20.03.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 23 / Tagesordnungspunkt 5

Hermann GröheCDU/CSU - Haftpflichtproblematik bei Hebammen

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns heute mit einem Thema, das sehr viele in diesem Haus – das weiß ich aus einer Fülle von Briefen – sehr intensiv umtreibt.

(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Leider umtreiben muss!)

Nicht nur die Mitglieder der Berufsgruppe selbst – da haben Sie völlig recht –, sondern auch viele Mütter und Väter fragen, wie wir angesichts der Sorgen der Hebammen in unserem Land Sicherheit schaffen. Ich sage sehr deutlich: Das Bekenntnis des Koalitionsvertrages, eine ortsnahe Geburtshilfe und eine angemessene Vergütung der Hebammen in unserem Land sicherzustellen, ist nicht nur ein Arbeitsauftrag der Koalition, sondern mir auch ein persönliches Herzensanliegen. Ich werde Ihnen hier gerne über die Dinge, die wir bereits getan haben und weiter tun werden, Auskunft geben.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Die Arbeit der Hebammen ist unverzichtbar. Sie haben nicht nur Wertschätzung und eine angemessene Vergütung, sondern vor allem Sicherheit im Hinblick auf die Zukunft ihrer Berufstätigkeit verdient. Sie sprachen vom einschneidendsten und schönsten Erleben, das Familien mit der fachlich versierten und menschlichen Zuwendung von Hebammen verbinden: der Geburt eines Kindes. Das zeigt sich ja auch an der großen Sympathie, auf die die Aktionen der Hebammen bei der Bevölkerung in unserem Land stoßen.

Sie haben die beiden Entwicklungen, die Sorgen bereiten, angesprochen: die Steigerung der Haftpflichtprämien einerseits, eine Entwicklung der letzten Jahre, in der Tat, und den Ausstieg eines großen Versicherungsunternehmens aus dem Gruppentarif eines deutschen Hebammenverbandes andererseits, eine Entwicklung der letzten Woche, die eine weitere Verschärfung bedeutet.

Ihr Antrag betont dabei zu Recht – das will ich ausdrücklich sagen –, dass der Anstieg der Haftpflichtprämie nicht auf einer Zunahme der Schadensfälle beruht. Unsere Hebammen in Deutschland leisten eine herausragende Arbeit. Fehler passieren sehr selten. Aber gleichzeitig gebietet es die Wahrheit, darüber zu reden, dass wir bei der Haftpflicht über die Haftung für Fehler reden. Ich glaube, wir brauchen im Gesundheitsbereich, in der Pflege, im Krankenhaus, bei den Hebammen eine Bereitschaft, darüber in einer Weise zu reden, die weder fragwürdig dramatisiert, ja eine ganze Berufsgruppe auf die Anklagebank setzt, noch bei den Betroffenen den Eindruck erweckt, wir würden geradezu Probleme unter den Teppich kehren.

Wir reden darüber, dass Menschen auch in hochanspruchsvollen Tätigkeiten Fehler machen, einen Ausdruck, den Ihr Antrag vielleicht nicht durch Zufall meidet, wie er überhaupt in dieser Debatte häufig vermieden wird, und dass diese Fehler schwerste Folgen für andere Menschen haben können. Ich finde es gut, dass Sie in Ihrem Antrag – auch das will ich sagen – der Haltung, den Schadensersatz zu begrenzen, entgegentreten, die es ja mitunter auch in der öffentlichen Debatte gibt. Dann würden wir Familien in dramatischen Situationen im Stich lassen. Das kann kein Weg sein.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Sie fragen: Was ist getan worden? Der Gesetzgeber hat 2011 gehandelt: Wir haben im Gesetz klargestellt, dass zum 1. Januar 2012 die gesetzlichen Krankenversicherungen den Hebammen die Kosten der Berufsausübung – die Haftpflichtversicherung ist in der Gesetzesbegründung ausdrücklich genannt – angemessen vergüten. Dies ist umgesetzt worden in Vereinbarungen der Hebammenverbände mit den gesetzlichen Krankenversicherungen und hat erhebliche Erhöhungen der Vergütung zur Folge gehabt.

Ich hatte ein intensives Gespräch mit allen deutschen Hebammenverbänden. Kritisiert wird, dass diese angemessene Berücksichtigung der Haftpflichtprämie in der Vergütung sich erst ab einer bestimmten Anzahl betreuter Geburten auswirkt. Dies ist eine Herausforderung. Zugleich sprechen Sie in Ihrem Antrag die Frage an, ob es nicht aus Gründen der Qualitätssicherung – es geht um die Sicherheit der Frauen – notwendig sein sollte, innerhalb eines festgelegten Zeitraums eine bestimmte Anzahl von Geburten betreut zu haben. Das muss im Rahmen der entsprechenden Qualitätsrichtlinien der Selbstverwaltung festgelegt werden. Es zeigt aber ein Spannungsverhältnis auf: Mindestanzahl, gleichsam um Erfahrung zu sichern, und ortsnahes Angebot auch im ländlichen Raum müssen in eine vernünftige Balance gebracht werden.

