Annalena BaerbockDIE GRÜNEN - Bergbaurecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 5. März 2014 hat das Sächsische Staatsministerium des Innern den Antrag für den Braunkohletagebau Nochten II genehmigt, damit das Kraftwerk Boxberg noch bis Ende 2045 – wenn wir eigentlich schon eine kohlenstoffarme Gesellschaft sein wollen – Braunkohle verstromen kann. Dafür sollen 1 500 Menschen zwangsumgesiedelt werden. Ähnlich sieht es in Brandenburg aus. Hier droht 1 700 Menschen die Zwangsumsiedlung, um Kohle in einem der dreckigsten Kraftwerke Europas ebenfalls bis Mitte der 2040er-Jahre noch verstromen zu können.
Klimapolitisch ist das ein ziemlicher Hammer. Noch schwieriger wird es aber, wenn man in diese Regionen reist und in Dörfern mit Kirchen, die im 12. Jahrhundert erbaut worden sind, erklären muss, auf welcher Rechtsgrundlage diese idyllische Landschaft eigentlich abgebaggert werden soll. Denn nicht nur, dass die Rechtsgrundlage für den Abbau von Bodenschätzen 150 Jahre alt ist, nein, die entscheidende Regelung für die Zwangsumsiedlung stammt aus dem Jahr 1937. Obwohl wir bekanntermaßen wirtschafts- und energiepolitisch seit diesen Jahren einiges in unserer Gesellschaft verändert haben, bedienen wir uns 2014, 2015, 2020 einer gesetzlichen Regelung, die eigentlich dazu gemacht war, den ungehinderten Zugriff auf kriegswichtige Ressourcen zu sichern, ohne dass man sich weiter um die Folgen für die Betroffenen zu kümmern hätte. Das ist wirklich unerträglich.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das sehen nicht nur wir so, meine sehr verehrten Damen und Herren; die Reformbedürftigkeit des Bundesberggesetzes sieht auch das Bundesverfassungsgericht. So hat es am 17. Dezember letzten Jahres zum Tagebau Garzweiler II geurteilt, dass zukünftig bei Genehmigungsverfahren der Interessenschutz von Betroffenen stärker berücksichtigt werden muss, dass wir hier neue rechtliche Grundlagen schaffen müssen.
Ich finde es ein ziemlich starkes Stück – das sage ich, auch wenn bei diesem Thema vonseiten der Bundesregierung jetzt fast niemand mehr da ist
(Michael Brand [CDU/CSU]: Die Staatsministerin im Bundeskanzleramt!)
– eine Person –,
(Michael Brand [CDU/CSU]: Es sind mehr!)
dass auf die Frage meines Kollegen Oliver Krischer, wie man denn nun im Lichte dieses Bundesverfassungsgerichtsurteils verfahren möchte, aus dem Wirtschaftsministerium lediglich die Antwort kam, beim Thema Fracking wolle man aktiv werden – das ist auch gut so –, aber was die Frage der Nutzungskonkurrenzen im Bergbau angehe, so plane man eine Verbesserung der Datengrundlage. Sorry, liebe Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat uns als Gesetzgeber gerade ermahnt, Art. 14 des Grundgesetzes besser zu beachten, und Sie wollen Daten sammeln! Das ist wirklich unglaublich. Das können wir als Parlamentarier so nicht hinnehmen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In unserem Antrag fordern wir daher dazu auf, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ernst zu nehmen und eine Novellierung des Bergrechts unverzüglich anzupacken, um die Belange der vom Bergbau Betroffenen besser zu sichern.
(Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Glück auf!)
– Ja, Glück auf! Ich hoffe, Sie arbeiten mit uns daran.
Das Bundesverfassungsgericht hat uns noch in einer anderen Frage ermahnt. Wir müssen die energiepolitischen Planungen auf Landesebene und auf Bundesebene besser verknüpfen. Es gibt keine Antwort auf die Frage, wie das passieren soll – schließlich ist es ja ein Gericht und kein politischer Entscheidungsträger –, aber es wirft die entscheidende Frage auf: Was ist eigentlich das öffentliche Interesse im 21. Jahrhundert? Ist energiepolitisch das öffentliche Interesse im 21. Jahrhundert dasselbe wie zu Kaisers Zeiten? Wir meinen, meine Damen und Herren: Das ist es definitiv nicht. Es ist definitiv nicht im öffentlichen Interesse im Jahr 2040, also zu dem Zeitpunkt, zu dem wir klimapolitisch international eigentlich eine Reduktion von CO 2 um mindestens 80 Prozent erreicht haben wollen, noch Braunkohle verstromen zu wollen. Es kann auch nicht im Interesse der Bundesregierung sein, die sich international dazu verpflichtet hat, den Treibhausgasausstoß bis 2020 um 40 Prozent zu reduzieren – auch wenn Sie von CDU und CSU nicht glauben können, dass Sie selber das einmal wirklich mit beschlossen haben –, weiter daran festzuhalten, Braunkohle zu verstromen.
