Katja KeulDIE GRÜNEN - Kommission zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Auftrag der von Ihnen gewünschten Kommission hört sich nur auf den ersten Blick harmlos an, er hat es aber in sich.
(Henning Otte [CDU/CSU]: Was?)
Wozu brauchen wir eine Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte, wenn doch das Verfassungsgericht, wie wir es hier jetzt schon öfter gehört haben, diese sowohl 1994 als auch 2008 wiederholt betont und ihre Bedeutung bestätigt hat?
Der Parlamentsvorbehalt steht zwar nicht ausdrücklich im Grundgesetz, weil es 1949 schier undenkbar war, dass deutsche Soldaten jemals wieder im Ausland eingesetzt werden könnten, aus dem Gesamtzusammenhang der wehrverfassungsrechtlichen Vorschriften leitet sich allerdings ein allgemeines Prinzip ab, wonach jeder Einsatz bewaffneter Streitkräfte der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages bedarf – so das Bundesverfassungsgericht 1994.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
2008 wurde es dann noch konkreter: Wegen der politischen Dynamik eines Bündnissystems sei es umso bedeutsamer, dass die größer gewordene Verantwortung für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte in der Hand des Repräsentationsorgans des Volkes – also bei uns hier – liegt. Diesbezüglich bestehe gerade kein eigenverantwortlicher Entscheidungsspielraum der Bundesregierung. Der Parlamentsvorbehalt sei Teil der Gewaltenteilung und nicht deren Durchbrechung.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Weiter urteilte das Verfassungsgericht: Die Reichweite des Parlamentsvorbehaltes dürfe nicht restriktiv bestimmt werden. Vielmehr sei er im Zweifel parlamentsfreundlich auszulegen.
Ich sage Ihnen ganz klar: Eine „Abstufung der Intensität parlamentarischer Beteiligung nach der Art des Einsatzes“, wie Sie es anstreben, ist damit nicht vereinbar.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Um das festzustellen, brauchen wir keine Kommission. Der Parlamentsvorbehalt ist sicher, wenn sich die Regierung an die Verfassung hält.
Für den Fall, dass Sie ernsthaft erwägen sollten, Ihre 80-Prozent-Mehrheit auszunutzen, um das Grundgesetz zu ändern, lege ich Ihnen noch einmal das Lissabon-Urteil von 2009 ans Herz. Dort stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass der Parlamentsvorbehalt zu dem durch Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz geschützten unantastbaren Kern der grundgesetzlichen Verfassungsidentität gehört. Dieser Kern steht nicht zu Ihrer Disposition, und wenn Ihre Koalition auch noch so groß ist.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Niels Annen [SPD]: Das hat auch keiner vor!)
Was soll das Ganze also dann? Sie suggerieren, es gäbe ein Spannungsverhältnis zwischen fortschreitender Bündnisintegration und Parlamentsrechten. Das sehe ich nicht:
(Dr. Andreas Schockenhoff [CDU/CSU]: Wir wollen das prüfen!)
Erstens bedeutet Bündnisintegration keinen Automatismus der Beteiligung von Soldaten. Das will auch niemand in der NATO.
Zweitens ist das Parlament bei seiner Entscheidung nicht weniger verantwortungsvoll gegenüber den Bündnispartnern als die Exekutive. Woher dieses Misstrauen gegenüber den Volksvertretern?
Drittens hat der Parlamentsbeschluss noch nie zu einer Verzögerung irgendwelcher Einsätze geführt. Das ist schlicht erfunden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Hans-Peter Bartels [SPD] – Henning Otte [CDU/CSU]: Das hat doch niemand gesagt!)
– Doch, das haben Sie gesagt.
(Dr. Andreas Schockenhoff [CDU/CSU]: Genau das Gegenteil haben wir gesagt!)
Auch das Eilverfahren bei Gefahr in Verzug hat in der Praxis funktioniert. Leider haben Sie sich geweigert, die Evakuierungsaktion in Libyen 2011 anschließend zur Genehmigung vorzulegen, sodass wir auch dort wieder das Bundesverfassungsgericht bemühen mussten.
Viertens kann es bei einem bewaffneten Einsatz keine Bagatellfälle geben; denn der Einsatz von Waffengewalt ist nie eine Bagatelle.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Dennoch wird in regelmäßigen Abständen aus der Union heraus der Parlamentsvorbehalt ohne sachlichen Grund problematisiert. Diesmal haben Sie sich vom NATO-Gipfel in Chicago im Mai 2012 inspirieren lassen, als es darum ging, wie man Kosten durch engere Zusammenarbeit sparen könnte.
Es gibt viele Gründe, warum die Zusammenlegung von militärischen Fähigkeiten so schwerfällt. Die Parlamentsrechte gehören definitiv nicht dazu.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Statt unnötige Kommissionen ins Leben zu rufen, wäre es Ihre Aufgabe gewesen, gegenüber den Bündnispartnern für die Vorteile einer Parlamentsarmee wie der Bundeswehr zu werben und die bestehenden Missverständnisse auszuräumen. In dieser Hinsicht haben Sie völlig versagt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Der Parlamentsvorbehalt ist keine pazifistische Marotte, sondern dient der demokratischen Legitimation der Entsendung von Soldaten zur Durchsetzung des Gewaltmonopols des UN-Sicherheitsrates. Teilweise haben unsere Partner die Vorteile trotzdem erkannt und von uns gelernt, wie bei den Debatten im US-Kongress oder im britischen Unterhaus im Zusammenhang mit dem Syrien-Krieg zu sehen war. Unseren Streitkräften tun Sie mit einer Abkehr von diesem Prinzip jedenfalls keinen Gefallen. Denn gerade die sind dringend auf eine breite öffentliche sicherheitspolitische Debatte angewiesen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])
Der Parlamentsvorbehalt muss in der Tat vor einer Gefahr gesichert werden: Und das sind Sie und diese Kommission.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
So, wie unsere Parlamentsarmee uns verteidigen soll, werden wir unsere Parlamentsarmee verteidigen, wenn es sein muss. Darauf können Sie sich verlassen.
Was ist das überhaupt für eine merkwürdige Zusammensetzung, die Sie sich da ausgedacht haben? Wenn es schon keine Parlamentarierkommission geben soll, dann sollte es wenigstens eine Expertenkommission geben, für die wir die Experten einvernehmlich bestimmen. Sie haben sich aber schon 80 Prozent Ihrer Experten gebucht. Wenn die Opposition mitreden will, darf sie aber keine Experten benennen.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Wollten Sie doch auch gar nicht!)
Das zeugt nicht von einem ergebnisoffenen Prozess, bei dem wir irgendetwas bewegen könnten. Deswegen werden wir uns dafür auch nicht hergeben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Wenn Sie unsere Parlamentsrechte beschneiden wollen, müssen Sie das ohne uns tun. Wir machen da nicht mit.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Für die CDU/CSU-Fraktion erhält nun der Kollege Henning Otte das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3210969 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 21 |
Tagesordnungspunkt | Kommission zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr |