Rainer ArnoldSPD - Kommission zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schmidt, das waren ziemlich starke Worte, die Sie hier gefunden haben.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie machen auch starke Geschichten, Herr Arnold!)
Sie waren ziemlich unangemessen und auch unzutreffend.
Natürlich entscheidet nach wie vor das Parlament und nicht die Kommission. Sie sollten nicht so tun, als ob die Kommission irgendetwas entscheidet. Am Ende entscheiden wir im Parlament.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Überprüfen heißt nicht einschränken, sondern überprüfen heißt: überprüfen in alle Richtungen.
(Zurufe von Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Oh!)
Das ist doch eine Selbstverständlichkeit. Mit der Einsetzung der Kommission verfolgen wir das Ziel – das haben wir in unserem Antrag auch so formuliert –, auch bei einer vertieften europäischen Integration den deutschen parlamentarischen Vorbehalt zu sichern. Das ist das eigentliche Ziel.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen – die Linken spreche ich nicht an; denn mit denen geht in diesem Bereich gar nichts –,
(Widerspruch bei der LINKEN)
Herbert Wehner hat zu Recht gesagt: Wer die parlamentarischen Gremien verlässt, muss irgendwann wieder reinkommen. – Das ist nun einmal so.
(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist kein parlamentarisches Gremium!)
Ich möchte die Hoffnung nicht aufgeben, dass Sie in den Ausschüssen im Zuge der Beratungen über die Kommission merken, dass Sie mitgestalten können. Sie können gerne zwei Parlamentarier dort hinschicken.
(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann können wir keine Experten mehr schicken!)
Das ist doch viel klüger, als Befürchtungen in den Raum zu stellen, die mit der Realität der Arbeit in der Kommission nichts zu tun haben werden.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Katja Keul [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Hier ist das parlamentarische Gremium!)
Wir sind alle gemeinsam einen langen Weg gegangen, was den Bereich der Auslandseinsätze der Bundeswehr betrifft: beginnend 1992 in Kambodscha bis zum heutigen Tag. Die Welt hat sich seitdem verändert. Es ist selbstverständlich, dass Deutschland wichtige Beiträge zu Krisenprävention und Konfliktverhütung, aber auch zu Konfliktbewältigung und Friedenskonsolidierung leistet. Richtig ist auch, dass wir immer wieder diskutiert haben, inwieweit die Verfassung Auslandseinsätze legitimiert. Das ist doch keine neue Debatte.
In Art. 24 Grundgesetz steht, dass sich die Bundesrepublik an einem System der kollektiven Sicherheit beteiligen kann. Das Bundesverfassungsgericht hat dies 1994 in einem Grundsatzurteil deutlich bestätigt – immer gebunden an kollektive Sicherheit –, aber auch eindeutig festgestellt, dass der Deutsche Bundestag jedem einzelnen Einsatz vorher zustimmen muss.
In der parlamentarischen Praxis haben wir über siebzigmal zugestimmt. Gemeinsam mit den Kollegen von den Grünen haben wir damals unter Rot-Grün ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Spielregeln definiert. Das war richtig und notwendig. Auf dieser Gemeinsamkeit würden wir als Sozialdemokraten – ich glaube, auch die Union – gerne bestehen. Deshalb sage ich nochmals: Sie sind eingeladen, mitzumachen.
Das Verfassungsgericht hat mit dem AWACS-Urteil diese parlamentarische Praxis bestätigt und unsere Rechte gestärkt. Es bleibt dabei – mit oder ohne Kommission –: Das Völkerrecht reduziert die Einsatzmöglichkeiten Deutschlands. Der Spielraum ist sehr eng. Das muss auch so sein. Das Grundgesetz definiert unsere Rechte und Pflichten. Damit ist auch klar: Wenn irgendwelche Leute über Vorratsbeschlüsse nachdenken, ist das mit unserer Verfassung nicht vereinbar und mit uns als Sozialdemokraten nicht machbar.
