04.04.2014 | Deutscher Bundestag / 18. EP / Session 27 / Zusatzpunkt 3

Wolfgang GehrckeDIE LINKE - Bundeswehreinsatz Vernichtung syrischer Chemiewaffen

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Herr Staatsminister, ich möchte Ihre Argumente gerne verstehen; denn bei besseren Argumenten würde ich meine Meinung möglicherweise ändern. Ich verstehe es aber einfach nicht: Wenn es nun so war, dass Russland zu der Aktion der Vernichtung der Chemiewaffen – das ist, wie Sie zu Recht sagen, eine Abrüstungsaktion – gebracht worden ist, vielleicht sogar unter dem Druck der Weltgemeinschaft oder aus eigenen Motiven, warum ist Russland dann vor Vollendung dieser Aktion über die Suspendierung des NATO-Russland-Rats rausgeschmissen worden? Wenn Sie der Auffassung sind, dass Völkerrechtsfragen thematisiert werden müssen, dann müssten Sie auch darauf bestehen, dass Russland so weit wie möglich in diese Aktion einbezogen wird. Deswegen kann ich Ihre Position nicht nachvollziehen. Ich würde dies aber gerne tun. Straft man Russland damit, wenn man es daran hindert, in vollem Umfang an der Aktion, die Sie über den NATO-Russland-Rat zugesagt haben, mitzuwirken, und dieses Übereinkommen aufkündet? Ist das wirklich eine angemessene und sinnvolle Strafe?

Kollege Roth, Sie haben, wenn Sie das wünschen, die Möglichkeit, zu erwidern.

(Zuruf von der LINKEN: Besser nicht!)

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Electoral Period 18
Session 27
Agenda Item Bundeswehreinsatz Vernichtung syrischer Chemiewaffen
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