22.05.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 36 / Tagesordnungspunkt 11

Bernhard DaldrupSPD - Kommunalfinanzen

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Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Frau Karawanskij, Sie haben gesagt: Wer etwas für die Menschen tun will, muss unserem Antrag zustimmen. – Das ist nicht gerade bescheiden. Wir wollen etwas für die Menschen tun. Deswegen werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Ich werde Ihnen auch sagen, warum das so ist.

Wir haben zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Reihe von Befunden und Analysen, die die dramatische Situation vieler Kommunen in Deutschland darstellen und beweisen.

(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Was tun Sie?)

Sie haben das KfW-Kommunalpanel genannt. Wir haben die Kommunalfinanzberichte der Spitzenverbände. Wir haben Kommunalstudien von Ernst & Young, von Bertelsmann. Kurzum: Es ist durchaus interessant, kurz vor den Kommunalwahlen in neun Bundesländern das Thema hier noch einmal aufzugreifen; wir haben jedenfalls nichts dagegen.

Die rasant gestiegenen Sozialausgaben – in 2014 beispielsweise werden es etwa 50 Milliarden Euro sein – setzen die Kommunen unter enormen Druck; das ist zutreffend. Die massive Ausweitung von Kassenkrediten – Frau Haßelmann hat das angesprochen; Herr Hauer, Sie haben es auch erwähnt –, nämlich 48 Milliarden Euro zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Finanzierung laufender Ausgaben, ist in der Tat ein Problem, das viele Kommunen in eine sogenannte Vergeblichkeitsfalle führt. Damit ist gemeint: wachsende Verschuldung trotz größter kommunaler Sparanstrengungen, kein Spielraum für Investitionen. Das alles ist hier dargestellt worden. Der Investitionsstau – Sie haben gesehen: er wird etwas geringer – ist mit 128 Milliarden Euro schon noch dramatisch. Dort, wo er abgebaut wird, handelt es sich um einzelne Kommunen, deren Finanzlage besser ist.

Ich komme damit zu einem Kernproblem der Kommunalfinanzen in der Bundesrepublik Deutschland: Die Schere zwischen den vermeintlich reichen Kommunen – es fällt mir immer noch schwer, von „reichen Kommunen“ zu reden – und den tatsächlich armen Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland geht immer weiter auseinander – in sehr unterschiedlichen Bundesländern im Übrigen; ich komme auch gern noch auf Nordrhein- Westfalen zu sprechen. Dieser Sachverhalt muss uns wichtig sein, weil das nicht nur den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen verletzt, weil das nicht nur ein Problem für die institutionelle Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Grundgesetz ist, sondern – jetzt wende ich mich auch an andere Fachpolitiker, an Wirtschaftspolitiker beispielsweise – weil das auch für den Wirtschaftsstandort insgesamt bedrohlich ist.

(Beifall bei der SPD)

Denn es ist nicht nur eine Frage der Nähe zu den Absatzmärkten, sondern auch der technischen, sozialen und kulturellen Infrastruktur, die heutzutage als Standortfaktor von elementrarer Bedeutung ist. Vor dem Hintergrund, dass die freiwilligen Leistungen immer weiter zusammengestrichen werden und die Attraktivität immer weiter nachlässt, kann ich Ihnen sagen: Trostlosigkeit in einer Stadt ist kein Standortfaktor. Insofern sind wir alle gefordert, uns mit dieser Fragestellung zu befassen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Hier wird dann oft über die Verantwortung der Länder gesprochen. Dem Grunde nach haben wir da wahrscheinlich keinen Dissens. Ich komme auch aus Nordrhein-Westfalen. Herr Hauer, Sie sind nicht so ganz auf der Höhe der Zeit mit Ihrer Darstellung, was die Fragen der Wirkungen des Stärkungspaktes angeht. Ich will ja im Einzelnen gar keine NRW-Debatte führen; aber ich kann mich noch gut daran erinnern, als die Regierung den Kommunen beispielsweise die Beteiligung an der Grunderwerbsteuer komplett gestrichen hat. Das machte pro Jahr ungefähr 160 Millionen Euro aus. Die Kommunen wurden zur Sanierung des Landeshaushaltes herangezogen. Das machte jährlich ungefähr 140 Millionen Euro aus. Es gab eine verfassungswidrige Abrechnung der Einheitslasten. Das machte ungefähr 800 Millionen Euro aus. Die finanziellen Probleme vieler Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben sich in dieser Zeit dramatisch verschlechtert. Dieser Weg, den seinerzeit die Regierung von Jürgen Rüttgers eingeschlagen hat, ist unter der Regierung von Hannelore Kraft deutlich verlassen worden.

(Beifall bei der SPD – Widerspruch des Abg. Ralph Brinkhaus [CDU/CSU])

– Herr Brinkhaus, das ist doch die Wahrheit. Meine Güte, ich will doch gar nicht opponieren.

(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Die CDU freut sich! Das freut uns!)

Aber die kommunale Finanzlage ist in vielen Städten immer noch dramatisch. Ich hatte in der letzten kommunalpolitischen Debatte auf eine Reihe anderer Städte aus Hessen und anderen Ländern hingewiesen. Aber warum sage ich das eigentlich? Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn mittlerweile acht Bundesländer – acht Bundesländer – kommunale Rettungsschirme aufspannen, Stärkungspakte beschließen, Entschuldungsfonds einrichten, dann sollten wir uns meines Erachtens dem Problem zuwenden.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich finde, diese Koalition wendet sich dem Problem zu. Das will ich erläutern.

Erster Punkt. Die Investitionskraft wird gestärkt mit 700 Millionen Euro für die Städtebauförderung und Investitionen in Verkehrsinfrastruktur, Kitas, Bildung, Hochschulen im Umfang von 11 Milliarden Euro. Das hilft auch den Kommunen.

Zweiter Punkt. Die Kosten der Grundsicherung im Alter werden vollständig übernommen. Das ist ein Ergebnis der Verhandlungen im Bundesrat und eine Gemeinschaftsleistung, durch die die Kommunen massiv von einem großen Teil der Soziallasten befreit werden – eine wichtige Geschichte.

(Beifall bei der SPD)

Dritter Punkt. Durch jeweils 1 Milliarde Euro in 2015 und 2016, die wir zielgerichtet am besten in der Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft eingesetzt sehen, werden auch die Kommunen weiter entlastet. Das parlamentarische Verfahren im Unterausschuss Kommunales – Herr Liebing hat darauf hingewiesen – steht ja noch bevor.

Vierter Punkt. Ein modernes Bundesleistungsgesetz, Frau Haßelmann, das auch die Kommunen um 5 Milliarden Euro jährlich entlasten soll, ist ein entscheidender Schritt. Unser Ziel bleibt es, diese Entlastung auch noch in 2017 wirksam werden zu lassen.

(Beifall bei der SPD)

Diese Vereinbarungen des Koalitionsvertrages sind Fortschritte für die Städte und Gemeinden, weil konzeptionell – das unterscheidet uns – die Entlastung der Kommunen mit den ständig steigenden Sozialausgaben verknüpft wird. Es geht nicht einfach nur um mehr Geld, sondern auch um die Fragestellung: Wie kann man Kommunen entlasten und gleichzeitig das Problem wachsender Sozialausgaben thematisieren? Das ist ein, glaube ich, wichtiger und entscheidender Unterschied, den ich hier ansprechen will. Ich empfehle übrigens die aktuelle Studie von Hans Eichel und anderen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die genau an diese Fragestellung anknüpft. Damit werden wir uns aber in der Zukunft befassen.

Jetzt will ich noch ein paar Bemerkungen machen, die Ihren Antrag zur Gewerbesteuer betreffen, Frau Karawanskij.

Erstens. Die Koalition stellt die Gewerbesteuer nicht zur Disposition. Das ist eine ganz wichtige Feststellung.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Ingbert Liebing [CDU/CSU])

Zweitens. Sie plädieren in Ihrem Antrag im Kern für das Kommunalmodell des Städtetages; Herr Hauer hat darauf hingewiesen. Wir müssen für ein solches Modell, glaube ich, noch ziemlich viel Überzeugungsarbeit leisten – Sie übrigens auch. Ich bin gestern bei der Anhörung im Tourismusausschuss gewesen. Da ging es um die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung für den Hoteleinkauf. Mit Ihrem Antrag wollen Sie diese Möglichkeit sogar noch erweitern. Ich hatte nicht den Eindruck, dass Ihre Position dort fragend oder fordernd eingebracht worden wäre; ganz im Gegenteil. Erkundigen Sie sich einmal! Eine Debatte und eine Klärung, die Sie selbst bei sich herbeiführen müssen, scheint mir da wichtig zu sein.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Drittens. Die Gewerbesteuerumlage ist in den 60er- Jahren eingeführt worden mit der Zielsetzung – ohne es mit Blick auf die Zeit hier im Detail darzustellen –: Verstetigung der Einnahmen und weniger Konjunkturanfälligkeit. Das waren die Ziele bei der Einführung der Gewerbesteuerumlage. Diese Ziele waren und sind richtig.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Deswegen ist es völlig falsch, die Gewerbesteuerumlage abzuschaffen; denn wenn man sie abschafft – das will ich an dieser Stelle sagen –, schafft man ein flexibles Instrument des Finanzausgleichs zwischen Bund, Ländern und Kommunen ab, beschädigt damit das Gleichgewicht des Finanzausgleichs und gefährdet das Interesse von Bund und Ländern am Erhalt der Gewerbesteuer. Das sollten Sie nicht voranbringen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Weiter potenziert man die Abhängigkeit der Kommunen von einzelnen starken Gewerbesteuerzahlern.

Besonders problematisch an Ihrem Antrag ist, dass die Vorteilsnehmer Ihres Vorschlags die reicheren Kommunen wären und nicht die ärmeren. Das heißt mit anderen Worten: Das ist ein Aufruf zum interkommunalen Gewerbesteuerdumping. Das können Sie nicht wollen!

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Mit anderen Worten: Ihr Antrag geht eigentlich an der Sache bzw. an dem Ziel, das Sie damit erreichen wollen, vorbei. Deswegen lehnen wir ihn auch ab.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Danke, Herr Kollege. – Ich darf Sie recht herzlich begrüßen und Ihnen einen schönen Abend wünschen. Jetzt kommt die letzte Runde. Schauen wir mal!

(Zurufe von der CDU/CSU)

– Ja, die letzten zweieinhalb bis fünf Stunden heute Abend und meine letzte Runde.

Wir sind also noch lange nicht fertig und haben noch sehr viel spannende Themen auf der Tagesordnung. Diese Runde wird von Ingbert Liebing von der CDU/CSU-Fraktion abgeschlossen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3440531
Wahlperiode 18
Sitzung 36
Tagesordnungspunkt Kommunalfinanzen
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