Johann SaathoffSPD - Ausgleich für stromkostenintensive Unternehmen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Krischer, herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Rede zum Erneuerbare-Energien-Gesetz. Ich habe es während Ihrer Rede noch einmal nachgelesen: In dem Gesetzentwurf, über den wir heute debattieren, ist ganz wenig von dem enthalten, was Sie heute angesprochen haben.
(Thomas Bareiß [CDU/CSU]: Genau! Thema verfehlt! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Ich habe eine ganze Menge dazu gesagt!)
Deswegen herzlichen Glückwunsch zur EEG-Rede!
Auf das Thema Enercon möchte ich ganz besonders eingehen; denn Enercon befindet sich in meinem Wahlkreis. Sie können sicher sein, dass ich mit den Mitarbeitern intensive Gespräche führe.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und sind sie begeistert von dem Gesetzentwurf? Was sagen sie denn?)
Fragen Sie dort nach, welche Auswirkungen es hätte, wenn die Stahl- oder Kupferpreise erhöht würden!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für Betriebe, die besonders viel Strom bei der Herstellung ihrer Produkte benötigen und im internationalen Wettbewerb stehen, stellt die Energie einen bedeutenden Kostenfaktor dar. Diese Unternehmen stehen häufig im Wettbewerb mit Betrieben in anderen Ländern, die zum Teil deutlich niedrigere Stromkosten haben, weil deren Regierungen sich noch nicht auf den Weg der erneuerbaren Energien gemacht haben. In dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen unter Berücksichtigung des Wettbewerbsfaktors Stromkosten.
Darüber hinaus muss das am Ende beschlossene Gesetz auch mit den neuen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien in Einklang stehen, die die Europäische Kommission am 9. April dieses Jahres beschlossen hat. Deshalb prüft die Kommission auch parallel zu unserem Gesetzgebungsverfahren den hier diskutierten Gesetzentwurf. Etwaige Änderungsanträge müssten noch in Brüssel notifiziert werden.
Würde die Besondere Ausgleichsregelung nicht mehr greifen, hätte dies schwerwiegende Folgen für die Menschen in Deutschland. Viele Arbeitsplätze wären durch drohende Schließungen und Abwanderung insbesondere der produzierenden Betriebe bedroht. Das hätte auch unmittelbar zur Folge, dass die dringend notwendige Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger bei der Energiewende durch den Verlust ihrer Existenzgrundlage nicht mehr gegeben wäre.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Die Abwanderung der Betriebe würde in Länder erfolgen, die sich noch nicht auf den Weg der Erneuerbaren gemacht haben, die also nicht Klimaziele in ihr jeweiliges Leit- und Wertebild aufgenommen haben. Der Anreiz zu klimafreundlichem Verhalten anderer Nationen würde also unterdrückt, wenn wir die stromintensiven Betriebe in unserem Land nicht durch die Besondere Ausgleichsregelung international wettbewerbsfähig machen würden.
Zum Dritten stellt dieses Gesetz sicher, dass die begünstigten Unternehmen trotz der Begünstigung einen eigenen Beitrag zur Förderung der erneuerbaren Energien leisten; Kollege Pfeiffer hat darauf gerade hingewiesen.
Weiterhin wird durch die Erhöhung der Eingangsschwelle im Gesetz sichergestellt, dass der sonst zu erwartende weitere Anstieg der Anzahl der privilegierten Unternehmen sowie des Entlastungsvolumens begrenzt wird.
Letztlich soll im Gesetz normiert werden, dass die Unternehmen ein zertifiziertes Energie- und Umweltmanagementsystem betreiben. Es wird also sichergestellt, dass diese Unternehmen die Energieeffizienz deutlich stärker in den Fokus nehmen. Ich würde mich freuen, wenn wir zusätzlich die Umsetzung der aus dem Umweltmanagementsystem gewonnenen Erkenntnisse sicherstellen könnten.
