21.02.2014 | Deutscher Bundestag / 18. EP / Session 18 / Tagesordnungspunkt 18

Patrick SensburgCDU/CSU - Vorratsdatenspeicherung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Jahren diskutieren wir über das Thema Vorratsdatenspeicherung.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bis hierhin ist die Rede richtig! – Jan Korte [DIE LINKE]: Das stimmt!)

Es gibt eine Richtlinie aus dem Jahre 2006 und eine Umsetzungsfrist, die seit dem 15. März 2009 abgelaufen ist. Aber es ist nichts in dieser Richtung passiert, zum Beispiel zum Schutz von Kindern, die von Kinderpornografie betroffen sind.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie regieren seit acht Jahren!)

Heute bringen Sie Ihre beiden Anträge ein. Ich finde – das muss ich ganz ehrlich sagen –, das ist nicht konstruktiv.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Völlig falsch!)

Sie gehen die Probleme nicht an.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie regieren seit acht Jahren, Herr Sensburg! Das ist lächerlich!)

Es geht um die schwersten Formen von Kriminalität, die hier vorzufinden sind. Aber Sie sagen aus ideologischer Überzeugung: Nein, wir wollen nicht, dass die Verkehrsdaten, um die es geht, gespeichert werden. – Es ist eben schon gesagt worden: Sie verwirren mit Begriffen. Sie wollen Ängste schüren.

Es geht um einen ganz einfachen Sachverhalt. Ich erkläre ihn Ihnen; denn die Frage des Kollegen Ströbele eben hat gezeigt, dass nicht einmal die Gesetze gelesen worden sind. Es geht darum, die Verkehrsdaten für einen kurzen Zeitraum zu speichern; drei Monate sind in der Diskussion. Denken Sie einmal fünfzehn, zwanzig Jahre zurück – das müsste Ihnen gelingen, Herr Ströbele –: Da war es so, dass man auf der Einzelabrechnung sehen konnte, welche Telefonnummern man gewählt hatte.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein ganz anderes Thema, Herr Sensburg!)

Genau darum geht es jetzt: dass man auch bei Flatrates noch nachvollziehen kann, mit wem jemand telefoniert hat – wohlgemerkt: wenn schwerste Kriminalität im Raume steht. Sie wollen verwehren,

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Bundesverfassungsgericht verwehrt Ihnen das, Herr Sensburg! – Gegenruf des Abg. Dr. Stephan Harbarth [CDU/ CSU]: Das ist doch Quatsch!)

dass bei schweren Verbrechen retrograd ermittelt werden kann. Das halte ich nicht für besonders gut, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Herr Kollege von Notz, Sie erwähnen immer wieder das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses Urteil ist lang; aber vielleicht haben Sie es in Gänze gelesen.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In der Tat!)

Der Kollege Flisek hat gerade schon angesprochen, dass das Bundesverfassungsgericht dezidiert aufgeführt hat, unter welchen Voraussetzungen eine Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform ist: Das Vieraugenprinzip muss bei der Datenspeicherung berücksichtigt werden.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)

Die Daten müssen physisch getrennt werden von öffentlichen Netzwerken. Verschlüsselungstechnologien müssen eingesetzt werden. Die Speicherung der Daten muss revisionssicher protokolliert werden. All das können Sie dem Urteil entnehmen. Unter dem Strich sagt das Bundesverfassungsgericht dann: Unter diesen Voraussetzungen ist eine verfassungskonforme Vorratsdatenspeicherung möglich.

Unabhängig vom europäischen Recht sollte man schon überlegen, ob es nicht eine Notwendigkeit ist, dass wir so ein Ermittlungsinstrument bekommen – noch einmal: wenn es um schwerste Straftaten geht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Herr Kollege von Notz, Sie kennen sich ja aus. Sie haben gerade erwähnt, dass die Justiz massenweise Festplatten zu sichten hat. Sie wissen doch auch – wir haben es gerade gehört –, dass man Festplatten löschen oder physisch zerstören kann. Wir möchten Ermittlungsansätze haben, um zu erkennen, wo im Netz kommuniziert worden ist, wann Täter mit mehreren SIM-Karten telefoniert haben. Man kann heute, wenn ein Täter vor drei Wochen sein Netzwerk abtelefoniert hat, nicht mehr nachvollziehen, mit wem er telefoniert hat.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht! Das kann man nachvollziehen!)