(Beifall bei der SPD)
Ich könnte es auch anders sagen: Die grundgesetzlichen Rechte sind viel höher zu bewerten als irgendwelche Gedanken über Effektivität und Einsatzfähigkeit der Streitkräfte. Die Verfassung wiegt schwerer. Deshalb sind Vorratsbeschlüsse nicht zulässig.
Richtig ist aber auch: Es ist wichtig, dass die Bundesregierung mit jeder Einsatzentscheidung im Parlament die Verantwortung mit uns allen teilt. So verstehen wir den Begriff Parlamentsarmee. Deshalb hat sich das Parlamentsbeteiligungsgesetz letztendlich bewährt. Das ist überhaupt keine Frage. Es ist ein gutes Gesetz; es funktioniert.
Trotzdem nehmen wir wahr, dass unsere Partner in den Bündnissen manchmal fragen: Seid ihr Deutschen verlässliche Partner?
(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kann man doch beantworten! – Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Fremdgesteuert!)
Diese Frage können wir nicht wegdrücken. Die ist ja latent im Raum. Da gibt es Erklärungsbedarf. Nicht das Parlamentsbeteiligungsgesetz und unsere Verfassung im Hintergrund sind für die Zweifel an der Verlässlichkeit Deutschlands verantwortlich, sondern die mangelnde Bereitschaft, manchmal auch der mangelnde Mut von Bundesregierungen, notwendige Einsatzentscheidungen dem Deutschen Bundestag vorzulegen.
(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Und das geht mit der Kommission besser?)
Dazu braucht man Mut für politische Entscheidungen und die Kraft, das Parlament damit zu befassen. Das Parlament war in vielen Bereichen sogar innerhalb von Stunden in der Lage, Einsatzentscheidungen zu treffen.
(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, eben!)
Man kann also auch nicht damit argumentieren, das Parlamentsbeteiligungsgesetz mache die Bundesrepublik unflexibel. Das ist alles nicht richtig.
Wir sind mit unserer Position auch nicht alleine in der NATO. 13 von 28 NATO-Partnern haben ähnliche gesetzliche Regelungen, bei 7 NATO-Partnern ist es die gängige politische Praxis. Wenn man beobachtet, wie die Briten, die Franzosen und die Vereinigten Staaten in den letzten 2 Jahren das Parlament stärker einbezogen haben, kann man erkennen, dass sich manche NATO-Partner unserem Weg annähern.
Nun kann man natürlich fragen: Wenn das alles so gut ist, warum brauchen wir dann diese Kommission?
(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Genau!)
Ja, diese Frage kann man tatsächlich stellen. Ich antworte ganz ehrlich: Weil wir in einer Koalition sind
(Lachen bei der LINKEN)
und weil man in einer Koalition auch Kompromisse macht. So ist die Welt. Das ist keine neue Erkenntnis.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Liebe Freunde von den Grünen, wir haben nun einmal mit der CDU einen Koalitionsvertrag abgeschlossen und nicht mit Ihnen.
(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Selbstverständlich! – Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da können wir doch nichts für!)
In diesem Koalitionsvertrag haben wir uns auf die Lösung, eine Kommission einzusetzen, verständigt. Das ist überhaupt kein Aufreger.
(Stefan Liebich [DIE LINKE]: Ist doch Ihre Koalition, nicht unsere!)
Aber jenseits der Kompromissformulierungen lohnt es sich doch vielleicht für uns alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, über ein paar Klarstellungen im Parlamentsbeteiligungsgesetz nachzudenken. Es geht um Klarstellungen. Was ist denn mit den internationalen Stäben? Im Gesetz selbst steht dazu gar nichts. In der Begründung stehen zu den Stäben zwei Bemerkungen: Im Fall von integrierten Stäben, die ständig funktionieren, darf Deutschland Soldaten entsenden. Sollten solche Stäbe für spezielle Einsätze neu gebildet werden, muss das Parlament entscheiden.
