03.04.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 26 / Tagesordnungspunkt 11

Martin DörmannSPD - Nachtruhe am Flughafen BER

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Flughäfen haben zwei Seiten. Auf der einen Seite sind sie unverzichtbar für eine mobile Gesellschaft. Sie verbinden Städte, Länder und Regionen. Sie schaffen Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze. Zigtausenden Menschen verhelfen sie zu einem sicheren Einkommen. Reisende erleben die Möglichkeit, mit einem Flieger an unzählige Orte dieser Welt zu fliegen, als eine persönliche Freiheit, die sie nicht missen wollen.

Auf der anderen Seite gibt es zahlreiche Menschen, die von einem Flughafen gar nicht begeistert sind, weil sie nämlich unmittelbar in seiner Nähe wohnen und vom Fluglärm betroffen sind. Wer von lauten Flugzeugen um den Schlaf gebracht wird, erlebt dies als Einschränkung seiner Freiheit, als Verlust von Lebensqualität und möglicherweise sogar als Schaden an seiner Gesundheit.

(Zustimmung der Abg. Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Es ist vor diesem Hintergrund Aufgabe nachhaltiger Politik, wirtschaftliche Interessen und das Bedürfnis nach Mobilität auf der einen Seite und den notwendigen Schutz der betroffenen Bevölkerung vor Lärm und Gesundheitsschäden auf der anderen Seite in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.

(Beifall bei der SPD)

Gerade dies ist ein zentrales umwelt- und verkehrspolitisches Anliegen der Großen Koalition. In unserem Koalitionsvertrag haben wir uns auf eine Vielzahl von Maßnahmen verständigt, um Fluglärm zu reduzieren, Lärmschutz zu verbessern, und zwar auch und gerade in den Nachtstunden. Dazu gehören beispielsweise lärmreduzierende flugbetriebliche Verfahren, eine Verschärfung der Lärmschutzgrenzwerte für neue Flugzeuge, lärmabhängige Flughafenentgelte, die wir im Luftverkehrsgesetz verankern wollen. Außerdem werden wir die Grenzwerte des Fluglärmschutzgesetzes in dieser Legislaturperiode überprüfen.

Auch bei der Festlegung von Flugverfahren wollen wir den Lärmschutz verbessern. Technische Innovationen im Luftverkehr und eine schnelle Modernisierung der Flugzeugflotten mit leisen Flugzeugen sollen diese Maßnahmen flankieren und verstärken. Wir wollen also alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um Menschen vor negativen Einflüssen eines Flughafens zu schützen. Ich freue mich, dass damit ganz viele Punkte Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden haben, die die SPD-Bundestagsfraktion in der vergangenen Wahlperiode in einem besonderen Dialogprojekt mit dem Titel „Infrastrukturkonsens“ in ein Gesamtkonzept gegossen hat. Vieles davon findet sich im Koalitionsvertrag wieder.

(Beifall bei der SPD)

Bei allen notwendigen Bemühungen um verstärkten Lärmschutz müssen Flughäfen aber auch die Möglichkeit haben, dringende Verkehrsbedürfnisse abzudecken und wirtschaftlich erfolgreich zu arbeiten. Zudem braucht Deutschland einige Flughäfen, die auch nachts angeflogen werden können. Daher haben wir uns in der Koalition darauf verständigt, keine generellen Betriebsbeschränkungen mit einem Nachtflugverbot vorzunehmen. So weit unsere Grundsatzposition.

Wie sieht es nun bezüglich des neuen Flughafens Berlin Brandenburg aus? Welche Regelungen wurden dort zum Schutz der Bevölkerung getroffen? Für den Flughafen BER gelten so strenge Grenzwerte für die Tagseite wie an keinem anderen internationalen Flughafen weltweit. Bevor ein Anspruch auf passiven Lärmschutz besteht, ist es ansonsten üblich, dass eine bestimmte Anzahl von Flugbewegungen über einem bestimmten Grenzwert liegt, nämlich in Deutschland üblicherweise über 55 dB(A), und zwar gemessen im Rauminneren der Wohnhäuser. Dies ist ein Lärmpegel, der etwa einer normalen Unterhaltung entspricht.

