08.05.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 33 / Tagesordnungspunkt 14

Franziska BrantnerDIE GRÜNEN - Unterhaltsvorschuss

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Herzlichen Dank. – Schönen guten Abend! Vor kurzem wurde das Ergebnis einer neuen Studie der Bertelsmann-Stiftung veröffentlicht, die eigentlich keine neuen Erkenntnisse erbracht hat. Es wurde zum wiederholten Male dargelegt, dass nach wie vor alleinerziehende Familien am meisten von Armut bedroht sind. 39 Prozent der Alleinerziehenden beziehen staatliche Grundsicherung. Jedes zweite von insgesamt rund 2 Millionen Kindern, die von staatlicher Grundsicherung leben, wächst in einer Einelternfamilie auf. Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, heißt also: Alleinerziehenden helfen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Das 2008 reformierte Unterhaltsrecht zwingt de facto alleinerziehende Elternteile, Vollzeit zu arbeiten. Nur für jedes zweite Kind ist die Unterhaltszahlung regelmäßig und vollständig. Dann brauchen Eltern eben den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Ich will jetzt näher auf Ihren Antrag eingehen. Sie fordern die Abschaffung der Altersgrenze von 12 Jahren und der Bezugsgrenze von 6 Jahren. Es stimmt: Es ist nicht verständlich, warum ein 14-Jähriger keinen Anspruch mehr haben soll. Es ist ja der 14-Jährige, der den Anspruch nicht mehr hat, und nicht die Elternteile. Ein 7-Jähriger hat dem Alter nach diesen Anspruch, aber nur, wenn sich seine Eltern nicht schon getrennt haben, als er ein Jahr alt war. Wo ist da die Logik? Warum sollen Teenager oder Kinder eines Alters nicht dieselbe Leistung bekommen? Alles andere ist willkürlich und dient nicht dem Schutz dieser Kinder. Aber um sie muss es uns doch gehen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Es ist absolut richtig, das zu ändern. Die Krux dabei ist – Sie alle haben dies betont –, das notwendige Geld aufzubringen und es auch für diesen Zweck auszugeben. Da haben wir das große Problem, dass nicht genug zurückgeholt wird. Das muss man hier sagen. Ich glaube, bei den Berlinern liegt es nicht nur daran, dass sie nicht genug Stellen haben, sondern auch daran, dass der Lebensunterhalt in Berlin durchschnittlich geringer ist als der bayerische. Es gibt Studien innerhalb der Länder, die aufzeigen, dass auch in reichen Städten der Einzug der Forderungen nicht besser ist als in ärmeren. Das hängt leider nicht immer zusammen. Häufig hängt es vor Ort davon ab, wie viel für das Eintreiben des Unterhalts investiert wird. Wenn die Bundesregierung sagt, sie habe dafür nicht das Geld, wünschte ich mir, dass man Strategien entwickelt, wie man das Eintreiben des Unterhaltsvorschusses verbessern kann. Ich glaube, das ist eine Pflicht. Wir wissen, dass es dort nicht gut genug läuft. In den Ländern und Kommunen gibt es Herausforderungen. Gehen Sie diese Herausforderungen an. Wenn Sie jetzt sagen, dass Sie die Gelder nicht wollen, so sagen wir Ihnen: Wir hätten die Gelder gerne. Hier erwarte ich Vorschläge der Bundesregierung. Die Alleinerziehenden leisten einfach Unglaubliches.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Es ist so schwierig für sie. Sie dort allein zu lassen, ist nicht im Interesse unserer Gesellschaft.

Lassen Sie mich noch erwähnen, dass neun von zehn Alleinerziehenden Frauen sind. Sie sind häufig doppelt diskriminiert, auch auf dem Arbeitsmarkt: erstens als Frau und zweitens als Mutter. Sie kämpfen hart. Wenn das Kind 13 Jahre alt wird, dann fällt der Unterhaltsvorschuss weg. Das kann man diesen Müttern kaum vermitteln. Hier tragen wir Verantwortung, und dieser müssen wir uns stellen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Dr. Fritz Felgentreu, SPD-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3391576
Wahlperiode 18
Sitzung 33
Tagesordnungspunkt Unterhaltsvorschuss
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