(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann ist doch alles klar!)
Es lohnt sich, darüber nachzudenken, ob das eine absolut gültige Logik ist oder ob man möglicherweise die parlamentarischen Rechte stärkt bzw. andere Regeln in diesem Bereich definiert. Es lohnt sich doch, sich diesen Widerspruch einmal genauer anzuschauen und zu prüfen, ob man an der einen oder anderen Stelle nicht unnötigerweise Mandate erteilt.
(Dr. Andreas Schockenhoff [CDU/CSU]: Da sagt er nichts, der Kollege Gehrcke!)
Das Bundesverfassungsgericht hat ja mit dem AWACS-Urteil unsere Rechte nochmals gestärkt, indem es – darüber waren wir alle sehr froh – die Erwartung ausgedrückt hat, dass der parlamentarische Vorbehalt im Zweifelsfall parlamentsfreundlich interpretiert wird. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht aber auch festgestellt: Es muss mit hinreichender Klarheit sichtbar sein, dass bei einem Einsatz die Verwicklung in eine militärische Konfrontation droht. – So lautet sinngemäß dieses Urteil. Da frage ich mich: Wenn deutsche Schiffe im Mittelmeer fahren, um Seesicherheit herzustellen, was im Rahmen des Bündnisses für die deutsche Marine ein Routineauftrag ist, ist das dann wirklich ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte? Darüber müssen wir doch einmal miteinander reden.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
In der Vergangenheit hat dieser Parlamentsvorbehalt auch dazu geführt, dass deutsche Bundesregierungen immer in den Rückspiegel schauen mussten, um festzustellen, ob das Parlament und die deutsche Gesellschaft mitgehen. Das ist ein großer Vorteil des Parlamentsvorbehalts. Er verhindert Fehler von Bundesregierungen. Mit Ausnahme der Linken, mit denen man über diesen Punkt nicht reden kann, weil für die Linke schon der Einsatz von fünf Soldaten, die unbewaffnet im Rahmen einer UN-Mission Beobachteraufgaben erfüllen, einen Kriegseinsatz darstellt – so sehen Sie das; mit Ihnen kann man über diese Frage nicht ernsthaft diskutieren; bei den Kolleginnen und Kollegen von den Grünen ist das anders –,
(Zuruf des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE])
bestand in der Vergangenheit bei allen anderen Fraktionen dieses Hauses das Bewusstsein, dass der Beschluss über den Einsatz von Soldaten und damit der Beschluss über Krieg und Frieden, über Leben und Tod – darum ging es bei vielen Beschlüssen, wenn auch nicht bei allen – eine Gewissensentscheidung ist. Deshalb wurde bei fast allen Entscheidungen fraktionsübergreifend eine Mehrheit gesucht und gefunden, und Einzelne konnten für sich entscheiden: Ich kann das nicht mittragen. – Ich sage das mit großem Respekt vor der Überzeugung des Einzelnen, vor dieser Gewissensentscheidung.
Weil es diesen Grundkonsens hinsichtlich des Verfahrens gibt, bitte ich darum, dass die Grünen sich noch einmal überlegen, ob es nicht besser ist, mit am Tisch zu sitzen und die für sie wichtigen Punkte einzubringen, wenn es um die Ausgestaltung des Parlamentsvorbehalts und damit die Ausgestaltung dieses parlamentarischen Grundkonsenses geht.
Ich sage Ihnen für die Sozialdemokraten und, wie ich denke, auch für die Union: Es geht nicht um die Einschränkung des parlamentarischen Vorbehalts. Es geht allenfalls um Präzisierungen. Ja, es kann auch um die Stärkung des parlamentarischen Vorbehalts hinsichtlich des Einsatzes des KSK, also der Spezialkräfte, gehen. Auch diese Dinge würden wir in der Kommission miteinander betrachten. Warum vergeben Sie die Chance, bei der Kommission mitzumachen?
