08.04.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 28 / Einzelplan 07

Hendrik HoppenstedtCDU/CSU - Justiz

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim Etat des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz handelt es sich – das wurde schon gesagt – um den kleinsten Etat aller Bundesministerien. Das ist auch nicht weiter überraschend; denn Aufgabe der Rechtspolitik und damit auch Aufgabe des BMJV ist es, die grundlegenden Regeln für unser gesellschaftliches Zusammenleben in Gesetzentwürfe zu gießen.

Mich freut es deshalb ganz besonders, dass die Rechtspolitik wieder stärker in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt ist. Das liegt sicherlich auch daran, dass wir im Koalitionsvertrag wichtige Themen aufgegriffen haben. In der Großen Koalition haben wir in dieser Wahlperiode schon einiges auf den Weg gebracht; auch das klang schon an. Die Stichworte sind: Bestechung von Mandatsträgern, Sukzessivadoptionen, Reform des Insolvenzrechtes und sehr bald auch die Vorratsdatenspeicherung.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Weil Herr Maas heute in seiner Rede schon ein erhebliches Maß an Aufmerksamkeit genossen hat, möchte ich an dieser Stelle auch einmal Herrn Staatssekretär Lange erwähnen und ihm sehr herzlich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit der letzten Monate danken,

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

nicht nur im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, sondern auch ganz besonders im Unterausschuss Europarecht.

Bei so viel Positivem gestatten Sie mir zwei kritische Bemerkungen:

Erste Bemerkung. Auch wir laufen in der an sich sehr sachgeprägten Rechtspolitik gelegentlich Gefahr, in Aktionismus zu verfallen. Das betrifft nach meinem Dafürhalten insbesondere die viel diskutierte Mietpreisbremse. Die Mietpreisbremse allein löst das Problem zu weniger Wohnungen nicht.

(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat auch keiner behauptet!)

Der Wohnungsbau muss angekurbelt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir wollen, dass Wohnraum insbesondere in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten bezahlbar bleibt.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für wen bezahlbar?)

Ich glaube, das ist Konsens in diesem Hohen Hause. Deshalb bekommen die Länder das Instrument der Mietpreisbremse an die Hand. Die Mietpreisbremse ist für Gebiete mit nachgewiesenermaßen angespannten Wohnungsmärkten gedacht. Hier sollen die Mieterhöhungen bei Wiedervermietung auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt werden können.

Teilweise wird der Eindruck erweckt, dass die Mietpreisbremse alle Probleme des Wohnungsmarktes löst, wenn sie nur flächendeckend genug eingesetzt wird. Tatsache ist aber, dass die Mietpreisbremse überhaupt keine Probleme löst, sondern bestenfalls Symptome lindert.

(Beifall bei der CDU/CSU – Burkhard Lischka [SPD]: Immerhin!)

Sollten wir es in den nächsten fünf Jahren nicht schaffen, zu mehr Wohnraum zu gelangen, dann ist die Mietpreisbremse vor allen Dingen eines: ein Instrument, das geeignet ist, Politikverdrossenheit zu schüren, weil die Politik den Eindruck erweckt, Probleme zu lösen, die auf diese Art und Weise überhaupt nicht gelöst werden können.

Mit der Erhöhung der Mittel für Städtebauförderung, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, wird der Bund deshalb seinen Beitrag leisten, um der Wohnungsknappheit zu begegnen. Auch die Länder, insbesondere aber die Kommunen stehen hier in der Pflicht. Durch Bauleitplanungen oder auch durch die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften werden überhaupt erst die Rahmenbedingungen gesetzt, um mehr Wohnungen zu schaffen.

Weil die Mietpreisbremse eben nur Symptome lindert und zudem einen schweren Eingriff in die Eigentumsrechte von Vermieterinnen und Vermietern darstellt, möchten wir von Unionsseite sie vorsichtig und restriktiv einsetzen. Wir möchten sie zeitlich auf fünf Jahre begrenzen. Wir möchten sie auf diejenigen Gebiete begrenzen, in denen die Wohnungsknappheit nachweislich besonders hoch ist. Außerdem müssen die Länder parallel dazu Maßnahmenpläne erarbeiten, die beinhalten müssen, wie die Wohnungsknappheit innerhalb der nächsten fünf Jahre bekämpft werden soll. Und schließlich muss auch zwingend über die Erstellung von Mietspiegeln geredet werden; denn sie sind erforderlich, um ein realistisches Bild der Miethöhen in den jeweiligen Quartieren zu bekommen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, meine zweite kritische Bemerkung zielt ab auf die Prioritäten, die wir manchmal in der Rechtspolitik setzen. Was ich damit meine, möchte ich an zwei Beispielen verdeutlichen: Herr Minister Maas, Sie haben eine Debatte über die Straftatbestände Mord und Totschlag – §§ 211 und 212 StGB – angestoßen, mit dem richtigen Hinweis, diese stammten noch aus der NS-Zeit. Damit wir uns nicht missverstehen: Wir als Union werden selbstverständlich an diesem Thema mitarbeiten und gegebenenfalls zu Verbesserungen gelangen. Da diese Paragrafen aber schon seit vielen Jahrzehnten in der Praxis existieren, ist im Umkehrschluss die Vermutung naheliegend, dass dieses Gesetz im Großen und Ganzen halbwegs funktioniert.

