08.04.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 28 / Einzelplan 07

Sebastian SteinekeCDU/CSU - Justiz

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute – das ist bereits mehrfach angeklungen – über den Einzelplan mit dem niedrigsten Volumen. Es geht in der Debatte deswegen in erster Linie um die Inhalte. Diesen sollten wir uns auch widmen. Einige rechtspolitische Aspekte möchte ich näher betrachten.

Kollege Lischka hat angesprochen, was wir auf den Weg gebracht haben. Es gibt Referentenentwürfe, und es gibt Vorlagen, die wir zum Teil sogar schon in erster Lesung behandelt haben. Von bloßen Ankündigungen kann also keine Rede sein. Wir haben in den ersten 100 Tagen extrem viele Vorhaben auf den Weg gebracht.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ein besonderes Thema möchte ich ansprechen. Mit der Neuregelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung haben wir schon im Februar dieses Jahres eines der größten Streitthemen der letzten zwei, drei Legislaturperioden abgeräumt.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil Sie früher immer dagegen waren!)

Nach langen Diskussionen, vielen Debatten und einer Menge Anhörungen, die es dazu gegeben hat,

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)

konnten wir eine ausgewogene Regelung finden,

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr habt lange genug gebraucht!)

die sowohl der Korruptionsbekämpfung als auch der Sicherung des freien Abgeordnetenmandats Rechnung trägt. Es haben alle Fraktionen im Bundestag zugestimmt, Herr Ströbele; auch das sollte man erwähnen.

(Beifall des Abg. Burkhard Lischka [SPD] – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es hat ja auch lange genug gedauert, bis Sie sich entschlossen haben!)

Wir Abgeordnete werden gewählt, um die Interessen der Bürger und Bürgerinnen zu vertreten. Wir sind im besten Sinne des Wortes Interessenvertreter. Das darf nicht zum Risiko für die Mandatsausübung werden. Uns war daher wichtig, dass das vom Grundgesetz geschützte freie Mandat, aber vor allen Dingen auch die Tätigkeit Zehntausender ehrenamtlich tätiger Kommunalvertreter – auch sie sind uns wichtig – durch diese Neuregelung nicht beeinträchtigt werden. Hierbei galt es zu bedenken, dass ein Ermittlungsverfahren für jeden Bürger eine Belastung ist, dass es für einen Politiker aber in der Regel das Ende der Laufbahn bedeutet.

In den kommenden Monaten wird der Bundestag die bisher geltenden Verhaltensregeln überarbeiten müssen. Wir sind uns einig, dass wir klare, transparente Regeln brauchen, dass diese aber auch praxisgerecht und umsetzbar sein müssen. In diesem Zusammenhang gehört sicherlich auch das Immunitätsrecht auf den Prüfstand. Es erfüllt schon lange nicht mehr den Zweck, für den es ursprünglich gedacht war.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr richtig!)

Es schützt den Abgeordneten nicht,

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!)

sondern führt vielfach zu Vorverurteilungen und schadet daher viel mehr.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)

Wir haben uns in der Koalition für die nächsten dreieinhalb Jahre auch im Bereich des Zivilrechts Ziele gesetzt. Die Justiz soll bürgernäher und effizienter werden; wir wollen eine moderne Justiz. Dazu sollen die Länder unter anderem die Möglichkeit erhalten, spezialisierte Spruchkörper einzurichten, beispielsweise für Bauprozesse; so wollen wir das Fachwissen in Bezug auf diese komplexe Materie erhöhen. Zu einer modernen Justiz gehört insbesondere die Fortentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs. Dies darf aber kein reiner Selbstzweck sein, sondern muss den Bürgerinnen und Bürgern einen echten Mehrwert bieten.

Der Anteil der Internetnutzer in Deutschland liegt aktuell bei 76, 77 Prozent. Für die allermeisten Menschen sind E-Mail- und Internetnutzung eine absolute Selbstverständlichkeit. Die Kommunikation zwischen Anwälten und Justiz erfolgt trotzdem fast ausschließlich in Papierform. Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde deswegen das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten verabschiedet. Mit den entsprechenden Neuregelungen in Zivilprozessordnung und Verfahrensordnung sollen die elektronischen Zugangswege zur Justiz in den nächsten Jahren verbessert werden.

Mit der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs bietet sich der Justiz die Chance auf eine zeitgemäße und unkomplizierte Kommunikation mit Bürgern, Anwälten und Unternehmen.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die müssen erst mal alle einen Computer haben!)

Die Anwaltschaft ist hier, vertreten durch die Bundesrechtsanwaltskammer, in Vorleistung gegangen, sowohl finanziell als auch organisatorisch; das wissen Sie. Bereits ab Anfang 2016 stehen allen Rechtsanwälten in Deutschland elektronische Anwaltspostfächer zur Verfügung. Um auch wirklich Synergieeffekte erzielen zu können, ist es wichtig, dass mittelfristig auch die Gerichte verpflichtet werden, Schriftstücke elektronisch zuzustellen, und dass die elektronische Akte in deutschen Gerichten zum Alltag wird, um Medienbrüche sinnvoll zu verhindern.