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Das wäre schade. Sie verpassen eine Möglichkeit zur politischen Gestaltung. Sie sind eingeladen, mitzudiskutieren. Sie sind eingeladen, das Kommissionsergebnis mitzugestalten.
(Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es tut weh, dass wir nicht dabei sind, nicht?)
Es bleibt dabei: Am Ende wird nicht die Kommission entscheiden, sondern der Deutsche Bundestag.
Herr Kollege.
Ich bin sofort fertig. – Es bleibt dabei, dass beide Koalitionspartner sich für den Weg des Konsenses entschieden haben. Wir sind auf einen Konsens aus, und wir werden ihn auch in der Kommission und nach der Kommission anstreben.
Recht herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Alexander Neu ist der nächste Redner für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Linke ist die einzige Fraktion in diesem Haus, die bislang alle Auslandseinsätze abgelehnt hat und das auch weiterhin tun wird. Damit vertreten wir die gesellschaftliche Mehrheit.
(Henning Otte [CDU/CSU]: Das hat ja das Bundestagswahlergebnis gezeigt!)
In einer Umfrage von Infratest dimap vom 6. Februar 2014 sprachen sich 75 Prozent der Befragten gegen Auslandseinsätze aus. Sie hingegen missachten mehrheitlich diesen Willen. Über 90 Prozent der Damen und Herren in diesem Hause stimmen regelmäßig für Auslands- und Kriegseinsätze der Bundeswehr. Nehmen Sie endlich zur Kenntnis, dass die Mehrheit der Menschen in diesem Land keine Auslandseinsätze möchte. Respektieren Sie diesen Wunsch.
(Beifall bei der LINKEN – Wilfried Lorenz [CDU/CSU]: Dann müssten Sie ja hier eine Mehrheit haben!)
Ich räume ein: Sie nehmen das zur Kenntnis; aber Sie respektieren diesen Wunsch nicht. Ihre Konsequenz ist nicht, weniger Auslandseinsätze oder überhaupt keine Auslandseinsätze zu beschließen, was etwas Neues wäre, sondern Sie fordern quasi den Abbau des Parlamentsbeteiligungsgesetzes, um gesellschaftliche und parlamentarische Debatten zu verhindern. Genau das ist der Auftrag der Kommission.
Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Bislang hat das Parlamentsbeteiligungsgesetz noch keinen Krieg und noch keinen Auslandseinsatz verhindert. Selbst der völkerrechtswidrige Angriffskrieg gegen Jugoslawien wurde nicht verhindert. Worin besteht also der Wert des Parlamentsbeteiligungsgesetzes, wenn schon nicht darin, Einsätze zu verhindern? Er besteht in der namentlichen Abstimmung. Keiner der Volksvertreter hier im Haus kann anonym bleiben und sich vor den Wählerinnen und Wählern verstecken. Jeder läuft Gefahr, in seinem Wahlkreis und seinem Kreisverband Rede und Antwort stehen zu müssen, und das ist eine Errungenschaft.
(Beifall bei der LINKEN)
Genau dieses Recht der Kontrolle der Volksvertreter durch den Bürger geht einigen in diesem Hause zu weit. Die Bundesregierung soll wohl die Entscheidungshoheit über Auslandseinsätze komplett zurückgewinnen und diese gegebenenfalls an EU- und NATO-Technokraten delegieren, ganz nach dem Motto: Wenn die Gesellschaft zu friedlich ist und nicht kapieren will, wie wichtig eine militärisch abgesicherte Interessenpolitik ist, dann werden wir das Recht der parlamentarischen Beteiligung einschränken.
Wir, die Linke, sagen Nein zu diesem Demokratieabbau. Wir brauchen nicht weniger Demokratie, sondern mehr Demokratie, auch und vor allem in der Außen- und Sicherheitspolitik.
(Beifall bei der LINKEN)
Das heißt übersetzt: nicht weniger Parlamentsvorbehalt, sondern mehr Parlamentsvorbehalt.