Selbst wenn wir ganz klar wissen, dass der Täter Kinderpornografie oder organisierte Kriminalität begangen hat, könnten wir nicht mehr nachvollziehen, mit wem er telefoniert hat. Entscheidend ist: Es geht nicht um das Speichern von Inhalten, es geht um das Speichern der Verkehrsdaten: Welche Telefonnummer hat er angerufen und zu welcher Zeit? Nur um diese Daten geht es.

Da muss ich ganz ehrlich sagen – auch an den Kollegen Korte gewandt, der den Spruch „Der Zweck heiligt die Mittel“ bemüht hat –: Es geht um die Frage der Verhältnismäßigkeit.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein intensiver Grundrechtseingriff – das ist richtig –; auf der anderen Seite stehen aber auch massive Grundrechtsverstöße.

(Jan Korte [DIE LINKE]: Es geht um alle!)

Ich habe es in einer meiner letzten Reden zur Vorratsdatenspeicherung gesagt: Ihnen ist, glaube ich, nicht klar, dass es kein Grundrecht auf das Ansehen von kinderpornografischem Material im Internet gibt.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Sensburg!)

Das glauben Sie anscheinend, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Jan Korte [DIE LINKE]: Finden Sie das eigentlich noch fair hier? Finden Sie das akzeptabel, das hier vorzuwerfen? Das ist doch echt der Hammer!)

Das Grundrecht auf Schutz der Kinder überwiegt; es ist höher zu werten als das Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder das Recht auf die Integrität von Computersystemen. Herr Korte, ich muss ganz ehrlich sagen: Die gespielte Empörung, die Sie eben an den Tag gelegt haben, sollten Sie einmal im Spiegel der tatsächlichen Realität betrachten: Es geht um die Rechte von Kindern, die tagtäglich im Internet missbraucht werden.

(Beifall bei der CDU/CSU – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht heute schon im Strafgesetzbuch! – Jan Korte [DIE LINKE]: Sie haben echt jedes Maß verloren! – Gegenruf des Abg. Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Das sagt der Richtige!)

Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung von Dr. von Notz?

Sehr gerne.

Danke schön. – Konstantin.

Vielen Dank, Herr Kollege Sensburg, für die Möglichkeit der Zwischenfrage; dann muss ich gleich keine Kurzintervention abgeben.

Ich finde es immer gut, wenn man sportlich diskutiert – ich bin ein totaler Freund davon –; aber das überschreitet alle Grenzen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Ich weise es für alle Beteiligten, die der Vorratsdatenspeicherung kritisch gegenüberstehen, zurück, wenn Sie hier von einem Grundrecht auf das Betrachten von Kinderpornografie sprechen. Ich rate Ihnen: Nehmen Sie das zurück.

Ich stelle Ihnen jetzt noch eine Frage. Die CDU/CSU regiert seit acht Jahren. Sie haben recht: In dem Bereich, über den wir diskutieren, ist wenig passiert. Sie haben vor ein paar Jahren ein Gesetz eingebracht und hier mit der gleichen Verve verteidigt. Wir haben Ihnen damals abgeraten. Ihr Gesetz ist für verfassungswidrig erklärt worden. Jetzt gibt es ein echtes Problem – das teilen wir –: Sie haben acht Jahre lang nichts getan, und jetzt fixieren Sie sich wieder auf einen Ansatz, mit dem Sie verfassungsrechtlich sehr dünnes Eis betreten. Wo sind Ihre anderen Maßnahmen, um hier effektiv etwas zu tun? Seit acht Jahren tun Sie nichts. Das ist Ihre Verantwortung, die Verantwortung der Union und auch der Bundeskanzlerin.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege von Notz. – Zum ersten Teil. Ich nehme selbstverständlich nicht zurück, dass es kein – –

(Zuruf des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder)

Ich darf bitten, dass die Regierungsbank zuhört, anstatt zu kommentieren. – Bitte, Herr Kollege.

