Ganz herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will dem Ministerium danken, dass wir trotz des Wechsels, der in diesem Haus sicherlich nicht nur für Ruhe gesorgt hat, doch recht schnell zur zügigen Umsetzung dieses ersten Teils der EU-Agrarreform kommen. Ich bin Ihnen dankbar, Herr Minister, dass Sie die nachhaltige Landwirtschaft als ein wichtiges Ziel nicht nur für die Landwirtschaft, sondern für unsere gesamte Gesellschaft ausdrücklich nach vorne gestellt haben.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich will nicht verhehlen, dass die EU-Agrarreform, wie wir sie jetzt vorliegen haben, hinter den heutigen Anforderungen an Ökologie und Nachhaltigkeit insgesamt zurückbleibt. Das ist nun bis 2017 festgelegt. Es gilt jetzt, das Beste daraus zu machen. Aber es stimmt auch der Satz: Nach der Reform ist immer auch vor der Reform. – Wir müssen das, was passiert, auf jeden Fall kritisch begleiten, um daraus für die nächsten Schritte schon heute die richtigen Schlüsse zu ziehen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Es geht heute in der Debatte ebenfalls darum, dass wir darüber diskutieren, wie wir die Beschlüsse der Agrarministerkonferenz umsetzen. Nur für jeden dritten Hof findet sich in der heutigen Zeit noch ein Nachfolger, ganz selten auch eine Nachfolgerin. Ich denke, es ist gut, dass durch die Beschlüsse der Agrarministerkonferenz die jungen Landwirte gestärkt werden. Es ist auch ein wichtiger Schritt, dass kleinere Betriebe in Zukunft besser gefördert werden können. Die 220 Millionen Euro, die von der ersten in die zweite Säule umgeschichtet werden, helfen den Ländern durchaus, flexibel und sehr zielorientiert zu steuern. Leider, muss ich sagen, haben die Agrarminister der Länder es nicht geschafft, die Spielräume etwas stärker zu nutzen. 4,5 Prozent der Mittel – das sind diese 220 Millionen Euro – werden umgeschichtet. Das ist ein erster Schritt; aber wir hätten die Chance gehabt, bis zu 15 Prozent zu gehen. Ich sage für meine Fraktion, dass wir es gerne gesehen hätten, wenn das, was es an Umschichtungsmöglichkeiten gibt, ausgeschöpft worden wäre;
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
denn diese Mittel geben uns Spielraum, zum Beispiel zur Unterstützung artgerechter Tierhaltung, aber auch zur Unterstützung der ökologischen Bewirtschaftung. 220 Millionen Euro – das klingt nach viel Geld, ist aber doch nicht so viel, wenn man sieht, dass dieses Geld auf die Länder und dann auch noch auf die Betriebe zu verteilen ist.
Der einstimmige Beschluss der Länderagrarminister ist von uns nicht mehr zu ändern, wir müssen ihn so nehmen. Umso mehr kommt es jetzt darauf an, was wir in der parlamentarischen Beratung aus der Gesetzesvorlage machen. 30 Prozent der Direktzahlungen sind mit sogenannten Greening-Auflagen versehen. Es geht dabei um die Einhaltung von Fruchtfolgen, es geht um den Erhalt von Dauergrünland, es geht um ökologische Vorrangflächen. In der Tat haben wir hier einiges noch zu sichern; denn wenn wir uns die letzten Jahrzehnte anschauen, erkennen wir: Seit den 70er-Jahren sind in Bayern etwa 30 Prozent der früheren Grünlandflächen verloren gegangen, in Ost- und Norddeutschland Untersuchungen zufolge sogar bis zu 80 Prozent. Ich denke, es ist ein wichtiges Ziel, dass Grünland in Zukunft nicht mehr verloren geht, sondern im Zweifel auch wieder verstärkt vorhanden ist.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Dabei ist es wichtig, zu sehen, dass Grünland nicht gleich Grünland ist. Der Wert dieser Flächen für den Klimaschutz und die Artenvielfalt hängt nämlich stark davon ab, welche Bewirtschaftungsweise angewandt wird. Deshalb müssen wir bei den kommenden Beratungen, angefangen mit der anstehenden Anhörung, auf alle Fälle im Blick haben, dass die Art der Bewirtschaftung dieser Flächen im Vordergrund steht. Es geht nicht allein darum, Grünland zu erhalten; es muss auch eine sehr sorgsame Bewirtschaftung stattfinden.
Ein besonderes Augenmerk will ich noch auf die ökologischen Vorrangflächen legen. Es findet ein teilweise sogar sehr emotionaler und erbitterter Streit um dieses Thema statt. Ich bin ausdrücklich dafür, dass wir zur Sicherung der Biodiversität und der Artenvielfalt strikte Vorgaben für diese Vorrangflächen machen.
Allen, die aufgeregt schreien, kann man im Sinne des Ministers, der auch schon dazu aufgefordert hat, nur sagen: Lassen Sie die Kirche im Dorf. – Es geht um ganze 5 Prozent der Ackerflächen, die ökologische Vorrangflächen werden sollen. Wenn man das umrechnet, sieht man, dass das gerade einmal 595 000 Hektar von insgesamt 11,9 Millionen Hektar bei uns sind. Ich denke, wir täten gut daran, den ökologischen Vorrang für diese sehr kleine Fläche am Ende wirklich besonders ernst zu nehmen.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Ökologischer Vorrang bedeutet, dass bei der Bewirtschaftung dieser Flächen ökologische Gesichtspunkte Vorrang vor wirtschaftlichen haben müssen. Es geht darum, dass wir hier unsere Spielräume nutzen, indem wir zum Beispiel – das wurde in der Debatte schon erwähnt – den Einsatz von Pestiziden auf diesen Flächen tatsächlich untersagen. Das finde ich ein wichtiges Ziel. Wir werden noch ein bisschen darüber diskutieren müssen – sicherlich auch in der Koalition. Aber ich finde: Es gibt hier Spielräume. Es geht nicht nur um Pestizide, sondern auch um mineralische Dünger.
(Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann schreiben Sie das doch rein!)
Ich glaube, bei der Ausgestaltung des Gesetzentwurfs und den daraus folgenden Verordnungen haben wir noch einiges zu tun.
(Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht nicht drin im Entwurf!)
Ich will Ihnen auch für die Diskussion noch einmal in Erinnerung rufen, dass die Vorgaben, die wir machen, im Sinne des Gemeinwohls erfolgen; denn hier wird ja nicht wenig Geld verteilt. Bei allem Verständnis dafür, dass dies eine wichtige Unterstützung für die Landwirte ist, die viel tun, um unsere Ernährung zu sichern und unsere Kulturlandschaft zu erhalten, muss man deutlich machen, dass es sich um öffentliche Gelder, also Steuermittel, handelt und dass es deshalb keine Anmaßung ist, wenn man für die Vergabe dieser öffentlichen Gelder entsprechende Auflagen vorsieht.
Ich freue mich auf die Beratungen und glaube, wir haben einiges zu diskutieren – durchaus auch strittig. Es geht uns darum, im parlamentarischen Verfahren allen Seiten Rechnung zu tragen. Das tun wir beispielsweise, indem wir in der Anhörung alle Beteiligten zu Wort kommen lassen. Aus dieser Anhörung wollen wir dann unsere Schlüsse ziehen.
Wir wünschen uns, dass nicht nur das Gesetz, sondern auch die Verordnungen die Handschrift der beiden Ministerien tragen, die dies gemeinsam zu verantworten haben. Wir haben vereinbart: Die Umsetzung auf dem Verordnungswege geschieht im Einvernehmen zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium. Ich glaube, wenn wir bei der Umsetzung sowohl die Umweltaspekte als auch die Bedürfnisse der Landwirte berücksichtigen, dann haben wir eine Umsetzung geschafft, die unserer Gesellschaft auf alle Fälle nutzen und das Wort „nachhaltig“ mit Sicherheit verdienen wird.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Als Nächste hat – und ich begrüße sie recht herzlich – Staatsministerin Uli Höfken, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau – das freut manche hier im Saal – und Forsten das Wort für den Bundesrat. Frau Höfken, bitte.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3273364 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 26 |
Tagesordnungspunkt | Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe |