09.05.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 34 / Tagesordnungspunkt 21

Stephan StrackeCDU/CSU - Renten aus Beschäftigung in einem Ghetto

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute, fast auf den Tag genau 69 Jahre nach der Kapitulation von Hitlerdeutschland, bringen wir eine zentrale Änderung für Menschen auf den Weg, die von den Nationalsozialisten in Ghettos gesperrt worden sind und dort unter unmenschlichen Lebensbedingungen gearbeitet haben. Bereits 2002 haben wir den politischen Willen erklärt, den Betroffenen einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente ab dem 1. Juli 1997 zu öffnen.

Wir stehen zu unserer historischen Verantwortung für die Überlebenden des Holocaust, und wir wollen den berechtigten Interessen der betroffenen Menschen nach einer angemessenen Würdigung ihrer unter unmenschlichen Bedingungen in einem Ghetto geleisteten Arbeit Rechnung tragen. Das haben wir, CDU/CSU und SPD, im Koalitionsvertrag verabredet, und das setzen wir nun um.

Ich freue mich über den breiten Konsens in dieser Frage.

(Zuruf des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir haben bereits 2002 den Anspruch auf eine gesetzliche Rente aus einer Beschäftigung in einem Ghetto einstimmig beschlossen. Auch heute zeichnet sich gleichfalls eine breite Zustimmung in diesem Hohen Hause ab. Das ist sehr erfreulich, und dafür bedanke ich mich.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Mit den Änderungen ermöglichen wir es allen Berechtigten, ihre gesetzliche Rente, die auf Beschäftigungszeiten in einem Ghetto beruht, rückwirkend vom 1. Juli 1997 an zu beziehen. Wir setzen das um, was der Gesetzgeber bereits 2002 ursprünglich gewollt hat. Die Hemmnisse und Hindernisse, die sich in der Praxis bei der Umsetzung dieses Gesetzes aufgetan haben, insbesondere auf der Rechtsprechung des BSG beruhend, beseitigen wir. Jeder Berechtigte hat nun die Möglichkeit, sich so zu stellen, als hätte er seit dem 1. Juli 1997 Rente bezogen. Das war unsere ursprüngliche gesetzgeberische Absicht. Wir sorgen nun dafür, dass das Verfahren besser gangbar wird.

Wir schaffen ein gesetzliches Wahlrecht. Die Menschen können künftig frei wählen, ob sie eine Nachzahlung ihrer Rente rückwirkend ab 1997 verbunden mit einer niedrigeren laufenden Monatsrente wünschen oder ob sie ihren bisherigen Rentenbeitrag gemäß der Regelung von 2009 behalten möchten. Sie können selbst entscheiden, was in ihrer individuellen Lebenssituation das Bessere ist. Das schafft Gerechtigkeit. Deshalb tun wir es.

Wir erweitern im Übrigen auch den Kreis der Berechtigten. Bisher war es so, dass das betreffende Ghetto in einem Gebiet liegen musste, das vom Deutschen Reich besetzt oder eingegliedert war. Jetzt weiten wir die vorhandene Regelung auf den Einflussbereich des nationalsozialistischen Deutschen Reiches aus. Dadurch kommen beispielsweise Betroffene aus der Slowakei oder Rumänien zur Gruppe der Bezugsberechtigten hinzu. Das ist sachgerecht und sinnvoll.

Wir reden über besondere Lebenssachverhalte. Besondere Lebenssachverhalte bedürfen auch besonderer Einzelfallentscheidungen. Deshalb stellen wir mit diesem Gesetzentwurf fest: Die im Sozialrecht allgemein geltende vierjährige Rückwirkungsfrist werden wir nicht anwenden. Diese Frist ist es, die uns hier in der Praxis die meisten Probleme gemacht hat; meine Vorredner haben intensiv darauf hingewiesen. Deshalb ändern wir es. In der Praxis gab es ein weiteres Hemmnis, nämlich die Einhaltung der Antragsfrist bis zum 30. Juni 2003. Auch diese Frist fällt nun. Dies führt dazu, dass entsprechende Ungleichbehandlungen beseitigt werden.