Schon heute – das hat die Bundesumweltministerin bekannt gegeben – müssen wir jährlich mindestens 27 Millionen Tonnen CO 2 mehr einsparen, um Ihre Ziele für 2020 überhaupt noch erreichen zu können. Wie soll das denn funktionieren, wenn wir ein Kraftwerk haben, nämlich Jänschwalde – Herr Freese, Sie wissen bestens Bescheid –,
(Michael Brand [CDU/CSU]: Der hört gar nicht zu!)
aus dem jährlich 24 Millionen Tonnen CO 2 ausgestoßen werden? 27 Millionen Tonnen CO 2 deutschlandweit einzusparen, wenn von einem Kraftwerk allein jährlich 24 Millionen Tonnen CO 2 ausgestoßen werden, das passt vorne und hinten nicht zusammen. Deswegen muss hier der Gesetzgeber aktiv werden. Deswegen sagen wir klar und deutlich: Die Kohle muss dort bleiben, wo sie ist: unter der Erde. Dieser Bundestag muss Nein sagen zu neuen Tagebauen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sie könnten dann Vorreiter im internationalen Klimaschutz sein und sagen: Deutschland steigt aus der Braunkohleverstromung aus. – Dann bräuchten Sie sich auch nicht hinter Polen oder anderen Ländern zu verstecken, wenn Sie sagen, dass Sie in der EU ja leider nichts tun können. Sie könnten also Vorreiter sein und dazu unserem Land wirtschafts- und finanzpolitisch noch einen großen Gefallen tun.
Denn Handlungsbedarf besteht auch noch bei der Frage der Förderabgabe. In § 31 des Bundesberggesetzes heißt es, dass mindestens 10 Prozent als Förderabgabe gezahlt werden müssen. Ich kann nur sagen: Schön wäre es, wenn das passierte!
Kollegin Baerbock, achten Sie bitte auf die Zeit. Sie müssen zum Schluss kommen.
Ja. – Die Vorgabe ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Gerade bei der Braunkohle wird nämlich keine Förderabgabe gezahlt. Für Ostdeutschland ist das im Einigungsvertrag so geregelt. Im Rheinischen Braunkohlerevier ist geregelt, dass für Tagebaue von vor 1982 keine Förderabgabe gezahlt werden muss. Das ist wirklich ein finanz- und wirtschaftspolitisches Armutszeugnis an einem Industriestandort.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Noch ein letztes Wort zum Thema Fracking.
Das wird jetzt nicht mehr stattfinden, Kollegin Baerbock. Das Minus vor der Zahl vor Ihnen zeigt an, dass Sie die Redezeit schon überschritten haben.
(Andreas G. Lämmel [CDU/CSU]: Wir wissen doch, die Grünen können nicht rechnen!)
Ich hatte Sie darauf aufmerksam gemacht. Sie müssen jetzt einen Punkt setzen.
Ich komme zum Schluss. – Es reicht nicht aus, dass wir beim Fracking Umweltverträglichkeitsprüfungen einführen, sondern wir müssen uns ganz klar zu dem bekennen, was wir alle im Wahlkampf versprochen haben: Nein zum Fracking in unkonventionellen Lagerstätten mit chemischen Giftstoffen!
(Michael Brand [CDU/CSU]: Die Präsidentin frackt sie gleich weg!)
Auch das muss im Gesetz neu geregelt werden.
Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Ich mache vorsorglich alle, die es noch nicht wissen, darauf aufmerksam, dass ich hier einen Knopf habe, mit dem ich letztendlich dieses Mikrofon abschalten kann.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Bei Überschreitung eines gewissen Toleranzrahmens werde ich das auch tun.
Das Wort hat die Kollegin Dr. Herlind Gundelach für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3231618 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 23 |
Tagesordnungspunkt | Bergbaurecht |