Ich möchte hier auf zwei wesentliche Lücken bei der Parlamentsbeteiligung eingehen. Die erste Lücke besteht bei der Unterrichtung über den Einsatz von Spezialkräften. Obschon im Parlamentsbeteiligungsgesetz keine Ausnahmeregelung für die Unterrichtung über den Einsatz von Spezialkräften fixiert ist, wird genau dies seit vielen Jahren so praktiziert. Diese Ausnahme hat sogar einen eigenen Titel: besonderes Unterrichtungsverfahren. Das Besondere an diesem besonderen Unterrichtungsverfahren ist, dass von 631 gewählten Volksvertretern gerade einmal 17 über den Einsatz des KSK informiert werden. Das heißt, 2,7 Prozent der gewählten Mitglieder dieses Hauses wissen, ob das KSK im Einsatz ist. So viel zur Parlamentsarmee.
Die zweite Lücke wird uns demnächst zunehmend polarisieren. Dabei geht es um den Einsatz unbemannter Kampfsysteme, also Drohnen. Es ist doch ein offenes Geheimnis, dass es auch in diesem Hause durchaus Stimmen gibt, die die Beschaffung von bewaffneten Drohnen begrüßen. Es muss also die Frage gestellt werden – auch in der Kommission –, wie der Einsatz von Kampfdrohnen, sofern kein Soldat in einen entsprechenden Auslandseinsatz geht, parlamentarisch entschieden und kontrolliert werden kann. Das ist eine ganz wesentliche Frage, die Gegenstand der Arbeit der Kommission sein müsste. Dazu finde ich aber nichts.
(Beifall bei der LINKEN)
Es wurden zahlreiche Argumente angebracht, warum das Parlamentsbeteiligungsgesetz zwar super ist, man es aber zugleich irgendwie abbauen muss. Ich möchte gar nicht darauf eingehen; denn diese Argumente sind allesamt widerlegbar. Aber einige Redner haben ein gefährliches Argument angeführt, das den Kern der Sache trifft: die Bündnissolidarität, integrierte Stäbe und integrierte Verbände. Es darf doch nicht sein, dass die gewählten Volksvertreter hier im Haus demokratische Rechte für NATO- und EU-Kriege oder für Kriege aus ökonomischen Gründen, wie ich gerade von Herrn Annen gelernt habe, abbauen. Volksvertreter in diesem Hause haben Demokratie zu leben und demokratische Rechte zu verteidigen. Sie dürfen nicht die Intensität parlamentarischer Beteiligung herabstufen. Die Frage von Krieg und Frieden ist schlimm genug, aber sie gehört, wenn sie gestellt wird, in dieses Haus und darf nicht an EU- und NATO-Technokraten oder Bündnispartner delegiert werden.
(Beifall bei der LINKEN)
Genau dieses Argument, das Sie angebracht haben, zeigt die Richtigkeit unserer Forderung nach einem Austritt aus den militärischen Strukturen der NATO.
Einige Worte an die SPD: Zur Zeit der rot-grünen Koalition haben Sie das Parlamentsbeteiligungsgesetz geschaffen. Die Grünen waren zwar auch dabei – das ist gar keine Frage –, aber meine Worte gehen jetzt an die SPD. Die Frage ist, ob sich nun die SPD als Juniorpartner in der Großen Koalition daran beteiligt, genau dieses Gesetz der parlamentarischen Beteiligung zu demontieren. Diese Frage müssen Sie beantworten. Ich bin da sehr skeptisch. Ich hoffe, dass Sie sich in der Kommission durchsetzen werden. Die Linke wird sich an einer Kommission, die genau dieses Ziel hat, nicht beteiligen; denn wir wollen nicht mit in die Haftung genommen werden. Wir werden einen eigenen Antrag einbringen, der Ihnen nächste Woche vorliegen wird.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der LINKEN)
Das Wort erhält nun der Kollege Philipp Mißfelder für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
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Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 21 |
Tagesordnungspunkt | Kommission zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr |