22.05.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 36 / Tagesordnungspunkt 7

Johannes FechnerSPD - Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach Auskunft der Schufa sind in Deutschland 6,7 Millionen Menschen überschuldet. Auch wenn diese Zahl in den letzten beiden Jahren erfreulicherweise zurückgegangen ist, haben wir hier als Politiker erheblichen Handlungsbedarf und müssen uns um die Menschen kümmern, die in die Schuldenspirale geraten sind.

Die Große Koalition handelt hier. Schon im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, diesen Menschen zu helfen. Wir haben dort ausdrücklich geregelt – ich möchte es zitieren –:

Sie sehen, wir nehmen die Probleme ernst. Wir handeln. Das sage ich an die Kollegen von der Opposition gerichtet.

(Beifall bei der SPD)

Es ist wichtig, dass die Menschen gewarnt werden und frühzeitig erkennen, dass sie ihren Kreditrahmen überschreiten. Schon heute gibt es in der Tat die Pflicht, auf dem Kontoauszug hierüber zu informieren. Aber wir wollen noch weitergehen, und zwar auf einem Feld, das für mich ganz wichtig ist, nämlich auf dem Feld der Beratung. Denn die Betroffenen sind oft geschäftsunerfahren und haben alle möglichen Probleme, zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Diese Menschen brauchen Hilfe, weil sie alleine nicht aus der Schuldenspirale herauskommen. Deswegen ist es unser Ziel, die Banken gesetzlich zu verpflichten, mit ihren Kunden in eine Beratung einzutreten. Wir wollen detailliert regeln, dass es eine Beratung hinsichtlich der Finanzsituation der Kunden gibt, dass ihre Leistungsfähigkeit analysiert wird und – das ist ganz wichtig – dass es eine Pflicht der Banken gibt, eine kostengünstigere Alternative zu der jetzigen Kreditsituation anzubieten. Das sind ganz konkrete Maßnahmen. Wir handeln.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt teilweise von einigen Banken die Kritik, dass diese Beratung mit einem hohen Aufwand und mit hohen Kosten verbunden wäre. Ich meine, man sollte sich anschauen, wie günstig sich Banken Geld leihen können und wie viel Geld sie mit diesem Geschäftsmodell verdienen. Da wird sich Geld für die Beratung finden lassen. Im Übrigen gibt es schon jetzt viele Banken, die von den Dispozinsen absehen, etwa die Sparda-Bank in Baden-Württemberg und die ING-DiBa, die größte europäische Direktbank.

Fazit: Sie sehen, dass wir dieses wichtige Thema bearbeiten. Wir handeln, um die Situation der Betroffenen zu verbessern. An dieser Stelle möchte ich dem Justizminister für sein großes Engagement bei diesem Thema ausdrücklich danken. Ich erinnere nur an seinen Meinungsaustausch – ich möchte es einmal so nennen – mit dem Chef der Deutschen Bank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Mit guten Gründen ist die SPD nach wie vor der Meinung – die SPD hat keinen Grund, hier frühere Positionen aufzugeben –, dass wir eine gesetzliche Deckelung des Dispozinses brauchen. Von einer Kapitulation der SPD in den Koalitionsverhandlungen, wie ich es hier gehört habe, kann überhaupt keine Rede sein. Wir haben gar keine Regelung dieser Frage im Koalitionsvertrag. Nicht zuletzt die Verbraucherschutzministerkonferenz hat ja letzte Woche beschlossen, dass eine gesetzliche Dispobremse in Deutschland eingeführt werden soll, übrigens auch mit den Stimmen der unionsgeführten Länder. Da, Frau Heil, möchte ich Ihnen ausdrücklich widersprechen. Die Dispobremse ist kein Unsinn, sondern sie kann neben der Beratung ein wichtiger Baustein sein, um die Situation der verschuldeten Menschen zu verbessern. Das möchte ich hier ausdrücklich sagen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ihre Anträge werden wir trotzdem ablehnen. Dafür gibt es gute Gründe: Ihre Handlungsaufforderung – Sie fordern die Bundesregierung ja zum Handeln auf – ist schlicht nicht notwendig.

(Lachen bei Abgeordneten der LINKEN)

Wir haben einen Justizminister und eine Große Koalition, die vorangehen und die Dinge, die ich genannt habe, auf den Weg bringen. Es geht aber auch um das Inhaltliche: Sie von der Linken sagen überhaupt keinen Ton zur Beratung. Das ist aber ein ganz wichtiges Feld.

Den Antrag der Grünen halte ich für viel zu unbestimmt. Wenn Sie eine gesetzlich festgelegte Dispogrenze wollen, dann müssen Sie auch sagen, bei wie viel Prozent sie liegen soll. Dazu sagen Sie aber überhaupt nichts. Das ist zu schwammig. Dem kann ich deshalb nicht zustimmen.

Zum Schluss will ich festhalten: Die SPD handelt, weil wir ganz konkrete Verbesserungen für die überschuldeten Menschen erreichen wollen. Die geplanten gesetzlichen Beratungspflichten für die Banken sind ein ganz wichtiger Baustein, um die Situation der verschuldeten Menschen zu verbessern.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Für die CDU/CSU-Fraktion spricht jetzt Dr. Volker Ullrich.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3440201
Wahlperiode 18
Sitzung 36
Tagesordnungspunkt Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite
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