Lothar RiebsamenCDU/CSU - Entgeltsystem in der Psychiatrie
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen der Linken, Sie haben in Ihrem Antrag formuliert:
Da kann ich Ihnen nicht widersprechen. Ja, das werden sie wohl müssen. Aber haben Sie auch daran gedacht, dass es Krankenhäuser gibt, die Leistungen erbringen, ohne dass es angemessene Preise gibt? Zum ersten Mal definieren wir Leistung. Wenn es Krankenhäuser gibt, die für die gleiche Leistung mehr Geld bekommen als andere, dann kommen diese anderen zu kurz.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Deswegen ist dieses Entgelt, das wir jetzt einführen, gerecht. Wo ist denn an der Stelle Ihr Gerechtigkeitssinn geblieben? Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich bin der Überzeugung, dass wir mit diesem Entgelt, bei dem wir erstmals Leistung definieren, die Krankenhäuser in die Lage versetzen, einen Überblick darüber zu gewinnen, welche Leistungen sie selber erbringen und was diese Leistungen kosten. Bisher waren alleine die Berechnungstage und die Fälle mehr oder weniger die Grundlage, um die tagesgleichen Pflegesätze zu kalkulieren. Das ist deutlich zu wenig. Wenn man in der heutigen Zeit eine so komplexe Einrichtung wie ein Krankenhaus führen will, ist diese Kalkulationsmethode schlicht und ergreifend nicht mehr zeitgemäß.
Es ist im Rahmen des jetzigen Entgeltsystems auch nicht möglich, vernünftige Vergleiche, was die Leistung anbelangt, mit anderen Krankenhäusern anzustellen. Die Krankenhäuser selber müssten das größte Interesse daran haben, ein Benchmarking zu erhalten, das tatsächlich aussagefähig ist, um endlich Transparenz in Krankenhäuser, in psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen hineinzubekommen, und zwar Transparenz für sich selber, gegenüber den Kostenträgern, aber vor allem gegenüber den Patientinnen und Patienten.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Jetzt gibt es ein verweildauerorientiertes Vergütungssystem, das bekanntlich mit tagesgleichen Pflegesätzen arbeitet. Ich glaube auch, dass dieses verweildauerorientierte System nicht patientengerecht ist. Welcher Patient hat denn schon ein Interesse daran, sich unnötig lange stationär in einer psychiatrischen Einrichtung aufzuhalten?
(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Er muss die richtige Hilfe kriegen!)
Es geht doch darum, die richtige Hilfe zu bekommen, sei es über die sozialpsychiatrischen Dienste. Das beginnt ganz unten, also niederschwellig, in den Kommunen und geht über den niedergelassenen Bereich und teilstationäre Einrichtungen bis hin zu den PIAs.
Erst dann, wenn es wirklich notwendig ist, sollte die Hilfe im stationären Bereich erfolgen – dann so kurz wie nur möglich.
Es kann schon sein, dass dieses System besonders schwierige Fälle nicht in der Weise abbildet, wie wir uns das vorstellen. Dafür ist es aber – wir haben es heute schon mehrfach gehört – ein lernendes System. Wir haben neun Jahre lang Zeit, um das in den Griff zu bekommen.
Im Koalitionsvertrag wurde deutlich gemacht, dass genau in diesen besonders schweren Fällen, wo ein langer Aufenthalt durchaus angezeigt ist, keine Nachteile entstehen dürfen, weder für die Krankenhäuser noch für den Patienten. Darauf werden wir bei der Entwicklung des Systems ein besonderes Augenmerk legen; das sichern wir Ihnen an der Stelle noch einmal zu.
Ich fordere Sie auf, nicht mit Verzagtheit, nicht mit Bedenken an dieses problematische Thema heranzugehen, nicht mit neuen Verordnungen und Reglementierungen das alles in den Griff bekommen zu wollen, sondern zusammen mit uns mutig voranzugehen, um in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern mittelfristig ein zeitgemäßes Vergütungssystem einzuführen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3148270 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 18 |
Tagesordnungspunkt | Entgeltsystem in der Psychiatrie |