Sie haben die Regierung aufgefordert, mit der Versicherungswirtschaft und mit den Krankenkassen zu sprechen. Ich muss Ihnen sagen: Das geschieht in hoher Intensität seit Wochen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Ich empfinde Ihren Antrag daher als Ermutigung, weiter intensiv zu verhandeln, bis wir ein Ergebnis erreicht haben. Das ist selbstverständlich, und das sage ich zu.

Wir haben die Versicherungswirtschaft und die Krankenkassen in einer interministeriellen Arbeitsgruppe, die im letzten Jahr in Folge des Bürgerdialogs der Bundeskanzlerin eingerichtet wurde, eingebunden. Wir werden im April den Abschlussbericht, der auch zu den verschiedenen Modellen, die Sie hier erwähnt haben, Stellung nehmen wird, vorstellen.

Wir haben die Versicherungswirtschaft unmissverständlich wissen lassen, dass wir ein überzeugendes Angebot erwarten. Ich habe keinen Zweifel daran, dass man sich dort der Verantwortung bewusst ist. Wir brauchen dringend einen – besser: mehrere – Gruppenhaftpflichttarife, die entsprechend unterbreitet werden. Da zur Stunde diese Verhandlungen laufen, fordere ich auch von dieser Stelle alle Beteiligten – die Hebammenverbände, die beteiligten Makler, die Versicherungswirtschaft – auf, zügig abzuschließen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Wir haben selbstverständlich auch mit den Krankenversicherungen geredet. Dort ist man sich des Auftrags aufgrund der gesetzlichen Präzisierung, hier die entsprechenden Kosten zu übernehmen, bewusst. Wir haben sehr darauf gedrungen, dass, wenn es zu einer Tarifsteigerung kommt, diese auch zeitnah umgesetzt wird, damit es nicht durch Verzögerungen zu Verunsicherung kommt. Wir werden auch die Frage zu erörtern haben, welche Staffelung vertretbar ist, um gerade auch bei einer niedrigen Anzahl betreuter Geburten ein auskömmliches Einkommen sicherzustellen.

Meine Damen, meine Herren, Sie fordern weitergehende Alternativen. Ich will ausdrücklich sagen: Das bisherige System von privatwirtschaftlicher Haftpflichtversicherung und Kostenübernahme durch die Krankenkasse steht in einer schweren Bewährungsprobe.

(Birgit Wöllert [DIE LINKE]: Ja!)

Ich bin in der Tat der Überzeugung, dass die Hebammen – das haben wir in den Gesprächen zugesagt, und das werden Sie auch in dem Abschlussbericht finden – einen Anspruch haben, dass wir Alternativmodelle umfassend prüfen.

Sie fordern uns in Ihrem Antrag auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, schreiben aber selbst, dass wir die verfassungsrechtliche Zulässigkeit prüfen sollen. Das weist darauf hin, wie kompliziert es ist, wenn mit einem Haftungsfonds oder einem Regressverzicht bzw. einer Regressbegrenzung der rechtsstaatlich gebotene Zusammenhang von Schadensverursachung und Übernahme der Haftung begrenzt oder vollständig aufgehoben werden soll. Das ist mit dem Justizministerium und mit dem Arbeitsministerium – soweit es die Rentenversicherung angeht – in dieser interministeriellen Arbeitsgruppe intensiv erörtert worden. Ich habe sowohl mit Kollegin Nahles wie mit Kollegen Maas noch einmal darüber gesprochen.

Wir prüfen dies – das sage ich ausdrücklich zu –, ich halte es aber noch nicht für ausgemacht – auch da schulde ich Ihnen die Klarheit –, dass ein Systemwechsel wirklich zu einer Verbesserung führt. Das von Ihnen vorgeschlagene Modell, sich langfristig an der Unfallversicherung zu orientieren, ist von der Unfallversicherung selbst als untaugliches Instrument zur Begrenzung der Prämien bezeichnet worden, weil es natürlich auch bei der Umsetzung der Idee, alle Berufsgruppen zusammenzufassen, eine Zuordnung der Prämienhöhe zum Risiko geben muss. Eine solche kennt auch die Unfallversicherung. Deswegen ist auch bei diesem Modell noch lange nicht ausgemacht, ob der von Ihnen angestrebte Erfolg eintrifft.

Ich glaube, wir brauchen sehr kurzfristig eine Verabredung im System, neue Gruppentarife und eine klare Ansage der Krankenversicherung, die Kosten zu tragen. Wir sagen Ihnen zu, die verschiedenen Modelle zeitnah, aber gründlich – den ersten Bericht erhalten Sie noch im April – zu prüfen.

Sie können sich darauf verlassen, dass wir mit ganzer Kraft daran arbeiten, den Hebammen in unserem Land die Sorgen um ihre berufliche Zukunft zu nehmen. Das sind wir ihnen aufgrund ihrer unverzichtbaren Arbeit weiß Gott schuldig.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Vielen Dank, Hermann Gröhe. – Für die Linke hat Birgit Wöllert das Wort.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3231131
Wahlperiode 18
Sitzung 23
Tagesordnungspunkt Haftpflichtproblematik bei Hebammen
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