08.05.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 33 / Tagesordnungspunkt 13

Tim OstermannCDU/CSU - Fortentwicklung des Meldewesens

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem schon beschlossenen Bundesmeldegesetz straffen und vereinheitlichen wir das Melderecht in Deutschland. Aus meiner Sicht ist es ein sinnvolles Ergebnis der Föderalismusreform, dass der Bund für diesen Bereich die Gesetzgebungskompetenz erhalten hat.

Das neue Melderecht wird die Bürokratiekosten ab dem kommenden Jahr deutlich reduzieren. Man denke etwa nur an die Einsparpotenziale durch IT-Standards, die der Verwaltung eine weitgehende Vereinfachung des Meldewesens ermöglichen. Darüber hinaus wird die Meldepflicht in Krankenhäusern abgeschafft und die Hotelmeldepflicht vereinfacht. Die Wirtschaft kann dadurch jährlich Kosten im dreistelligen Millionenbereich einsparen.

Mit dem Bundesmeldegesetz tun wir auch etwas gegen die sogenannten Scheinanmeldungen. Bei diesen melden sich Menschen für eine bestimmte Wohnung beim Amt an, ohne dass sie dort tatsächlich wohnen und ohne das Wissen des Vermieters. Viele Ordnungswidrigkeiten, aber auch Straftaten gehen von dieser Praxis aus, wie etwa die Erschleichung von Plätzen an Schulen oder Kreditkartenbetrug. Die Bekämpfung von Scheinanmeldungen ist ebenfalls wichtig im Kontext der Armutsmi- gration aus östlichen EU-Ländern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das neue Melderecht wird ab Mai 2015 greifen. Allerdings müssen schon vorher einige Anpassungen am Bundesmeldegesetz vorgenommen werden, damit es reibungslos in Kraft treten und funktionieren kann. Das entsprechende Änderungsgesetz, das wir heute in erster Lesung debattieren, ist weitgehend unstrittig.

Zum reibungslosen Funktionieren zählt etwa, dass der Bund und die Länder zur Vorbereitung der Umsetzung Rechtsverordnungen erlassen können. Dafür müssen die entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen im Bundesmeldegesetz früher in Kraft treten als das übrige Gesetz. Das wollen wir mit diesem Änderungsgesetz ermöglichen.

Außerdem müssen wir das Bundesmeldegesetz auf den neuesten verfassungsrechtlichen Stand bringen. Bekanntlich – das ist auch schon zur Sprache gekommen – hat das Bundesverfassungsgericht im Mai 2013 entschieden, dass einkommensteuerrechtliche Vorschriften zu Ehegatten und Ehen auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften angewendet werden müssen. Mit dem Änderungsgesetz vollziehen wir diese Gerichtsentscheidung nach, indem wir die relevanten Meldepflichten und -regeln auch auf Lebenspartner ausdehnen, sie nicht lediglich auf Ehegatten beschränkt lassen.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf angemerkt, dass es zu Problemen bei der Datenübermittlung an Religionsgemeinschaften kommen könnte. Er befürchtet, dass bei der Kirche beschäftigten Personen, die eine Lebenspartnerschaft führen oder deren Ehe geschieden ist, durch das neue Melderecht ein Nachteil entsteht.

Das Kommissariat der deutschen Bischöfe hat zu dieser Thematik bereits eine Äußerung abgegeben und klargestellt, dass die kirchlichen Einrichtungen die gemeldeten Daten nicht in einem arbeitsrechtlichen Kontext verwenden und dies aus datenschutzrechtlichen Gründen auch gar nicht dürfen. Ich bin davon überzeugt, dass wir im Dialog mit den Religionsgemeinschaften für diesen konkreten Personenkreis eine angemessene Regelung finden werden.

(Beifall bei der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber wie soll das realistischerweise stattfinden?)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir sicher: Wir werden die Beratungen zu diesem Gesetz effektiv und zügig abschließen – so, wie wir die heutige Debatte effektiv und zügig geführt haben. Schön, dass trotz der fortgeschrittenen Stunde doch die eine oder andere Freundin oder der eine oder andere Freund des Meldewesens den Weg ins Plenum gefunden hat.

Herzlichen Dank.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3391534
Wahlperiode 18
Sitzung 33
Tagesordnungspunkt Fortentwicklung des Meldewesens
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