04.04.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 27 / Tagesordnungspunkt 19

Corinna RüfferDIE GRÜNEN - Programm für Barrierefreiheit

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Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht an dieser Stelle nachdenklich weiter. Seit fünf Jahren ist die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geltendes Recht in Deutschland. Dass wir eine solche Konvention haben, ist in erster Linie denjenigen Menschen mit Behinderungen zu verdanken, die über Jahrzehnte nicht aufgegeben haben, für ihre Rechte zu kämpfen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Bei ihnen möchte ich mich heute bedanken. Was sie getan haben, war bitter nötig.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Als die Vereinten Nationen das Jahr 1981 zum UNO- Jahr der Behinderten erklärten, ernteten sie heftige Kritik von Menschen mit Behinderungen in ganz Deutschland. In einer Resolution schrieb die Aktionsgruppe gegen das UNO-Jahr:

Sie sprachen von einer Integrationsoperette, die die gravierenden Missstände im Behindertenbereich verschleiern soll. Menschen mit Behinderungen kämen als selbstbestimmt handelnde Menschen nicht vor. Aus diesem Grund organisierten die Aktivistinnen und Aktivisten das sogenannte Krüppeltribunal. Hier machten sie auf Menschenrechtsverletzungen im Sozialstaat aufmerksam. Zur Sprache kamen die unwürdige Lebenssituation in Heimen, Behördenwillkür, Sonderwelten durch Werkstätten, die Situation behinderter Frauen, Mobilitätsbarrieren und vieles andere mehr. Der Erfolg dieser Bewegung wurde nicht zuletzt deutlich, als gut 20 Jahre später behinderte Menschen selber über die UN-Konventionen mitverhandelt haben. Er wird deutlich, wenn Menschen mit Behinderungen in politische Entscheidungsprozesse ernsthaft einbezogen werden und als Expertinnen und Experten ernstgenommen werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Uwe Schummer [CDU/CSU])

Er wird auch an jeder Rampe und an jeder Übersetzung in leichte Sprache deutlich. Der Kern der Kritik, der bereits vor 30 Jahren formuliert wurde, richtete sich gegen eine Politik, die den Schein aufrechterhielt und Missstände verschleierte, also gegen Integrationsoperetten.

Die Situation behinderter Menschen hat sich in den letzten 30 Jahren erheblich verbessert. Das liegt auch daran, dass Menschen mit Behinderungen für ihr Selbstbestimmungsrecht gekämpft haben. Wenn ich mir behindertenpolitische Reden anhöre, dann frage ich mich allerdings gelegentlich, ob wir mittlerweile von Inklusionsoperetten sprechen müssten. Die Gruppe derjenigen, die gerne von Inklusion spricht und nicht aus dem Quark kommt, wenn es wirklich um etwas geht, hat jedenfalls prominente Vertreter. „ Gut Ding will Weile haben“ scheint ihr Motto zu sein. Ich bin gespannt, wie häufig uns Frau Nahles das in puncto Teilhabegesetz noch erklären wird. Wenn ich mir die Finanzplanung dieser Bundesregierung anschaue, dann muss ich feststellen, dass es vor 2017 jedenfalls nicht losgehen wird.

Wenn es darum geht, die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention voranzutreiben, sollten wir uns nicht von schönen Worten blenden lassen. Wir müssen im Blick behalten, was sich wirklich verändert und was sich im Leben von Menschen mit Behinderungen konkret verbessert.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Die Lebenssituation behinderter Menschen ist in Deutschland im Vergleich zu vielen anderen Ländern relativ gut. Wir müssen bei der Umsetzung der Konvention keinesfalls bei null anfangen. Gerade aus diesem Grund sollten wir unsere Erfolge daran messen, wie gut es uns gelingt, auch denjenigen eine selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen, die besonders verletzlich sind. Wir sollten uns fragen, wie selbstbestimmt zum Beispiel diejenigen leben, die nicht in einer Werkstatt arbeiten dürfen, weil sie – auch nachdem sie an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich teilgenommen haben – kein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werden. Wir sollten uns fragen, was wir für die Selbstbestimmungsrechte derjenigen tun, die nicht sprechen können. Wir sollten uns auch fragen – jetzt schlage ich einen etwas weiteren Bogen –, wie unsere Vorstellungen von einem lebenswerten Leben die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch beeinflussen, wenn eine genetische Untersuchung nahelegt, dass ein Kind mit einer Beeinträchtigung leben wird.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Uwe Schummer [CDU/CSU])