Es ist gut, dass nun auch auf europäischer Ebene Klarheit darüber besteht, welche Branchen als stromkosten- und handelsintensiv einzustufen sind. Damit ist ein großer Beitrag zur Planungssicherheit der betroffenen Betriebe geleistet. Allerdings finde ich es in der Diskussion nicht redlich, so zu tun, als seien alle Betriebe der 68 Branchen automatisch von der EEG-Umlage befreit. Man suggeriert damit, die privaten Verbraucher müssten ihren Beitrag zur Energiewende leisten, während die Industrie fein raus sei. Dem ist definitiv nicht so. Mit dem Gesetz, über dessen Entwurf wir heute erstmalig beraten, wird die Industrie keinesfalls aus den Kosten der Energiewende entlassen. Sie soll vielmehr weiterhin angemessen an den Kosten beteiligt werden, ohne dass sie nachhaltig im Wettbewerb geschädigt und damit in der Existenz bedroht wird.
Die Zugehörigkeit zu den Branchen ist zunächst einmal die Voraussetzung, überhaupt einen Antrag stellen zu dürfen, als stromintensiver Betrieb anerkannt zu werden. Weiterhin ist Voraussetzung, dass die Betriebe einen Mindestanteil von Stromkosten an ihrer Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten als Eintrittsschwelle aufweisen. Die Eintrittsschwelle wird schrittweise angehoben, um dem Anstieg der EEG-Umlage Rechnung zu tragen und dafür zu sorgen, dass sich der Kreis der privilegierten Unternehmen nicht weiter vergrößert. Unser Ziel ist es, dass wir die Eingangsschwelle in Zukunft nicht weiter anheben müssen, dass also die EEG-Umlage nicht weiter steigt. Es gibt allerdings Kritik: Die Schwelle sei nicht deutlich genug erhöht worden. Ich halte diese Kritik für unberechtigt. Diese Anpassung ist mit Augenmaß sorgsam gewählt, um das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten, oder wie wir Ostfriesen sagen: Man sall’t Pullstock neet wieder setten, as man springen kann.
Was wollen Sie uns damit sagen?
Frau Präsidentin, ich gebe die Übersetzung zu Protokoll.
Gut. Danke.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Begriff „Faktorkosten“, also quasi alle Kosten, die zur Produktion eines Produkts erforderlich sind, und damit auch die Kosten für zum Beispiel Leiharbeitsverträge, die sonst nicht eingerechnet wurden. Mit diesem Gesetz wird also sichergestellt, dass die Betriebe nicht mehr – wie geschehen – Personal aus Arbeitsverträgen entlassen und über Leiharbeitsverträge wieder beschäftigen, um den Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung über die Eintrittsschwelle zu heben und so privilegiert zu sein. Dieser falsche Anreiz ist durch dieses Gesetz endlich gestoppt.
(Beifall bei der SPD – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!)
Weiterhin leisten nun auch die privilegierten Unternehmen ihren Beitrag zur Energiewende, nämlich grundsätzlich 15 Prozent der EEG-Umlage. Diese Belastung wird nur bei ganz wenigen Betrieben auf 4 Prozent bzw. 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung begrenzt.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine Benachteiligung der kleinen Unternehmen!)
Darüber hinaus ist künftig von jeder Abnahmestelle für die erste Gigawattstunde die EEG-Umlage in voller Höhe zu zahlen und weiterhin eine Mindestumlage in Höhe von 0,1 Cent für jede weitere Kilowattstunde, um den Grundbetrag der privilegierten Unternehmen für das EEG-Konto sicherzustellen. In diesem Rahmen könnten wir uns allerdings noch einmal Gedanken über die Härtefallregelung machen.
Der vorliegende Gesetzentwurf, den wir nun in den Ausschüssen zu beraten haben, stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar und wird ein wichtiger Faktor bei der Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen sowie im Sinne unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank, Herr Kollege. Sie denken an die Übersetzung.
(Johann Saathoff [SPD]: Sehr gerne!)
Nächste Rednerin in der Debatte ist Caren Lay für die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3443478 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 37 |
Tagesordnungspunkt | Ausgleich für stromkostenintensive Unternehmen |