Gleichzeitig höre ich aus Ihrem Hause, dass die Einführung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Angehörigenschmerzensgeldes noch mindestens zwei Jahre auf sich warten lassen wird. Meine Damen und Herren, wir gehören zu den letzten Ländern Europas, deren Rechtsordnung ein Angehörigenschmerzensgeld nicht kennt. Wir wissen, dass Eltern, die beispielsweise ihr Kind bei einem Verkehrsunfall durch das Verschulden eines Dritten verlieren, über diesen furchtbaren Verlust wahrscheinlich wohl nie wieder in ihrem Lebenhinwegkommen. Wir wissen auch, dass ein Angehörigenschmerzensgeld dieses Kind nicht zurückholt. Aber ich denke, es ist wichtig, dass wir diesen Eltern als Zeichen der Solidarität einen solchen Anspruch zugestehen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Deswegen werden wir als Union sehr bald Vorschläge unterbreiten, wie ein Anspruch von Angehörigen auf Schmerzensgeld im BGB verortet und geregelt werden kann.

Ein zweites Beispiel möchte ich nennen. In vielen Reden von Vertretern fast aller Fraktionen in diesem Hause wird immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig der Mittelstand für unsere deutsche Wirtschaft im Allgemeinen und für die Schaffung von Arbeitsplätzen im Besonderen sei. Dies gilt in erster Linie für das Handwerk. Wir haben deshalb im Koalitionsvertrag durchgesetzt, dass Handwerker nicht pauschal auf den Folgekosten von Produktmängeln sitzen bleiben sollen, die ein Lieferant oder Hersteller zu verantworten hat. Kauft ein Handwerker, ohne dies zu wissen, mangelhaftes Material, das er bei seinem Kunden einbaut, zum Beispiel Parkettstäbe, hat der Kunde einen Nachbesserungsanspruch. Der Handwerker muss die fehlerhaften Parkettstäbe auf seine Kosten ausbauen und fehlerfreie wieder einbauen. Der Handwerker seinerseits hat gegen seinen Verkäufer aber nur einen Anspruch auf Lieferung mangelfreier Parkettstäbe. Den wegen der hohen Lohnkosten zumeist viel teureren Ausbau und den anschließenden Einbau muss er aber selber bezahlen. Der Handwerker muss also zweimal arbeiten, bekommt aber nur einmal sein Geld.

Diese Rechtsprechung hat der BGH erst in der letzten Woche bestätigt. Wir halten das für ungerecht, und deshalb wollen wir lieber das Gewährleistungsrecht schnell ändern, als rechtsdogmatische Debatten über das Verhältnis der Mord- und Totschlagparagrafen zu führen. Die praktische Relevanz des Gewährleistungsrechts ist meines Erachtens viel höher.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss eine persönliche Anmerkung machen. Bis vor wenigen Monaten war ich Bürgermeister der Stadt Burgwedel – das liegt in Niedersachsen –, einer der schönsten Städte, wie ich finde, die wir in Deutschland haben.

(Michaela Noll [CDU/CSU]: Das war klar!)

– Das war klar.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir wissen alle, wo das liegt!)

– Es freut mich zu hören, Frau Künast, dass Sie auch über dieses Maß an Bildung verfügen.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ja einfach!)

Mich hat an der Kommunalpolitik immer die Tatsache begeistert, dass man parteiübergreifend für das Wohl einer Stadt arbeiten kann. Der Grundtenor in der Kommunalpolitik ist immer sachorientiert. Deswegen bin ich sehr dankbar und froh, dass ich jetzt im Rechtsausschuss mitarbeiten darf. Auch dort ist der Ton im Großen und Ganzen sachorientiert.

Deswegen möchte ich an dieser Stelle allen Kollegen, nicht nur jenen meiner eigenen Fraktion und des Koalitionspartners, sondern auch jenen der Oppositionsfraktionen ein herzliches Dankeschön für die gute Zusammenarbeit sagen, verbunden mit der Freude auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

(Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Nicht so voreilig!)

In diesem Sinne: Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Herr Kollege Hoppenstedt, ich gratuliere Ihnen zu Ihrer ersten Rede im Deutschen Bundestag und wünsche Ihnen viele weitere Debattenbeiträge im deutschen Parlament.

(Beifall)

Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Kollegin Caren Lay, die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3287901
Wahlperiode 18
Sitzung 28
Tagesordnungspunkt Justiz
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