Ich nehme selbstverständlich nicht zurück, dass es kein Recht auf das Betrachten von kinderpornografischem Material im Internet gibt.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wissen, was ich gesagt habe, Herr Sensburg!)

Ganz im Gegenteil: Wenn wir Grundrechte abwägen – –

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine solche Unverschämtheit, Herr Sensburg! – Gegenruf von der CDU/ CSU: Sie schweigen jetzt einmal!)

– Ich versuche, Ihre Frage zu beantworten, Herr Kollege von Notz, und Sie haben genau danach gefragt.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer hat denn gesagt, dass es das gibt?)

– Ich habe versucht, Ihnen darzulegen, dass wir bei Grundrechten eine Abwägung vornehmen müssen. Auf der einen Seite steht das Grundrecht, in das eingegriffen wird; durch die Vorratsdatenspeicherung wird intensiv in Grundrechte eingegriffen.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben das belehrend zur Linkspartei gesagt! Jetzt nehmen Sie das zurück!)

Auf der anderen Seite stehen die Rechte, die wir schützen wollen. Das sind ganz wesentliche Rechte. Ich glaube, wir müssen jetzt nicht intensiver darüber diskutieren, wie massiv die Eingriffe in die Grundrechte von Kindern beispielsweise sind.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das bestreitet doch keiner! – Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Das bestreitet doch niemand!)

Von daher müssen wir eine Verhältnismäßigkeitsabwägung vornehmen. Hier habe ich betont, dass es selbstverständlich kein entsprechendes Recht derjenigen gibt, die freies Internetsurfen ohne jede Regel fordern.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sagt keiner!)

Deswegen frage ich mich, warum Sie im ersten Teil Ihrer Zwischenfrage eine solche Bemerkung gemacht haben. Sie hätten mich unterstützen sollen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zum zweiten Teil.

Gestatten Sie eine weitere Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage?

Ich wollte noch den zweiten Teil beantworten.

Ja, gut, aber ich frage schon einmal auf Vorrat: Gestatten Sie danach eine Zwischenfrage vom Kollegen Ströbele?

Ich gestatte auch die Zwischenfrage vom Kollegen Ströbele und freue mich, dass er in den ersten Monaten dieser Wahlperiode schon mehr geredet hat als in der letzten Wahlperiode. Das möchte ich gerne unterstützen.

Das wäre statistisch erst einmal zu überprüfen. – Jetzt bitte ich um den zweiten Teil Ihrer Antwort an den Kollegen von Notz.

Ich habe in einer meiner letzten Reden zur Vorratsdatenspeicherung minutenlang die einzelnen Maßnahmen der Bundesregierung in der letzten Legislaturperiode aufgezählt, und es macht keinen großen Sinn, die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung wieder minutenlang auf andere Themenkomplexe auszudehnen.

Lassen Sie uns doch – so hatte ich Ihre Rede eben verstanden, die ja eigentlich etwas versöhnlich war; so kam es mir jedenfalls vor –

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)

gemeinsam Wege finden, wie wir Ermittlungsmöglichkeiten in einem vielleicht engen Korridor – wir haben ja sogar einen Vorschlag gemacht; auch aus dem Land Niedersachsen gibt es einen Vorschlag –

(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Von der SPD!)

eröffnen und verfassungskonform gestalten können, sodass wir die Daten, die wir innerhalb dieses engen Korridors gespeichert haben – ich habe zum Beispiel einen Vorschlag in Richtung Quick Freeze als Short Freeze gemacht –, nutzen können. Vielleicht kommen wir hier überein und finden bei dieser Ermittlungsmaßnahme einen gemeinsamen Weg; denn wir brauchen dies.

Kollege Ströbele, bitte, falls ich Ihnen jetzt das Wort erteilen darf.

