entschlossen haben, den Bestandsmarktaufruf zu beenden, zumal – das ist für mich ganz wichtig – trotzdem die Möglichkeit besteht, Arzneimittel zu bewerten oder sie von der Verordnung auszuschließen. Ich sage als Stichworte nur: Therapiehinweise, Leitlinien. Wir haben mit dem AMNOG eingeführt, dass der Gemeinsame Bundesausschuss von den Unternehmen neue klinische Studien einfordern und einzelne Produkte von der Verordnung ausschließen kann.
Wenn man das alles gegeneinander abwägt, kommt man zu dem Schluss, dass wir heute die richtige Entscheidung getroffen haben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Edgar Franke [SPD] – Zuruf der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Ich habe jetzt noch 20 Sekunden. Ich hätte gern noch einiges zum Erstattungsbetrag gesagt. Auch den Erstattungsbetrag haben wir neu geregelt; wir sorgen für mehr Transparenz. Auch das stellt für die Industrie eine Belastung dar.
Ich hätte auch gern noch etwas zu der Substitutionsausschlussliste gesagt, einer guten Regelung, die Sie wunderbar dargestellt haben. Auch das ist ein wesentlicher Aspekt, für den wir einen guten Ansatz gefunden haben.
Ich glaube, wenn man das alles zusammen betrachtet, sieht man, dass wir ein gelungenes Gesetz vorgelegt haben. Es wäre schön, wenn die Opposition zustimmen würde. Aber das hat sie schon beim AMNOG nicht getan;
(Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da hat die SPD aber auch nicht zugestimmt!)
deswegen verwundert es uns nicht, wenn sie auch heute nicht zustimmt.
Herzlichen Dank.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3147290 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 17 |
Tagesordnungspunkt | SGB V - Arzneimittel |