Gemeinsam mit mehr als 20 Kolleginnen und Kollegen aus meiner Fraktion habe ich vor zwei Wochen die Bundesregierung zu ihren behindertenpolitischen Vorhaben befragt. So wollten wir beispielsweise wissen, wie Menschen mit Behinderungen leben, die nach Deutschland geflüchtet sind. Auch hier handelt es sich um Personen, die besonders verletzlich sind. Wir wollten wissen, wie diese Menschen untergebracht sind, ob sie Zugang zu Rehamaßnahmen haben und ob die Bundesregierung zu diesen Fragen Daten erheben wird, sollten diese bisher nicht zur Verfügung stehen. Die Antwort in der Fragestunde: Anerkannte Flüchtlinge werden nicht in Unterkünften für Asylbewerber untergebracht. Außerdem stehen ihnen Sozialhilfeleistungen und medizinische Versorgung wie eigenen Staatsangehörigen zur Verfügung. Ganz ehrlich: Das ist in etwa so, als würde ich auf die Frage nach einem Kuchenrezept antworten, dass Mehl eine der Zutaten ist und man den Ofen benutzen kann, den man auch für Lasagne verwendet. Diese Bundesregierung ist offensichtlich nicht gewillt, sich mit der Situation behinderter Menschen auseinanderzusetzen, die nach Deutschland geflüchtet sind.

Ich möchte zum Ende meiner Rede noch eine Entwicklung ansprechen, die wir gerade vor dem Hintergrund der Behindertenrechtskonvention im Auge behalten sollten. In den letzten Jahren beobachte ich verstärkt die Tendenz, dass gegenüber Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die besonderen Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen angepriesen werden. So informiert zum Beispiel die BDA darüber, dass behinderte Menschen am Arbeitsplatz häufig besonders motiviert sind, weil sie beweisen möchten, das ihre Arbeit Wertschätzung verdient. Das mag so sein. Aber lassen wir uns das einmal auf der Zunge zergehen: Hier wird dafür geworben, Menschen mit Behinderungen einzustellen, weil sie sich beweisen möchten. Das hat nichts zu tun mit der Perspektive der Behindertenrechtskonvention.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Die Konvention zielt darauf, einen inklusiven Arbeitsmarkt zu schaffen. Das bedeutet, der Arbeitsmarkt muss so gestaltet werden, dass sowohl der sehr leistungsstarke als auch der leistungsschwache Mensch seinen Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen können. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Arbeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich halte es für sinnvoll, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bestehende Vorurteile über Menschen mit Behinderungen reflektieren und hoffentlich überwinden – selbstverständlich. Wir dürfen uns aber nicht damit zufriedengeben, wenn von Inklusion gesprochen wird und damit gemeint ist, Menschen mit Behinderungen als wertvolle und nicht ausreichend genutzte Ressource am Arbeitsmarkt zu präsentieren. Wenn Menschen mit Behinderungen besonders motiviert arbeiten, weil sie stärker als nichtbehinderte Menschen das Gefühl haben, sich beweisen zu müssen, dann liegt das daran, dass sie derzeit diskriminiert werden. Das ist ein Problem, gegen das wir vorgehen müssen. Das ist jedenfalls kein guter Zustand, aus dem Profit geschlagen werden sollte.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit fünf Jahren ist die Behindertenrechtskonvention geltendes Recht in Deutschland. Mit der Konvention haben wir uns verpflichtet, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Das passiert nicht, wenn möglichst viele Menschen möglichst oft „Inklusion“ sagen. Die Bundesregierung täte gut daran, sich vom Vertrösten und Verzögern aufs Handeln zu verlegen. Vielleicht möchte sie uns ja beweisen, dass ihre Arbeit Wertschätzung verdient.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Guten Morgen von meiner Seite aus!

Der nächste Redner: Uwe Schummer für die CDU/ CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3274867
Wahlperiode 18
Sitzung 27
Tagesordnungspunkt Programm für Barrierefreiheit
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