Sie tun das ja sowieso. – Ich gebe jetzt Herrn Ströbele das Wort. Bitte.

Danke sehr. – Herr Kollege, ich mache noch einmal den Versuch, dass Sie das zurücknehmen.

Wenn Sie hier in Ihrer Rede in zwei Richtungen laut in den Raum rufen,

(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Hat er nicht gemacht!)

es gebe kein Grundrecht auf das Ansehen von Kinderpornografie im Internet, dann verstehen wir das so – anders kann man das nicht verstehen –,

(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Jetzt unterstellen aber Sie!)

dass entweder auf der einen Seite oder auf der anderen Seite Personen sitzen, die ein solches Grundrecht für richtig halten.

(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Nein, das hat er nicht gemacht! – Gegenruf der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Doch, genau das hat er gemacht!)

Haben Sie schon einmal zur Kenntnis genommen, dass im deutschen Strafgesetzbuch – nicht im Grundgesetz – ausdrücklich steht, dass das strafbar, also kein Grundrecht ist? Das ist und bleibt in Deutschland erheblich strafbar – auch mit Zustimmung der Grünen und wahrscheinlich auch der Linken. Das Ansehen von Kinderpornografie im Internet ist eben nicht zulässig und schon gar kein Grundrecht; das fällt unter das Strafrecht.

Hier sind wir zu 100 Prozent deckungsgleich, Herr Kollege Ströbele. Das ist selbstverständlich. Gerade deswegen muss es doch unser aller Ansinnen sein, dass uns bei Ermittlungen in Bezug auf einen zu Recht so hoch mit Strafe bewehrten Straftatbestand, der die abscheulichsten Straftaten beschreibt, griffige Werkzeuge zur Verfügung stehen.

In allen Straftatbeständen drückt sich eine Grundrechtsabwägung aus; das brauche ich an dieser Stelle doch nicht akademisch auszuführen. Von daher gibt es natürlich, um es noch einmal zu betonen, auf der einen Seite diejenigen Grundrechte, die uns die Freiheit gewähren, Daten sicher ins Internet einzustellen und das Internet mit einem guten Gefühl zu nutzen. Auf der anderen Seite gibt es die Beschränkung der Datenfreiheit. Deswegen kann es hinsichtlich der Sicherheit der eigenen Daten im Internet kein absolut geschütztes Recht geben, dass die Daten nicht vom Staat zur Verhinderung von Straftaten abgerufen werden können. Gleichzeitig sagen wir: Wir wollen die Grundrechte schützen.

Diese praktische Konkordanz, diese Verhältnismäßigkeit muss ich herstellen. Wenn Sie – wir beide scheinen einer Meinung zu sein – diese abscheulichen Straftaten auch als solche einstufen, dann müssen Sie den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden das entsprechende Instrument an die Hand geben.

(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, wie sorgsam man damit umgehen muss, damit das Ganze verfassungskonform ist.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Abschließend: Wenn wir ehrlich sind, wissen wir doch, wie viele Maßnahmen von Polizeibehörden es gerade auch im Ausland gegeben hat, bei denen uns Datensätze übergeben worden sind und wir keine Möglichkeit hatten, dazu rückwirkend Ermittlungsansätze in Deutschland zu finden, was in anderen Ländern möglich gewesen wäre. Unsere Nachbarstaaten sagen deshalb: Mit Deutschland ist es sehr schwer, in dieser Hinsicht zusammenzuarbeiten, weil dort auch bei schwerster Kriminalität keine Daten abgerufen werden können.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben die besten Ergebnisse bei der Strafverfolgung weltweit!)

Lassen Sie uns diesen Schwebezustand gemeinsam beenden. Ich glaube, daran sollten wir gemeinsam arbeiten, damit wir hier verfassungskonform vorgehen, aber auch ermöglichen, dass die Täter gefunden werden.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Danke, Herr Kollege. – Nächste Rednerin in der Debatte ist Christina Kampmann für die SPD.

(Beifall bei der SPD)

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