Es stellen sich dabei aber auch im Prozessrecht einige Fragen, die beantwortet werden müssen: Wie ist zum Beispiel mit dem Risiko von Fehlern und Ausfällen bei elektronischer Kommunikation umzugehen? Kann man dies tatsächlich ausschließlich dem Wiedereinsetzungsrecht überantworten? Ich denke, nicht. Darüber müssen wir sicherlich noch nachdenken.

Wir stehen jedoch hinsichtlich der dafür notwendigen Ausstattung zweifellos vor einer enormen finanziellen Herausforderung; das gilt sowohl für die Länderhaushalte als auch für den Bundeshaushalt. Der elektronische Rechtsverkehr ist ein Modernisierungs- und kein Sparprogramm. Er wird sich nicht automatisch kurz- oder mittelfristig durch Effektivitätsgewinne refinanzieren. Die bloße Umsetzung darf deswegen nicht zu einem weiteren Personalabbau im Bereich der Justiz führen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Bezüglich des Personals gilt dies im Übrigen auch an einer anderen Stelle: Die starke Zunahme im Bereich der Nichtzulassungsbeschwerden bei den Zivilsenaten des BGH muss uns Sorgen machen. Ihre Zahl hat sich beispielsweise im Jahr 2012 gegenüber dem Vorjahr um 41 Prozent erhöht. Diese Steigerung bei den Nichtzulassungsbeschwerden beruht maßgeblich auf der hier im Haus verabschiedeten Änderung des § 522 ZPO. Mit Einführung des Abs. 3 können seither auch Beschlüsse, mit denen das Berufungsgericht die Berufung zurückgewiesen hat, angegriffen werden. Die hohe personelle Belastung aufgrund des vermehrten Eingangs von Nichtzulassungsbeschwerden ist offensichtlich und auf Dauer so nicht mehr tragbar.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Burkhard Lischka [SPD])

Hier müssen ebenfalls entsprechende Mittel bereitgestellt werden.

Als Rechtspolitiker wird man von Zeit zu Zeit auch mit nicht so sinnvollen Gesetzesvorschlägen konfrontiert. Vor kurzem ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Verordnung über das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen in Zivil- und Handelssachen, die sogenannte Small-Claims-Verordnung, auf unseren Tischen gelandet. Diese Verordnung gibt es bereits seit 2009. Mit ihrer Hilfe sollen grenzüberschreitende Forderungen bis 2 000 Euro leichter geltend gemacht werden können. Dabei kann man mittels eines kleinen Formblatts Klage erheben. Eine mündliche Verhandlung oder die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgesehen, und es gelten sehr kurze Fristen.

In meiner praktischen Arbeit als Rechtsanwalt bin ich mit dieser Verordnung bisher nicht in Berührung gekommen. Anscheinend bin ich damit nicht ganz allein; denn das Small-Claims-Verfahren wird auch fünf Jahre nach seiner Einführung nur äußerst spärlich genutzt.

Um dies zu ändern, soll nun der Anwendungsbereich der Verordnung massiv ausgeweitet werden. Bei der Begründung des Vorschlags zur Änderung geht die Kommission davon aus, dass die Ursache im Wesentlichen im fehlenden Bekanntheitsgrad und zum Teil in Mängeln bei der Ausgestaltung der Verordnung liegt. Sie möchte nun unter anderem die Streitwertgrenze von 2 000 auf 10 000 Euro anheben und die Begriffsbestimmung für grenzüberschreitenden Rechtsverkehr deutlich erweitern.

Dieser Vorschlag stößt auf erhebliche Bedenken: Er lässt nicht nur die Schutzbedürftigkeit der Prozessparteien völlig außer Acht, sondern eröffnet zusätzlich eine Bandbreite an Missbrauchsmöglichkeiten. Die auf das Fünffache angehobene Streitwertgrenze ist für die Bürger und die meisten Unternehmen beim besten Willen keine Bagatelle mehr. Die Geringfügigkeitsgrenze der ZPO liegt bekanntlich bei lediglich 600 Euro, und die hinter einem hohen Streitwert stehenden Rechtsstreitigkeiten sind in der Regel auch keine einfachen Verfahren. Ebenso fragwürdig ist, dass der Vorschlag auch keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorsieht; allein davon verspricht man sich, billiger und schneller zu sein. Dadurch wird jedoch weder die Attraktivität des Verfahrens erhöht, noch ist den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland mit der Einführung solch einer, ich will einmal sagen, europäischen ZPO durch die Hintertür geholfen.

Anstatt den Anwendungsbereich dieser Verordnung in solch einer Art und Weise zu erweitern, sollten wir hier darüber nachdenken, wie wir die Attraktivität der bestehenden Regelung deutlich erhöhen können, schon dadurch, dass wir sie bekannter machen. Dafür könnten wir uns im Bundestag am besten gemeinsam einsetzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Herr Kollege Steineke, zu Ihrer ersten Rede hier im Deutschen Bundestag gratuliere ich Ihnen herzlich und wünsche Ihnen viele weitere Debattenbeiträge hier in unserem Parlament.

(Beifall)

Nächster Redner für die Sozialdemokraten ist der Kollege Dennis Rohde.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3287939
Wahlperiode 18
Sitzung 28
Tagesordnungspunkt Justiz
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