Das macht deutlich: Die rechtssystematischen Argumente der Vergangenheit sind nicht falsch gewesen. Wir geben bei der Güterabwägung jetzt nur dem Argument der Einzelfallgerechtigkeit den Vorzug. Das bedeutet zweierlei:

Zum einen muss jeder Betroffene wissen, dass seine laufende Rente gekürzt wird, wenn er von der Nachzahlungsmöglichkeit Gebrauch macht. Denn eins geht nicht: Nachzahlung und Weiterbezug des durch den Zuschlag erhöhten laufenden Rentenbetrags. Es gäbe ansonsten eine Ungleichbehandlung gegenüber denjenigen, die bereits seit Juli 1997 eine Rente beziehen. Gleiche Sachverhalte gleich zu behandeln, das ist sinnvoll, und daran halten wir fest.

Ein Zweites. Mit diesem Gesetzentwurf ist keine Präzedenzwirkung für andere Fallgruppen verbunden. Wir machen eine einmalige Ausnahme von der Rechtssystematik im Sozialrecht. Das betrifft insbesondere die vierjährige Rückwirkungsfrist. Bei dieser einmaligen Ausnahme bleibt es auch.

Das Unrecht, das den Betroffenen angetan wurde, kann nicht wiedergutgemacht werden. Wir können aber dafür sorgen, dass die tagtäglich weniger werdenden überlebenden Ghettobeschäftigten schnell von den zusätzlichen Möglichkeiten, die dieser Gesetzentwurf bietet, tatsächlich Gebrauch machen können. Nur das wird dem besonderen Verfolgungsschicksal der hochbetagten Berechtigten gerecht. Deshalb streben wir eine zügige Umsetzung der gesetzlichen Änderungen im Deutschen Bundestag an. Der Bundesrat hat hier bereits, wie die Diskussion im Herbst 2013 gezeigt hat, seine Unterstützung signalisiert. Ich gehe davon aus, dass dieses Gesetz im Sommer im Bundesgesetzblatt steht.

Eine rasche gesetzgeberische Umsetzung ist das eine. Zugleich werden wir sicherstellen, dass die Rentenversicherungsträger die Betroffenen über ihr Wahlrecht und seine Auswirkungen umfassend informieren. Denn was nützt die beste Gesetzgebung in diesem Bereich, wenn sie die Berechtigten nicht erreicht oder sie sie nicht kennen? Deshalb ist es sinnvoll, dass die Rentenversicherung hier in einfacher und verständlicher Weise über die zusätzlichen Möglichkeiten informiert, und zwar in der Landessprache. Ich fände es gut, wenn beispielsweise unsere Botschaften oder unsere Konsulate entsprechend ausgebildetes Fachpersonal vor Ort hätten, sodass Nachfragen nicht auf dem Schriftwege geklärt werden müssten, sondern durch eine persönliche Ansprache vor Ort beantwortet werden können.

Uns ist wichtig: Die Renten müssen schnell und unbürokratisch bei den Menschen selbst ankommen. Deswegen finden sich in diesem Gesetzentwurf Regelungen, die klarstellen, dass diese Renten nicht an die Rechtsanwälte fließen, sondern tatsächlich an die Betroffenen. Auch das ist gut. Es geht um knapp 40 000 Berechtigte. Mit der heutigen Einbringung dieses Gesetzentwurfs machen wir einen ersten Schritt dahin, dass diese 40 000 Berechtigten ihre Renten tatsächlich schnell und unbürokratisch erhalten.

Herzlichen Dank.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3394496
Wahlperiode 18
Sitzung 34
Tagesordnungspunkt Renten aus Beschäftigung in einem Ghetto
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine