Volker BeckDIE GRÜNEN - Fortentwicklung des Meldewesens
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Noch ein Wort zur Legendenbildung des Kollegen von der CDU. Das Problem war in der Tat – Sie waren damals noch nicht dabei – der kurzfristige Antrag der schwarz- gelben Koalition, dem wir im Ausschuss widersprochen haben. Es spricht für die Beratungsintensität in Ihrer Fraktion und in der ausgeschiedenen Fraktion der FDP, dass die Koalition hinterher den Bundesrat gebeten hat, man möge das Gesetz, das man hier mit Koalitionsmehrheit – wahrscheinlich irgendwie mit Überzeugung – durchgewunken hat, doch bitte in den Vermittlungsausschuss schicken, um das Schlimmste zu korrigieren. Das haben wir gemacht. Da hat Rot-Grün gerne geholfen. Aber für die Zukunft sollten wir uns merken: Nicht mit Tischvorlagen arbeiten und sorgfältige Beratungen durchführen, das hilft manchmal weiter.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE])
Sorgfältige Beratungen rate ich uns auch bei dem Punkt, den alle Kollegen jetzt angesprochen haben: Wie gehen wir mit der Übermittlung von Familienstandsdaten an Religionsgemeinschaften um? Die erste Frage, die ich dazu stellen möchte, ist: Warum müssen diese Daten überhaupt an die Religionsgemeinschaften übermittelt werden? Ich habe mir gerade die EKD-Homepage angeschaut, um herauszufinden: Wie läuft das eigentlich mit der Kirchensteuer? Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern berechnet und erhoben. Die EKD schreibt:
Es gab ein Problem mit den Banken; das ist aber behoben. Das berührt nicht die Frage des Melderechts. Deshalb stellt sich zunächst die Frage: Brauchen wir das überhaupt?
Solange die katholische Kirche sagt, dass das Heiraten einer geschiedenen katholischen Person, die bei der katholischen Kirche, etwa bei der Caritas, beschäftigt ist, ein Kündigungsgrund ist, solange die katholische Kirche sagt, dass die Begründung einer Lebenspartnerschaft durch eine katholische Person, die bei der katholischen Kirche beschäftigt ist, eine Loyalitätsverletzung gegenüber der katholischen Kirche ist und zur Kündigung führt, so lange, meine ich, können wir als Gesetzgeber nicht regeln, dass ein solches Datum bei kirchlichen Beschäftigten an die Religionsgemeinschaften gemeldet wird. Das würde ich gern auch mit Prälat Jüsten in einer Berichterstatterrunde klären; telefonisch habe ich das schon getan. Die beste Lösung wäre: Die katholische Kirche versichert uns, dass sie in Zukunft weder wiederverheiratet Geschiedenen noch eingetragenen homosexuellen Lebenspartnern kündigen wird. – Dann wäre ich auch ganz sicher.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
Ansonsten glaube ich die Intention des Briefes der Deutschen Bischofskonferenz an uns, aber ich glaube nicht, dass diese Argumentation lebenstauglich ist. Da wird ja gesagt: Wir wollen diese Daten für die Feststellung des Mitgliederbestandes, die Führung der Kirchenbücher, die Gewährleistung des kirchlichen Wahlrechts sowie für pastorale und seelsorgerische Zwecke haben. Das heißt, der Priester und der Gemeindevorstand erfahren für diese Zwecke, wer wiederverheiratet geschieden ist, wer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Da nützt es nichts, dass man sagt: Es wird nicht an die Arbeitgeber übermittelt. – Die Menschen sind doch nicht gespalten in ihrem Bewusstsein.
In vielen Caritas-Vorständen sitzt der Priester, der vorher als Seelsorger nach der Schließung der Lebenspartnerschaft oder der neuen Ehe, zum Jubiläum oder zum 60. Geburtstag mit einem Blumenstrauß oder zum Gespräch bei den Leuten war. Soweit es sich um Beschäftigte der Kirche gehandelt hat und er ihnen dann als Caritas-Vorstand begegnet, hat er das natürlich total vergessen. – Das ist, glaube ich, nicht realitätstauglich. Deshalb müssen wir da eine Regelung finden, die verhindert, dass das, was unser geltendes Recht den Menschen als Freiheit an familienrechtlichen Instituten anbietet – mit dem Schutz der Verfassung! –, dazu führt, dass diese Menschen ihre Lebensgrundlage und ihren Arbeitsplatz bei kirchlichen Arbeitgebern aufgrund der Datenübermittlung verlieren können. Da müssen wir einen vernünftigen Ausgleich finden. Wir sollten das bald machen – im Dialog des Bundestages mit den Vertretern der katholischen Kirche und mit den Vertretern des Lesben- und Schwulenverbands; denn wir sollten in diesem Zusammenhang auch mit den Betroffenen reden, damit klar wird: Was sind die Ängste? Was sind die Befürchtungen? Wie können wir eine Lösung finden, die für die Kirchen und die Betroffenen akzeptabel ist?
Ich hatte schon gesagt: Das Beste wäre, die katholische Kirche würde ihr kirchliches Arbeitsrecht etwas anders praktizieren. Prälat Jüsten sagte mir, darüber werde inzwischen geredet. Ich hoffe, es wird nicht nur geredet, sondern es kommt auch zu einem guten Abschluss – mit Gottes Segen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt Dr. Tim Ostermann, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3391533 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 33 |
Tagesordnungspunkt | Fortentwicklung des Meldewesens |