An den meisten Flughäfen wird eine bestimmte Anzahl von Flugbewegungen zugelassen, die über diesem Lärmereignis liegen können, beispielsweise 6 oder 16 Flugbewegungen. Diese Zahl lautet für Berlin: 0. Also bereits eine einzige Flugbewegung über diesem Lärmpegel innerhalb der verkehrsreichsten sechs Monate eines Jahres führt dazu, dass ein Anspruch auf passiven Lärmschutz besteht, beispielsweise eine entsprechende Fensterverglasung, die von der Flughafengesellschaft finanziert werden muss. Dies bedeutet mehrere Hundert Millionen Euro Zusatzkosten für Lärmschutzmaßnahmen, die es an keinem anderen Flughafen gibt. Insgesamt wird mit Kosten für den Schallschutz von mehr als 700 Millionen Euro gerechnet. Das ist, wie wir finden, wirklich gut investiertes Geld für die Gesundheit der Menschen.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Zudem gibt es am Flughafen Berlin Brandenburg ein Nachtflugverbot in der Zeit von 0 bis 5 Uhr. Das Bundesverwaltungsgericht hat den entsprechenden Planungsergänzungsbeschluss ausdrücklich für rechtmäßig erklärt. In den Randzeiten abends und morgens darf zudem nur eine verminderte Anzahl von Flugzeugen starten oder landen. Den Bedarf hierfür hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings aus mehreren Gründen als „plausibel dargelegt“ bezeichnet, etwa weil Zeitverschiebungen und Streckenlängen bei Interkontinentalflügen eben Abflüge bis 23.30 Uhr oder Landungen ab 5.30 Uhr nötig machen.

Nun debattieren wir heute über einen Antrag der Fraktion Die Linke, der eine Ausweitung des Nachtflugverbotes für den neuen Flughafen BER auf die Zeit von 22 bis 6 Uhr fordert. Es ist bereits ausführlich dargelegt worden, dass das vor dem Hintergrund geschieht, dass die Landesregierung Brandenburg nach einem erfolgreichen Volksbegehren eine entsprechende Position eingenommen hat.

Es ist auch zu respektieren, dass eine Landesregierung vor diesem Hintergrund und auch aufgrund einer kritischen Stimmung in der Bevölkerung sich dazu entschlossen hat, weitere Versuche zu unternehmen, um weitere Maßnahmen zum Lärmschutz zu erreichen und so die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen.

Ja, es ist wahr, wir als Politik müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Bevölkerung insgesamt – und aus guten Gründen – kritischer mit Lärmbelastungen umgeht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Eine offene Diskussion um das richtige Maß kann letztlich dazu beitragen, die Akzeptanz gerade auch von Flughäfen zu verbessern. In Abwägung aller Argumente kommt die Große Koalition insgesamt dennoch zu einem anderen Ergebnis als die Landesregierung Brandenburg. Deshalb lehnen wir den Antrag der Linken hier ab, und das möchte ich auch gerne noch einmal näher begründen:

Wir alle wissen um den schwierigen Weg, den der neue Flughafen bereits hinter sich hat. Er hat aber auch noch ein gutes Stück Weg vor sich. Es war ein ernsthaftes Ringen um einen breit angelegten Konsens, das seinerzeit zu der Nachtruhezeit von 0 und 5 Uhr im Planergänzungsbeschluss geführt hat, übrigens federführend erarbeitet vom zuständigen Landesverkehrsministerium in Brandenburg. Nach langen Jahren vor Gericht gibt es nun ein rechtskräftiges Urteil, das die Rechtmäßigkeit der gefundenen Regelung und damit auch ihre Angemessenheit bestätigt hat. Von daher können die beiden anderen Anteilseigner, nämlich Berlin und der Bund, sehr wohl gute Argumente dafür anführen, den bereits gefundenen Kompromiss konsequent weiterzuverfolgen.

Hinzu kommt, dass es äußerst zweifelhaft ist, ob selbst eine einvernehmlich von den Gesellschaftern beschlossene Ausweitung der Nachtruhezeit unter Zustimmung aller Anteilseigner rechtlich überhaupt haltbar wäre. Der Flughafen hat nämlich auf Grundlage des Planergänzungsbeschlusses eine Betriebspflicht in den Stunden außerhalb der festgelegten Nachtruhezeit von 0 bis 5 Uhr.

(Zuruf der Abg. Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Selbst wenn sich die Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung über eine Ausweitung der Nachtruhezeit einig wären, könnte eine Fluggesellschaft darauf klagen – mit Aussicht auf Erfolg –, in den Randzeiten, um die es heute geht, fliegen zu dürfen. Jede Änderung der im Planergänzungsbeschluss gefundenen Nachtruhezeit würde also zu neuer Rechtsunsicherheit führen und den wirtschaftlichen Erfolg des Flughafens infrage stellen.

In einem Gutachten wurde errechnet, dass, wenn man die Nachtruhezeit auf die drei Randstunden ausdehnen würde, mit Mindereinnahmen von 40 Millionen Euro pro Jahr und einem Verlust von 8 000 Arbeitsplätzen zu rechnen wäre. Da die Zahl der Flugbewegungen prognostisch sogar noch höher ist, wird der Verlust wahrscheinlich noch höher ausfallen.

Ich will zudem daran erinnern, dass der Flughafen BER gerade deshalb außerhalb des Stadtgebiets neu geplant wurde, um dort die Möglichkeiten für ein Flugdrehkreuz zu schaffen, das den Menschen in Berlin und Brandenburg neue Reiseziele ermöglicht und die hohen – ja, die sehr hohen – Investitionskosten für alle Beteiligten rechtfertigt.

Wir alle wissen: Beim BER sind noch zahlreiche Probleme zu lösen. Wir sollten also dazu beitragen, die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Erfolg des Flughafens zu bewahren. Ansonsten droht ein Dauersubventionsbetrieb, der auch nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sein kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht letztlich um einen Dreiklang: Der Flughafen muss technisch funktionieren, er muss wirtschaftlich betrieben werden können, und die um ihn herum lebenden Menschen müssen konsequent und angemessen vor vermeidbarem Lärm geschützt werden. Auch wenn es in der heute diskutierten Frage offensichtlich Akzentunterschiede gibt, so bin ich doch hoffnungsvoll, dass am Ende des Tages alle Beteiligten, insbesondere die drei Anteilseigner, einen Weg finden werden, um gemeinsam zum Erfolg des Flughafens und zu einem guten Lärmschutz dort beizutragen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Jetzt hat Klaus-Dieter Gröhler das Wort.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Wolfgang Tiefensee [SPD])

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! 164, das ist die Antwort auf die Frage, warum die Fraktion Die Linke ihren Antrag hier heute eingebracht hat.

Die Frage nach dem Warum stellt sich ja inzwischen besonders, seit der Ministerpräsident des Landes Brandenburg am letzten Montag das Scheitern seiner Forderung nach einer Veränderung des Nachtflugverbots eingestanden hat und jetzt nur noch appelliert, dass es Starts zwischen 5 und 6 Uhr nicht geben soll. Damit ist die Grundlage für diesen Antrag eigentlich entfallen. Eigentlich, meine Damen und Herren, hätten Sie sich heute hierhinstellen und sagen müssen: „Wir ziehen diesen Antrag zurück“; denn er hat gar keine Basis mehr.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Warum Sie das nicht getan haben, lässt sich mit der Zahl 164 erklären: In 164 Tagen wird in Brandenburg ein neuer Landtag gewählt. Ich glaube, das ist der eigentliche Grund, weshalb dieser Antrag hier heute gestellt worden ist. Die Linke will Flagge zeigen. Klar: Wenn man praktisch in fünf Jahren Regierungsbeteiligung in Brandenburg nicht viele Erfolge vorzuweisen hat, dann muss man versuchen, hier einen Schaufensterantrag zu stellen.

Ich glaube, Ihnen geht es gar nicht wirklich um den Lärmschutz und auch nicht um den Schutz der Menschen vor Ort, sondern darum, möglichst viele der 100 000 Stimmen beim damaligen Volksentscheid als Wählerstimmen am 14. September 2014 an sich zu binden;

(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Ist das verboten?)

denn die antragstellende Fraktion weiß: Selbst wenn der Bund als Anteilseigner mit dem Land Brandenburg zusammen für eine Änderung des Nachtflugverbots stimmen würde, würden beide am Votum Berlins scheitern, weil die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung 75 Prozent Zustimmung benötigen, um erfolgreich zu sein. Das Land Berlin selbst hält aber 37 Prozent der Anteile. Damit können die 75 Prozent gar nicht zusammenkommen.

(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind doch auch Ihre Parteikollegen! Da können Sie doch helfen, Herr Gröhler!)

– Liebe Frau Paus, der Berliner Senat hat sich aber klar gegen eine Änderung des Nachtflugverbots ausgesprochen. Nun bin ich ja wahrlich nicht jemand, der sehr oft einer Meinung mit dem Regierenden Bürgermeister meiner schönen Heimatstadt Berlin ist, aber an der Stelle finde ich es nun einmal richtig, dass Klaus Wowereit eine klare Kante zeigt.

Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Nord zu?

Nein, Frau Präsidentin. Ich würde gerne im Zusammenhang ausführen, weil ich finde, dass gerade die Anmerkungen des Regierenden Bürgermeisters in diesem Punkt sehr wichtig sind. – Er hat sich klar gegen eine Ausdehnung des Nachtflugverbots ausgesprochen und gesagt, er werde nicht zulassen, dass der BER zum Provinzflughafen wird. Ich sage einmal: Das ist auch gut so.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielleicht sollten die Linken einmal zur Kenntnis nehmen, dass eine Übereinstimmung zwischen dem, was Sie hier fordern, und dem, was Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin fordert, nicht besteht.

(Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das gilt aber für Ihre Fraktion in Brandenburg auch!)

Während Sie hier sagen, dass die im Planfeststellungsverfahren fixierten Nachtruhezeiten, die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden sind, korrigiert werden sollen, fordern Sie im Abgeordnetenhaus von Berlin lediglich, dass die Flugzeuge nicht mehr zwischen 22 Uhr und 6 Uhr starten sollen. Von Landungen spricht Ihre Fraktion in dem Antrag, den sie am 2. April 2014, also ganz aktuell, gestellt hat, überhaupt nicht. Vielleicht können Sie einmal versuchen, zwischen den Genossen hier und den Genossen da eine Harmonie herbeizuführen.

(Thomas Nord [DIE LINKE]: Sie lassen mich ja nicht fragen!)

Ich darf noch einmal den Regierenden Bürgermeister zitieren. Laut Frankfurter Allgemeiner Zeitung vom 19. Februar 2013 hat Klaus Wowereit gesagt: Jede Korrektur beim Nachtflugverbot ist ein Schaden für die Region. – Diesen Schaden kann auch die Linke nicht wollen; denn sonst hätte sie im November 2009 nicht einen Koalitionsvertrag mit der SPD in Brandenburg mit folgendem Inhalt beschlossen – ich darf kurz zitieren –:

(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er muss aber erst einmal funktionieren!)

Damals haben Sie erkannt, dass ein Flughafen wesentliche Wachstumsimpulse für die Region Berlin/ Brandenburg initiieren kann, aber eben nur ein Flughafen, der konkurrenzfähig ist und sich gegen die Angebote seiner Mitbewerber behaupten kann. Von einem Nachtflugverbot ist im damaligen Koalitionsvertrag überhaupt gar keine Rede gewesen. Damals hätten Sie diese Forderung mit unterbringen können, aber das haben Sie nicht.

Auch in Ihrer zehnjährigen Beteiligung an der Berliner Landesregierung haben Sie sich übrigens nicht für ein ausgedehntes Nachtflugverbot eingesetzt, und Vertreter der Linken hätten schon jahrelang in den Gremien des Flughafens entsprechende Forderungen durchsetzen können. Ich frage Sie: Wozu sitzen denn zwei linke Landesminister im Aufsichtsrat, wenn die Bundestagsfraktion hier kurz vor dem Brandenburger Landtagswahlkampf einen entsprechenden Schaufensterantrag stellen muss?

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Verstehen Sie mich nicht falsch: Schallschutz ist ein wichtiges

(Thomas Nord [DIE LINKE]: Es ist schwer, Sie falsch zu verstehen!)

und grundgesetzlich geschütztes Gut für die Menschen. Auch über meinem Berliner Wahlkreis Charlottenburg- Wilmersdorf verlaufen Flugrouten.

(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht so niedrig!)

Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Flugrouten nach der Inbetriebnahme des BER – ich lege mich hier jetzt nicht auf ein Jahr fest; das wissen wir alle nicht genau – von den zuständigen Behörden evaluiert, das heißt überprüft und bewertet werden und dass dann unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik der Fluggeräte entsprechende, möglicherweise neue Entscheidungen hinsichtlich der Flugrouten getroffen werden.

Dabei ist aber auch wichtig, dass es hier nicht zu einer Ausdehnung von Strecken kommt, weil Umweltschutz – es geht hier auch um die Vermeidung von Wegen – und Lärmschutz schon Hand in Hand gehen müssen. Das Ganze wird man im Rahmen einer Untersuchung, eines Umweltmonitorings, unter anderem für die Region am Müggelsee, bewerten müssen. Dabei sind auch die Wirtschaftlichkeit des Flughafens und die Anbindung der Region wichtig und mit zu betrachten.

Schon heute zu fordern, dass ein Flughafen von 22 bis 6 Uhr geschlossen sein muss, obwohl wir noch nicht einmal wissen, wann er seine Tore tatsächlich öffnen wird, ist purer Populismus und hat mit einer ausgewogenen und sachorientierten Politik nichts mehr zu tun.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Lassen Sie mich zusammenfassen: Ja zu einem erforderlichen und effektiven Lärmschutz für die Menschen in den betroffenen Bereichen, Ja zum Umweltschutz in der Flughafenregion, Ja zur Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Flughafens, Nein zur Änderung des bestehenden Nachtflugverbots und Nein zu Ihrem Antrag.

Abschließend möchte ich noch einmal den Regierenden Bürgermeister zitieren, der in dieser Frage viel Richtiges gesagt hat.

(Sören Bartol [SPD]: Jetzt wird es aber unheimlich! – Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das fällt Ihnen aber schwer, oder?)

Laut Tagesspiegel vom 21. März 2012 richtete er an alle Flughafengegner eine interessante Warnung – Zitat –:


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3273941
Wahlperiode 18
Sitzung 26
Tagesordnungspunkt Nachtruhe am Flughafen BER
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