Uwe LagoskyCDU/CSU - Programm für Barrierefreiheit
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! „ Nichts über uns ohne uns“ steht bei uns im Koalitionsvertrag als einfache Vorgabe für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Unsere Gesellschaft können wir und wollen wir nur gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung inklusiv gestalten.
Das zentrale Maßnahmenpaket hierfür ist der Nationale Aktionsplan aus dem Jahr 2011. Bei ihm geht es nicht nur darum, Mittel in mehr Barrierefreiheit zu stecken oder das Behindertengleichstellungsgesetz oder das AGG zu ändern, wie es in den von der Fraktion Die Linke und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Anträgen gefordert wird, sondern es geht um viel mehr; denn die Inklusion betrifft alle Lebenslagen und erfordert deshalb notwendigerweise einen Wandel im Denken der Menschen insgesamt. Dieser gesellschaftliche Entwicklungsprozess wird durch unsere Vorgaben im Koalitionsvertrag sowie durch das Maßnahmenpaket im Nationalen Aktionsplan mehr als gut flankiert.
Als letzter Redner in einer Reihe von vielen ist es mir jetzt wichtig, einmal auf den Arbeitsmarkt zu schauen und ihn unter dem Blick der Inklusion zu betrachten. Wer arbeitet und sich auf diese Weise einbringt, erfährt das Gefühl, gebraucht zu werden. Außerdem haben sowohl die berufliche Kommunikation als auch die sozialen Kontakte im Betrieb eine besondere Bedeutung für ein erfülltes Leben.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle auf die 3 Millionen behinderten Menschen hinweisen, die im arbeitsfähigen Alter sind. Diese Zahl steigt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit in den nächsten Jahren noch. Von ihnen waren im März 2014 ungefähr 183 000 arbeitslos. Es hat nach Verlust der Arbeit im Durchschnitt 77 Wochen gebraucht, bis ein Behinderter wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden konnte. Bei anderen Arbeitslosen beträgt diese Zeit 64 Wochen. Für arbeitslose Schwerbehinderte ist es also deutlich schwieriger, in den Arbeitsmarkt zu kommen. Kümmern wir uns also darum, auch dieses Potenzial zu heben! Arbeiten wir daran, dass die Schwerbehinderten vermehrt in Beschäftigung kommen!
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sicherlich gibt es zahlreiche Arbeitgeber, die immer noch unsicher sind, was die Einstellung von behinderten Menschen angeht: Fallen teure Anschaffungen an? Sind Umbauarbeiten erforderlich? Antworten auf diese Fragen liefern in unserer Gesellschaft die Arbeitgeberservices und der Technische Beratungsdienst der Bundesagentur für Arbeit. Sie können auch bei der finanziellen Förderung entsprechender Maßnahmen helfen oder Kontakte zum passenden Kostenträger herstellen. In ihrem Geschäftsbericht weist die BA übrigens 2,43 Milliarden Euro für die Förderung von Menschen mit Behinderung aus. Dieses hohe Niveau wird auch im aktuellen Haushaltsplan gehalten.
Nun müssen die Arbeitgeber solche Fördermaßnahmen natürlich auch kennen. Als eines der vielen positiven Beispiele möchte ich hier einmal VW nennen. Ich habe mich vorgestern mit einem Freund unterhalten, der in der Schwerbehindertenvertretung von VW Salzgitter mitwirkt. Er bestätigte mir das, was ich in meiner betriebsrätlichen Arbeit bei BS-ENERGY bis zum letzten Jahr kennengelernt habe: Es werden alle Möglichkeiten ergriffen, damit Beschäftigte mit einer Behinderung im Arbeitsleben bleiben können. Die Schwerbehindertenvertreter organisieren gemeinsam mit dem Betrieb Hilfestellungen an den Arbeitsplätzen. Sie führen Begehungen durch. Sie bieten Beratungsdienstleistungen an und führen den Dialog mit den Integrationsämtern, und die wiederum gestalten die Arbeitsplätze entsprechend mit.
Auch die Ausbildung von Menschen mit Behinderung erfolgt samt aller erdenklichen Hilfestellungen. Entscheidend ist, dass die gesundheitlichen Grundvoraussetzungen erfüllt sind und die notwendigen Qualifikationen gegeben sind. Wir müssen mit solchen guten Beispielen werben, damit unsere gesamte Gesellschaft davon lernt.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Gemäß dem Koalitionsvertrag werden wir die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen in Zukunft unterstützen. Unter anderem geschieht das zurzeit schon durch die Initiative Inklusion. Diese von der Bundesregierung mit den Ländern, Kammern, Integrationsämtern, Hauptfürsorgestellen und der BA entwickelte Initiative soll vor allem jugendlichen Menschen mit Behinderung den Eintritt in das reguläre Arbeitsgeschäft erleichtern. Bis 2016 werden in diesem Programm 100 Millionen Euro ausgegeben, die aus dem Ausgleichsfonds kommen; davon haben wir heute hier ja schon mehrfach gehört. In eine ähnliche Richtung geht eines der jüngsten Projekte: die Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung. Auch diese unterstützt die Bundesregierung mit 50 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds.
Fassen wir zusammen: Der 2011 eingeführte Nationale Aktionsplan setzt bis 2020 die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland um. Die meisten Maßnahmen wurden bis Ende der 17. Wahlperiode angeschoben, einige sogar abgeschlossen. Die heutige Debatte allerdings zeigt, dass wir hier noch viel zu tun haben. Lassen Sie uns das Bundesteilhabegesetz gemeinsam auf den Weg bringen! Dafür möchte ich werben.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Vielen Dank, Herr Kollege Lagosky. – Sie sind noch nicht der letzte Redner in dieser Debatte.
Das letzte Wort hat vielmehr Dr. Martin Rosemann für die SPD.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3276647 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 27 |
Tagesordnungspunkt | Programm für Barrierefreiheit |