08.05.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 33 / Tagesordnungspunkt 14

Gudrun ZollnerCDU/CSU - Unterhaltsvorschuss

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wunderlich, wir werden, auch wenn das Betreuungsgeld nach wie vor bleibt, Lösungen für unsere Alleinerziehenden finden. Glauben Sie mir das.

(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Da bin ich gespannt! Das wird seit Jahren versprochen, egal in welcher Konstellation!)

Ich glaube, wir sind uns grundsätzlich alle einig, dass Alleinerziehende Enormes leisten und unsere volle Unterstützung brauchen.

(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Die sie nicht bekommen!)

Im Koalitionsvertrag ist deshalb auch fixiert, dass noch in dieser Legislaturperiode der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angehoben wird und nach der Anzahl der Kinder gestaffelt werden soll. Weiter will die Bundesregierung mit rund 8 Milliarden Euro die Familien, Senioren, Frauen und Jugendlichen unterstützen. Der Ansatz der Ausgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz wurde bedarfsgerecht auf 295 Millionen Euro angepasst. Mit Nachdruck werden wir auf der Grundlage solider Finanzen lösungsorientiert und zielgerichtet die Alleinerziehenden auch künftig nachhaltig unterstützen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Natürlich – hier sind wir uns interfraktionell sicher auch einig – nimmt der Unterhaltsvorschuss seit seiner Einführung im Jahr 1980 eine besondere Stellung innerhalb der familienpolitischen Leistungen ein. Im Jahre 2012 haben rund eine halbe Million Kinder Unterhaltsvorschussleistungen bezogen. Bei bundesweit 2,2 Millionen minderjährigen Kindern in Einelternhaushalten ist das ein enorm hoher Anteil. Kann oder will ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen, so springt der Staat ein und geht sozusagen in Vorleistung, ohne den unterhaltspflichtigen Elternteil aus seiner Verantwortung zu entlassen.

Uns muss aber auch klar sein: Der Unterhaltsvorschuss ist keine auf Dauer angelegte zusätzliche Leistung durch den Staat. Ein Drittel der Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss trägt der Bund, zwei Drittel übernehmen jeweils die Länder. Im gleichen Verhältnis werden auch die Rückeinnahmen aufgeteilt. Aufgabe der Länder ist es, sich diese Auslagen vom Unterhaltspflichtigen zurückzuholen. Bayern ist hier mit über 34 Prozent im Länderranking absoluter Spitzenreiter und stellt das Schlusslicht Berlin mit knapp 14 Prozent klar in den Schatten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Durchschnittlich in vier von fünf Fällen gelingt es aber nicht, den Unterhaltsvorschuss vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückzuholen. Hier muss nachträglich noch viel getan werden, um dem wahren Charakter dieses Gesetzes gerecht zu werden.

Sie stellen heute einen Antrag, werte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke, der uns 500 Millionen Euro mehr kostet, als im Haushaltsplan vorgesehen sind. Aber Sie erläutern mit keinem einzigen Satz in Ihrem Antrag, wie Sie das finanzieren wollen.

(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Durch Einsparungen im Haushalt des Arbeitsministeriums? Heute hat das Finanzministerium 19,3 Milliarden Euro Mehreinnahmen prognostiziert!)

Als verantwortungsvolle Parlamentarier ist es unsere Pflicht, gut zu wirtschaften und mit den uns zur Verfügung stehenden Geldern auszukommen.

(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Deshalb auch die Banken!)

Dies ist bei Ihrem Antrag nicht der Fall. Wir müssen Lösungen erarbeiten und dürfen nicht nur Forderungen aufstellen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank. – Das Wort hat Dr. Franziska Brantner, Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3391572
Wahlperiode 18
Sitzung 33
Tagesordnungspunkt Unterhaltsvorschuss
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