20.03.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 23 / Tagesordnungspunkt 10

Johann SaathoffSPD - Bergbaurecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Ostfriese spricht zum Bergrecht. Das klingt ungewöhnlich, macht aber durchaus Sinn. Zwar gibt es in meiner Heimat im Umkreis von 200 Kilometern keinen Berg. Aber das Bergrecht spielt, wie in ganz Deutschland, auch bei uns eine große Rolle, zum Beispiel bei der Gasproduktion, im Hinblick auf die Kavernen zur Speicherung von Gas und sogar beim Sand- und Kleiabbau, den wir dringend brauchen.

Der vorliegende Antrag wirft in Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Garzweiler II eine zentrale Frage auf. Sie lautet: Ist das deutsche Bergrecht noch zeitgemäß, oder bedarf es einer Veränderung? Viele im Urteil zur Konkretisierung aufgeführten Regelungstatbestände gibt es bereits seit langer Zeit im Bundesberggesetz und in den dazugehörigen Rechtsgrundlagen. Dazu gehören die Abwägung der öffentlichen gegenüber den privaten Interessen – an dieser Stelle sei übrigens angemerkt, dass dies eine Debatte ist, die wir auch bei der Reform der erneuerbaren Energien führen, dort jedoch meistens in umgekehrter Richtung –, Regelungen zum Rechtsschutz der Betroffenen und Verwaltungsverfahrensregelungen. Obwohl es diese Regelungen bereits gibt, ist eine Überarbeitung des Bergrechtes nicht nur, aber auch wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts sinnvoll.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut! Die Kollegen haben eben etwas anderes erzählt!)

– Herzlichen Dank. – Allerdings geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Klatschen Sie nicht zu früh, sondern erst am Ende.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benennt als Konsequenz aus dem Garzweiler-Urteil 20 sogenannte wesentliche Aspekte für notwendige Gesetzesänderungen. Da der Antrag noch druckfrisch ist und noch in den Ausschüssen beraten werden wird, beziehe ich mich nur auf die Punkte, die heute über ein geringes Konfliktpotenzial verfügen.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Immerhin!)

Dazu gehört zum Beispiel die stärkere Einbindung der Politik bei den im Wesentlichen bergrechtlichen Entscheidungen. Aus meiner Sicht kann niemand, schon gar nicht ein Parlament, gegen eine stärkere Beteiligung der Politik sein. Schließlich haben wir die Auswirkungen unserer Politik vor Ort vor den Bürgerinnen und Bürgern zu vertreten.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Dazu gehört eine stärkere Einbindung der Umwelt- und Klimaschutzbelange in der Gesamtabwägung der öffentlichen Interessen. Das entspricht dem ganzheitlichen Ansatz von Politik, die die Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten können. Dazu gehört auch der Rechtsschutz für die Betroffenen. In einem Rechtsstaat ist Rechtsschutz selbstverständlich. Zu einem ausreichenden Rechtsschutz gehört auch die nötige Transparenz der Verfahren.

Unsere allgemeinen energiepolitischen Ziele behalten wir auf jeden Fall im Auge. Diese zielen darauf ab, dass nach einer Übergangszeit nicht nur der Ausstieg aus der Atomenergie vollzogen ist, sondern wir spätestens bis 2050 auch mindestens zu 80 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien im Netz haben. Das hat neben dem Ziel der deutlichen CO 2 -Reduktion natürlich auch Auswirkungen auf die konventionellen Energieträger.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Auch das Thema Fracking wird im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen angesprochen. Eigentlich ist das nicht Thema des zitierten Urteils des Bundesverfassungsgerichtes. Es gibt dazu auch klare Regelungen in unserer Koalitionsvereinbarung. Ich möchte an dieser Stelle das Beispiel Niedersachsen erwähnen. Der SPD-Wirtschaftsminister Olaf Lies und der grüne Umweltminister Stefan Wenzel haben kürzlich ihr Konzept zum Fracking vorgelegt.

(Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war schwierig!)

Abgelehnt wird Fracking in unkonventionellen Schiefergaslagerstätten wegen der unvorhersehbaren Risiken. In Ostfriesland würden wir sagen: Keen Strund in’t Grund.

Diese niedersächsische Position haben Sie sich zu eigen gemacht. Fracking in konventionellen Lagerstätten unter 2 500 Metern Sandstein wird in Niedersachsen nicht grundsätzlich abgelehnt, weil es mit dieser Art von Erdgasförderung seit mindestens 30 Jahren Erfahrung gibt. Allerdings werden die Voraussetzungen deutlich verschärft. Für jede Tiefbohrung wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend. In Wasserschutz- und Trinkwassergebieten wird Fracking grundsätzlich verboten. Genauso wie Sie finde ich, dass die Initiative der Niedersächsischen Landesregierung den richtigen Weg weist.

(Beifall bei der SPD)

Die Bundesregierung befindet sich bereits in den entsprechenden Verhandlungen. Das Thema wird uns also ohnehin im zuständigen Ausschuss noch weiter intensiv beschäftigen.

Abschließend sei eines erwähnt: Erdgas ist zwar auch ein fossiler Energieträger, aber im Sinne des Klimaschutzes mit all seinen Folgen aus meiner Sicht immer noch besser als Kohle, mindestens hinsichtlich der CO 2 - Bilanz.

Herzlichen Dank.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3231656
Wahlperiode 18
Sitzung 23
Tagesordnungspunkt Bergbaurecht
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