09.05.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 34 / Tagesordnungspunkt 20

Katja KeulDIE GRÜNEN - Vorratsdatenspeicherung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, es geht gleich weiter mit Europa. – Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits 2010 festgestellt hatte, dass die deutsche Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen Artikel 10 Grundgesetz, also das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, verstieß, hat jetzt auch der EuGH entschieden, dass die Richtlinie selbst einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der EU darstellt.

Nach Artikel 7 haben die Staaten der EU die Vertraulichkeit der persönlichen Kommunikation zu achten und nach Artikel 8 die Pflicht, personenbezogene Daten zu schützen. Beide Grundrechte sieht der EuGH unter anderem dadurch als verletzt an, dass die Vorratsdatenspeicherung auch für Personen gilt, bei denen keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit Straftaten stehen könnte. Das Gericht kritisiert, dass nunmehr alle Verkehrsdaten betreffend Telefonnetz, Mobilfunk, Internetzugang, E-Mail und Internettelefonie auf Vorrat zu speichern seien. Die Vorratsdatenspeicherung gelte somit für alle elektronischen Kommunikationsmittel, deren Nutzung stark verbreitet und im täglichen Leben jedes Einzelnen von wachsender Bedeutung ist. Außerdem erfasse sie alle Teilnehmer und registrierten Benutzer. Sie führe daher zu einem Eingriff in die Grundrechte fast der gesamten europäischen Bevölkerung.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist das!)

So die Begründung des EuGH.

Damit ist klar: Eine Differenzierung muss nicht erst beim Zugriff des Staates auf die gespeicherten Daten, sondern bereits bei der Speicherung selbst erfolgen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Gericht kritisiert ausdrücklich, dass die Vorratsdatenspeicherung weder auf Daten eines bestimmten Zeitraumes oder eines bestimmten geografischen Gebietes oder eines bestimmten Personenkreises beschränkt ist. Was das heißt, dürfte klar sein: das dauerhafte Ende der Vorratsdatenspeicherung, die gerade dadurch gekennzeichnet ist, dass sie flächendeckend und ohne Anlass erfolgt. Wenn vorab überprüfbar geregelt wird, wer wann wieso und warum ins Visier der Speicherung gerät, ist es eben keine Vorratsdatenspeicherung mehr. Die Richtlinie ist auch nicht nachzubessern. Sie ist schlicht nichtig. Nehmen Sie das endlich zur Kenntnis!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Jan Korte [DIE LINKE])

Nicht erst der fehlende Richtervorbehalt beim staatlichen Zugriff auf die gespeicherten Daten ist ein Rechtsverstoß. Der EuGH macht klar: Die undifferenzierte Speicherung ist eine Grundrechtsverletzung, der staatliche Zugriff auf die Daten ist eine weitere. Er verweist in diesem Zusammenhang interessanterweise auf frühere Richtlinien, wonach die Kommunikationsanbieter verpflichtet wurden, sämtliche Daten zu löschen oder zu anonymisieren, sobald sie für die Übertragung einer Nachricht nicht mehr benötigt werden, ausgenommen die zur Gebührenabrechnung erforderlichen Daten, und das auch nur, solange sie dafür benötigt werden. Die Vorratsdatenspeicherung wäre damit genau das Gegenteil des bisherigen EU-Rechts gewesen.

Weil die Richtlinie gegen die Grundrechte verstößt und nichtig ist, hat die EU-Kommission diese Woche ihre Klage wegen der mangelnden Umsetzung gegen die Bundesrepublik Deutschland zurückgezogen. Schon wieder ein paar Millionen Euro, die Schäuble nicht bezahlen muss; das ist doch eigentlich schön.

(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Super!)

Dennoch verabschieden ausgerechnet heute die Innenexperten der Union die sogenannte Erfurter Erklärung, wonach sie nach wie vor auf eine nationale Vorratsdatenspeicherung bestehen, nach dem Motto „Jetzt erst recht“,

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja völlig verrückt!)

als ob die nationalen Grundrechte einen geringeren Schutz bieten würden als die europäischen.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Europarechtswidrige Beschlüsse kurz vor der Europawahl!)

Ich glaube kaum, dass die Verfassungsrichter in Karlsruhe für eine solche Interpretation zur Verfügung stehen.

(Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Ganz sicher, Frau Kollegin!)

Was ist das eigentlich für ein Rechtsstaatsverständnis? Sind wir nicht alle an Recht und Gesetz gebunden? Reicht es nicht, wenn bereits zwei oberste Gerichte das Vorhaben disqualifiziert haben?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zurufe von der CDU/CSU)

Regelrecht unanständig finde ich es, wenn von manchen in diesem Zusammenhang der Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch instrumentalisiert wird.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Stephan Harbarth [CDU/CSU]: Warum ist der Schutz von Kindern unanständig?)

Auch ich bin der Meinung, dass gegen Kinderpornografie mehr getan werden kann und muss. Deswegen prüfen wir gerade, ob hier noch Strafbarkeitslücken bestehen, die geschlossen werden sollten. Wir haben aber auch feststellen müssen, dass in den Kellern der Ermittlungsbehörden Hunderte Festplatten mit Tausenden von Gigabyte an sichergestelltem Material aus Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie liegen, die mangels Kapazitäten nicht ausgewertet werden können.

(Dr. Stephan Harbarth [CDU/CSU]: Das eine schließt doch das andere nicht aus!)

Vielleicht sollten wir in diesem Zusammenhang wieder einmal über die Stärkung der chronisch unterfinanzierten Justizbehörden reden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich glaube außerdem nicht, dass die anlasslose Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten es einfacher machen würde, die strafrechtlich relevanten Daten in der Flut irrelevanter Daten zu identifizieren. Es ist nämlich ein Irrtum, zu glauben: Mehr bringt mehr.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Der Größenwahn der NSA hat den Planeten auch nicht sicherer gemacht, im Gegenteil.

Es ist ein weiterer Irrtum, zu glauben: Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. Wir fangen erst ganz langsam an, zu verstehen, welche Macht derjenige über uns hat, der über unsere Daten verfügt. Gerade da wollen Sie die Provider, die nichts anderes sind als wirtschaftlich handelnde Akteure, dazu verpflichten, noch mehr Daten über uns zu speichern?

(Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Wir wollen Datenschutz!)

Dabei hätte der Staat nicht einmal Einfluss darauf, wo auf der Welt die Provider diese Daten speichern. Sie könnten uns vor dem Missbrauch dieser Daten nicht ansatzweise schützen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Jan Korte [DIE LINKE])

Was unser Leben wirklich sicherer machen würde, ist ein funktionierender Rechtsstaat, dem die Bürgerinnen und Bürger vertrauen.

(Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Den haben wir!)

– Ja, den haben wir, genau. – Nichts gefährdet die Sicherheit mehr als gegenseitiges Misstrauen. Deswegen funktioniert der Rechtsstaat auch genau andersherum: erst der überprüfbare Anlass und dann die staatlichen Ermittlungen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sie misstrauen doch!)

Und dann das Ende Ihrer Rede!

Ich komme zum Schluss. – Unser Rechtsstaat kennt keine Ermittlung auf Vorrat und braucht deswegen auch keine Speicherung auf Vorrat. Lassen Sie uns dieses Kapitel endgültig abschließen!

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist Dr. Volker Ullrich, CDU/CSU-Fraktion, Augsburg.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3394403
Wahlperiode 18
Sitzung 34
Tagesordnungspunkt Vorratsdatenspeicherung
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